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Garantiezeit HP Omen
- Ersteller new_r82
- Erstellt am
Madman1209
Fleet Admiral
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Hi,
wieso sollte sie länger sein, wenn es auf der Herstellerseite so steht? Wo genau wurde das geprüft?
VG,
Mad
wieso sollte sie länger sein, wenn es auf der Herstellerseite so steht? Wo genau wurde das geprüft?
VG,
Mad
cvzone
Fleet Admiral
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Die Garantie beginnt bei manchen Herstellern oft bereits früher (bereits mit Abgabe an den Großhandel) und läuft deswegen oft etwas länger (z.B. 14 statt 12 Monate). Wenn das Gerät dann lange auf Lager liegt, kommt es bei Dir dann mit nur noch z.B. 8 Monaten Garantie an.
In der Regel kannst du aber durch Vorlage der Rechnung auch nach dem angezeigten Zeitraum de Garantie in Anspruch nehmen.
In der Regel kannst du aber durch Vorlage der Rechnung auch nach dem angezeigten Zeitraum de Garantie in Anspruch nehmen.
Madman1209
Fleet Admiral
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Hi,
und da kommt "noch 8 Monate" raus? Dann sind es auch nur die 8 Monate.
VG,
Mad
und da kommt "noch 8 Monate" raus? Dann sind es auch nur die 8 Monate.
VG,
Mad
cvzone
Fleet Admiral
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Nein. Das gilt nur für die Inanspruchnahme ohne Nachweis. Mit einem Kaufnachweis ist es für den kompletten ausgewiesenen Zeitraum ab Kauf möglich (also dann die vollen 12+ Monate)Madman1209 schrieb:Dann sind es auch nur die 8 Monate.
(gilt für HP, kann bei anderen Herstellern natürlich abweichen)
Brudertuck
Commander
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Ich würde mal den HP support fragen ob das angepasst werden kann wenn Du die Rechnung vorlegst. Die OMEN Geräte sind im Normalfall Teil des HP Premium Supports, da kann man ruhig mal anrufen.
Habe selbst schon öfter mit denen zu tun gehabt. Waren immer sehr hilfsbereit und kompetent...
https://support.hp.com/de-de/contact/laptops
Habe selbst schon öfter mit denen zu tun gehabt. Waren immer sehr hilfsbereit und kompetent...
https://support.hp.com/de-de/contact/laptops
Madman1209
Fleet Admiral
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Hi,
kann natürlich sein. Aber bestehen kann man eben bei einer freiwilligen Leistung auf nichts. Wenn HP sagt "8 Monate sind 8 Monate" dann ist es eben auch so. Klar kann es in so einem Fall Kulanz geben, aber Anspruch gibt es nicht über das hinaus, was HP zusichert.
VG,
Mad
kann natürlich sein. Aber bestehen kann man eben bei einer freiwilligen Leistung auf nichts. Wenn HP sagt "8 Monate sind 8 Monate" dann ist es eben auch so. Klar kann es in so einem Fall Kulanz geben, aber Anspruch gibt es nicht über das hinaus, was HP zusichert.
VG,
Mad
Madman1209
Fleet Admiral
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Hi,
dann muss er aber eben auch nach Gewährleistung fragen und nicht nach Garantie. Garantie gibts vom Hersteller, wenn er beim Hersteller schaut findet er da sicherlich nichts zur Gewährleistung, außer es war ein Direktkauf, was nicht der Fall ist.
VG,
Mad
dann muss er aber eben auch nach Gewährleistung fragen und nicht nach Garantie. Garantie gibts vom Hersteller, wenn er beim Hersteller schaut findet er da sicherlich nichts zur Gewährleistung, außer es war ein Direktkauf, was nicht der Fall ist.
VG,
Mad
bitte mal auf dem Gehäuseboden bei der Seriennummer schauen ob da u.A 1y1y1 oder 2y2y2y steht, denn normalerweise hatten die letzten Omen-Notebooks i.d.R. 2 Jahre Garantie bei HP. Die Garantie bei HP (ohne Nachweis, Rechnung) beginnt mit dem Produktionsdatum (+ pauschaler Zeitraum für Versand an den Distri).
pepsifreak
Lt. Junior Grade
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Also auf Neugeräte hast du in Deutschland 24 Monate Gewähleistung vom Verkäufen bzw.Händler.
Nicht aber von Privatpersonen.
Gewährleistung gibts auch keine von Privat zu Privat oder Händler zu Händler also.
https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/gewaehrleistung/
Nicht aber von Privatpersonen.
Gewährleistung gibts auch keine von Privat zu Privat oder Händler zu Händler also.
https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/gewaehrleistung/
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- Nov. 2019
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- 771
https://www.ebay.de/usr/myswooop?ul_noapp=true
2y2y0d
wieso dann 8 Monate, wenn hier 2 Jahre steht?
