Garantie / Gewährleistung

Legolas

Lieutenant
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Sep. 2018
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Hallo,

von einem Onlinehändler habe ich auf Anfrage, ich habe ein Problem mit einer Fernbedienung für ein Gerät das ich vor 8 Monaten gekauft hatte, folgende Antwort erhalten:

.... auf Fernbedienungen geben wird nur 6 Monate einen Sofortaustausch. Nach 6 Monate Gewähren wir dies nur wenn der Kunde nachweist das der Mangel bereits bei der Auslieferung vorhanden war da wir sonst davon ausgehen müssen das es sich um Abnutzungserscheinung.

Ist das ok? ich dachte immer min. 1 Jahr.

Vielen Dank für hinweise und Tipps

SW
 
Nennt sich Beweislastumkehr, ab 6 Monaten bist du in der Beweispflicht. Daher nehme ich nur Händler die darauf nicht pochen, weil das zu beweisen nahezu unmöglich ist.
 
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Das ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten im Bezug auf die Gewährleistung (24 Monate mit der Umkehr nach 6 Monaten, was je nach Händler mehr oder weniger kulant geregelt wird.).

Müsstest schauen, ob ggf. über die Garantie vom Hersteller noch was zu erreichen ist.
 
Ok, danke für den Hinweis. Dann hat der jetzt einen Kunden weniger
 
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Wenn mir ein Verkäufer attestiert, dass er nach den paar Monaten von einer Abnutzungserscheinung ausgeht, würde ich mich doch sehr fröhlich auf den Standpunkt stellen, dass das wohl ein Paradebeispiel für eine mangelhafte Sache darstellt :D
 
Die Beweislastumkehr gilt nicht nach 6 Monaten sondern in den ersten 6 Monaten.

Wenn du Herstellergarantie hast frag den Händler ob er die Abwicklung für dich übernimmt.
 
Man könnte das für Erbsenzählerei halten, ich aber ich persönlich finde das tatsächlich ebenfalls wichtig: Dass der Käufer beweisen muss, dass die Sache, die er einmal als Erfüllung angenommen hat, nunmehr mangelhaft ist, ist nämlich grundsätzlich - und zu Recht - der Normalfall und insofern ist es sogar schon eine Entgegenkommen, dass dem Verbraucher die Beweislast in den ersten sechs Monaten abgenommen wird. Im Gegensatz zur beliebten Darstellung, wonach es sich bei der Gewährleistung um Augenwischerei handele.
 
Eine Fernbedienung funktioniert acht Monate lang einwandfrei, dann ist sie defekt. Insbesondere weil selbige gerne einmal herunterfallen, würde man da wohl kaum von einem Mangel ausgehen, der bereits von Anfang an bestand.

Das ist in meinen Augen bestenfalls ein Garantiefall, vielleicht - wenn man freundlich fragt - kommt einem der Hersteller oder der Verkäufer kulant entgegen. Passender Ersatz kostet gegebenenfalls gar nicht viel, dann ist das keine große Sache. Wobei der TE gar nicht erläutert hat, worin das Problem besteht - vielleicht handelt es sich gar nicht um einen Defekt, sondern nur um eine schwache Batterie?
 
Ich wollte etwas ähnliches wie @Winterday einwerfen.

Ich hatte noch nie eine defekte Fernbedienung. Noch nie. Wenn so eine Fernbedienung defekt ist, dann liegt die Annahme Nahe, dass sie vielleicht einmal zu viel von der Katze vom Tisch gewischt wurde. Immerhin hat sie ja 8 Monate anstandslos funktioniert und es ist damit nachgewiesen, dass der Defekt eben nicht von Anfang an vorlag.

Ich würde auch mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen und auf Ersatz hoffen. Wobei, kommt auf die Fernbedienung an. Eine einfache würde ich wahrscheinlich selbst ersetzen.
 
Das ist zu kurz gedacht.
Z.b. kann ein Kondensator von anfang an einen Haarriss gehabt haben.
Jetzt fällt die FB runter, Kondensator springt, FB Defekt.

Der Mangel (Kondensator Haarriss) lag aber von Anfang an vor.
 
Also die FB ist nicht heruntergefallen und Batterien wurden auch schon getauscht. Es ist einfach so das von heute auf morgen die Taste mit der man das Gerät einschalten will nicht mehr funktioniert, alle anderen Tasten funktionieren einwandfrei.
 
Dann wende dich an den Hersteller und stell nen Garantieantrag.
 
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