Garantie- bzw. Reparaturfall [PC-Hardware]

pstar1988

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Hi,

bisher war ich zwar immer verschont und meine jetzige Hardware macht auch keine Anzeichen, aber ich wollte mich mal grundlegend informieren.

System steht in der Sig.

Meine Grafikkarte habe ich in einem Conrad Laden gekauft, den Prozesser bei Mindfactory.de und den ganzen Rest bei Hardwareversand.de

Meine frage: An wen muss ich mich jeweils wenden, wenn es um den Tausch/Reparatur eines Teiles (logischerweise innerhalb der Garantiezeit) geht?

Muss ich die Teile direkt eigenverantwortlich an die Hersteller schicken, oder geht das über die Shops, dass die das einschicken, prüfen lassen und zurücksenden?

Wie sieht das mit den 3 Läden aus, wo ichs gekauft hab??

MfG
 
Also an den Hersteller geht auf jeden Fall bei Garantie.
Die Läden nehmen es für Garantiefälle meist auch an, senden es dann zum Hersteller.

Gewährleistung kannst du auch mit dem Laden, in dem du es gekauft hast, abwickeln. Macht aber nur Sinn in den ersten 6 Monaten.
 
Du hast die Wahl.
Es geht grundlegend um die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie.
Gewährleistung ist eine gesetzlich auf zwei Jahre festgelegte Leistung des Händlers (Conrad, Mindfactory, Hardwareversand). In dieser Zeit ist er verantwortlich Mändel zu beseitigen. D.h. innerhalb von 2 Jahren nach Kauf kannst du dich an den Händler wenden. Der tauscht das Teil entweder direkt oder schickt es für dich zum Händler zur Reparatur.
Garantie ist eine freiwillige Leistung der Herstellers (AMD, Sapphire, Gigabyte, usw.). In der Garantiezeit kannst du dich dann direkt an den Hersteller wenden, ohne den Zwischenschritt über den Händler. Das ist für dich als Endkunde manchmal auch die bessere Möglichkeit, kommt immer ganz drauf an, was kaputt ist.
 
Man muss aber auch noch den Unterschied von Gewährleistung und Garantie unterscheiden.

In Deutschland sind vom Gesetzgeber 2 Jahre Gewährleistung für Elektroartikel pflicht.

Gewährleistung definiert einen Mangel der von Anfang an bestand. (Ganz wichtig!!)
Es gibt aber auch kleine Ausnahmen. Ich zitiere mal Wiki.
Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren
Geht als deine Graka nach 2-3 Monaten kaputt ist das kein Gewährleistungsfall da der Fehler ja nicht von Anfang an bestand.

Bei der Gewährleistung gibt es aber noch einen Haken und den wissen nur wenige.
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht dir nachzuweisen das der Fehler nicht schon von Anfang an bestand. Dies kann er in der Regel nicht (man bräuchte dazu nen Sachverständigen=>sehr aufwändige Sache) und tauscht ohne große Probleme um.

Nach den 6 Monaten entsteht eine so genannte Beweislastumkehr. Da muss der Käufer beweisen das der Fehler nicht schon von Anfang an bestand. Dies kann der Käufer auch nur sehr schwer und der Händler kann eine Bearbeitung verweigern.
Viele Händler machen es aber trotzem aus Kulanz um sich den Kunden zu halten. Rechte darauf hat man aber nicht.

Das einzig Ware ist die Garantie die der Hersteller gibt.
Hier darf das Gerät auch zwischenzeitlich kaputt gehen!
Man kann seinen Garantieanspruch an den Hersteller richten oder aber auch an den Händler. Da der Händler aber das Packet auch nur an den Hersteller weiterschickt ist es meist schneller sich selbst an den Hersteller zu wenden. Viele Händler verweisen dann auch wieder an den Hersteller.

Bei vielen IT-Firmen ist das aber meist nicht möglich da viele keinen Endkundenservice anbieten und an den Händler verweisen. Liegt meist an dem höheren Verwaltungsaufwand. D.h. man muss doch wieder über den Händler gehen.

Das ganze ist ziemlich kompliziert und nur wenige Kunden sind sich ihrer beschränkten rechte im klaren.

Sony gibt z.B. mit ihrer PS3 nur ein Jahr Garantie und es gab schon viele die dann nach einem Jahr blöd aus der Wäsche gekuckt haben als ihre PS3 defekt war und die Gewährleistung und Garantie nicht mehr vorhanden war.
Der Irrglaube der Bevölkerung das 2 Jahre Garantie pflicht sind hält sich hartnäckig!!

Ich hoffe ich konnte etwas Einblick in das ganze bringen
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht als deine Graka nach 2-3 Monaten kaputt ist das kein Gewährleistungsfall da der Fehler ja nicht von Anfang an bestand.

Hier wird gem-. § 476 BGB vermutet, dass die Sache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war.

Nach den 6 Monaten entsteht eine so genannte Beweislastumkehr. Da muss der Käufer beweisen das der Fehler nicht schon von Anfang an bestand.

Die Umkehr der Beweislast findet vorher statt, nach den 6 Monaten ist sie wieder normal verteilt.
Der Käufer muss beweisen, dass die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft war, nicht anders herum.

Das einzig Ware ist die Garantie die der Hersteller gibt.
Hier darf das Gerät auch zwischenzeitlich kaputt gehen!
Man kann seinen Garantieanspruch an den Hersteller richten oder aber auch an den Händler.

Das lässt sich so pauschal nicht sagen, da Garantie eine freiwillige Leistung ist, deren Abwicklung sich grds. nach den Garantiebestimmungen richtet.