Ergänzung ()
2y2y0d
wieso dann 8 Monate, wenn hier 2 Jahre steht?
pepsifreak
Lt. Junior Grade
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- 461
Also hat er 24 Monate Gewährleistung.
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung, das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Ware oder Sache zu liefern. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache haftet der Verkäufer für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Das schließt auch versteckte Mängel ein, die der Käufer unter Umständen erst später entdeckt. Der Käufer kann einen Ersatz oder die kostenfreie Reparatur der Sache verlangen und muss Kosten für einen eventuell erforderlichen Transport nicht übernehmen. Wichtig ist, dass eine vereinbarte Ersatzlieferung sofort beim ersten Mal korrekt ausgeführt werden muss und keine erneuten Mängel enthält. Bei einer Reparatur sind zwei Versuche erlaubt, um den Mangel zu beseitigen. Erst, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und eine Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, möglich ist alternativ eine Minderung des Kaufpreises.
In den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Ware liegt die Beweislast beim Verkäufer, sodass der Käufer innerhalb dieser Frist lediglich einen Mangel bei dem gekauften Gegenstand darlegen muss. Einen Beweis über die Entstehung des Mangels muss der Käufer innerhalb dieses Zeitraums nicht erbringen, selbst wenn der Mangel unter Umständen durch einen unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Das wird als Beweislasterleichterung bezeichnet, die in § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt ist. Anschließend kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss aufgrund der sogenannten Beweislastumkehr nach Ablauf von sechs Monaten nachweisen, dass der Gegenstand den Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt aufwies. Da dieser Nachweis in der Regel schwer zu erbringen ist, ist der Käufer in diesen Fällen auf eine Kulanzregelung angewiesen. Wichtig ist in jedem Fall, den Kassenbeleg aufzubewahren.
https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/gewaehrleistung/
Bei der Garantie handelt es sich, anders als bei der Gewährleistung, um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Hersteller legt die Frist, die üblicherweise 12 oder 24 Monate beträgt, für eine Übernahme der Garantie individuell fest. Bei einem Weiterkauf der Sache geht der Garantieanspruch auf den neuen Erwerber über, dem dann die Garantie für den restlichen Zeitraum zusteht.
Gewährleistung: Definition
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung, das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Ware oder Sache zu liefern. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache haftet der Verkäufer für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Das schließt auch versteckte Mängel ein, die der Käufer unter Umständen erst später entdeckt. Der Käufer kann einen Ersatz oder die kostenfreie Reparatur der Sache verlangen und muss Kosten für einen eventuell erforderlichen Transport nicht übernehmen. Wichtig ist, dass eine vereinbarte Ersatzlieferung sofort beim ersten Mal korrekt ausgeführt werden muss und keine erneuten Mängel enthält. Bei einer Reparatur sind zwei Versuche erlaubt, um den Mangel zu beseitigen. Erst, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und eine Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, möglich ist alternativ eine Minderung des Kaufpreises.
Fristen bei der Gewährleistung
In den ersten sechs Monaten ab Übergabe der Ware liegt die Beweislast beim Verkäufer, sodass der Käufer innerhalb dieser Frist lediglich einen Mangel bei dem gekauften Gegenstand darlegen muss. Einen Beweis über die Entstehung des Mangels muss der Käufer innerhalb dieses Zeitraums nicht erbringen, selbst wenn der Mangel unter Umständen durch einen unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Das wird als Beweislasterleichterung bezeichnet, die in § 476 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt ist. Anschließend kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss aufgrund der sogenannten Beweislastumkehr nach Ablauf von sechs Monaten nachweisen, dass der Gegenstand den Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt aufwies. Da dieser Nachweis in der Regel schwer zu erbringen ist, ist der Käufer in diesen Fällen auf eine Kulanzregelung angewiesen. Wichtig ist in jedem Fall, den Kassenbeleg aufzubewahren.
https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/gewaehrleistung/
Unterschied Gewährleistung und Garantie
Bei der Garantie handelt es sich, anders als bei der Gewährleistung, um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Hersteller legt die Frist, die üblicherweise 12 oder 24 Monate beträgt, für eine Übernahme der Garantie individuell fest. Bei einem Weiterkauf der Sache geht der Garantieanspruch auf den neuen Erwerber über, dem dann die Garantie für den restlichen Zeitraum zusteht.
Madman1209
Fleet Admiral
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Hi,
@pepsifreak
der TE fragt explizit nach Garantie, nicht nach Gewährleistung! Er spricht auch laufend von HP, also dem Hersteller! Der hat nichts mit Gewährleistung zu tun, wenn das Gerät wo anders gekauft wurde!
VG,
Mad
@pepsifreak
der TE fragt explizit nach Garantie, nicht nach Gewährleistung! Er spricht auch laufend von HP, also dem Hersteller! Der hat nichts mit Gewährleistung zu tun, wenn das Gerät wo anders gekauft wurde!
VG,
Mad
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