Ich hoffe ich konnte etwas Einblick in das ganze bringen

S.o..
 
@frader:
Ist zwar nicht falsch was du da schreibst, aber du legst doch zumindest einige Punkte falsch aus!
Geht die Graka nach 2-3 Monaten kaputt, dann ist das natürlich ein Gewährleistungsfall. Der Händler kann dir ja garnicht beweisen, dass der Mangel erst kürzlich entstand. Das hast du ja selbst noch völlig richtig ausgeführt. Grundsätzlich kann man auch davon ausgehen, dass eine Sache durch ordnungsgemäßen Gebrauch nicht kaputt geht, d.h. der Schaden muss auf einen Mangel zurückzuführen sein, der von Anfang an vorhanden ist. Das gilt auch noch nach 23 Monaten kurz vor Ablauf der Frist. Daher ist das mit der Umkehr der Beweislast meistens hinfällig, noch bevor man an Kulanz denkt.
Bei Garantieabwicklungen über den Händler muss man aufpassen, normalerweise geht das natürlich nicht. Für Hersteller ohne Endkundensupport gibt es da Sonderregelungen, in der Regel überschreitet die Garantiezeit aber auch nicht die Gewährleistungszeit, damit der Weg der Reklamation eigentlich klar ist.
 
Grundsätzlich kann man auch davon ausgehen, dass eine Sache durch ordnungsgemäßen Gebrauch nicht kaputt geht, d.h. der Schaden muss auf einen Mangel zurückzuführen sein, der von Anfang an vorhanden ist.

Wenn das der Beweis für den Sachmangel bei Gefahrübergang sein soll, dann würde mich das amüsierte Gesicht des Richters und die zufriedenen Mienen der Gegenseite interessieren.

Die Aussage ist natürlich Humbug.
 
Grundsätzlich kann man auch davon ausgehen, dass eine Sache durch ordnungsgemäßen Gebrauch nicht kaputt geht, d.h. der Schaden muss auf einen Mangel zurückzuführen sein, der von Anfang an vorhanden ist. Das gilt auch noch nach 23 Monaten kurz vor Ablauf der Frist. Daher ist das mit der Umkehr der Beweislast meistens hinfällig, noch bevor man an Kulanz denkt.
Warum? Gerade im Elektrobereich kann sowas bei den Halbleitern leicht passieren.
Und wenn es so wäre, beweise das einmal als Endkunde.

Hier wird gem-. § 476 BGB vermutet, dass die Sache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war.
Die meisten gehen doch in den Laden und sagen Sachen wie: "Gestern lief noch alles und heute geht nichts mehr". Und schon ist die Gewährleistung verspielt.

Das lässt sich so pauschal nicht sagen, da Garantie eine freiwillige Leistung ist, deren Abwicklung sich grds. nach den Garantiebestimmungen richtet.

Das stimmt natürlich, freiwillige Garantie=>freiwillige Garantiebestimmungen.
Im Prinzip können die das immer so auslegen so das man als Kunde der A... ist.
 
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Das wird allgemein angenommen, oder hat euch ein Händler schonmal explizit danach gefragt? Das ist nicht immer nur Kulanz...
 
Aber meist.
Würden die sich strikt nach der Gesetzgebung halten würden sie einen Großteil Ihrer Kunden verprellen.
 
Ich würde grundsätzlich den Weg über den Verkäufer gehen weil es nach meiner Erfahrung schneller ist.
Ich habe mal bei arlt gearbeitet. Innerhalb der ersten 6 Monate wurde dort alles nach Kurztest im Shop sofort ausgetauscht. Nach diesen 6 Monaten wurde es eingeschickt was dann länger gedauert hat (meist 4-6 Wochen). Der Händler schickt nämlich nicht an den Hersteller sondern an seinen Großhändler, der an den Distributor und der dann erst an den hersteller).
Bei allem was älter als diese 6 Monate ist würde ich versuchen eine Herstellerabwicklung zu machen.
 
Wie bereits geschreiben wurde:

- Unter 6 Monate auf jeden Fall über den Händler, das geht oft schneller.

- Über 6 Monate juckt es den Händler garnicht mehr. Durch die Beweislastumkehr (immer nach 6 Monaten) must du dem Händler gegenüber beweisen, dass der Artikel bereits bei der Übergabe defekt war, um einen Anspruch auf Gewährleistung zu haben. Auf die Garantie wirkt sich das natürlich nicht aus. Dort kannst du dich dann direkt an den Hersteller, oder an den Händler wenden, wenn diese die Herstellergarantie abwickelt...
 
Die meisten gehen doch in den Laden und sagen Sachen wie: "Gestern lief noch alles und heute geht nichts mehr". Und schon ist die Gewährleistung verspielt.

Nein, die Vermutung des 476 greift (grds.) weiterhin, der Wortlaut ist doch eigentlich eindeutig und leicht verständlich?
 
also die 6 Monate habe ich schon überschritten, 2 jahre nicht...also sollte ich es dann im falle so machen, dass ich von der herstellerGARANTIE gebrauch mache?

wie sieht das im regelfall aus? dort anrufen, rücksendeschein anfordern oder so? ich hab mit sowas keine erfahrung, fand es immer einfach in den laden zu gehen und umzutauschen
 
@ pstar1988

Genau, anrufen bzw. Email schreiben, RMA-Nummer anfordern, dann lossenden. Auf den Versandkosten bleibst Du i.d.R. sitzen, aber das tut immer noch deutlich weniger weh, als neu kaufen zu müssen.
 
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