Garrantie verloren wenn ich mein Notebook öffne

novex

Lieutenant
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Hi,

habe da mal eine Frage, habe mir ein neues Notbook gekauft! habe vor dieses zu erweitern mit einer SSD. ja wenn ich es öffne und ich sie verbaue, verfällt da meine Garrantie?

Mal sehen was ihr mir da Antworten könnt:) Ein Kumpel meinte nein man dürfte jetzt das gerät öffnen, laut google sagt jeder was anderes:rolleyes:.


Lg.
 
Wenn Du das Gehäuse an den verbauten Wartungsöffnungen aufmachst um Ram oder HDD/SDD zu tauschen bleibt die Garantie erhalten.

Auch beim Auto kannst Du die Motorhaube und Türen Öffnen. Wenn Du eigenmächtig das Armaturenbrett ausbaust siehts anders aus...
 
Prinzipiell dürftest du dadurch keine Garantie verlieren.

Ich hab vor zwei Jahren von einigen Herstellern die offizielle Aussage erhalten, dass das Erweitern/erneuern des Arbeitsspeichers bzw. der Festplatte nicht zum Garantieverlust führt. Das Ganze wurde so begründet, dass man als Benutzer/Kunde ja auch die Möglichkeit haben muss sein Gerät auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die Hersteller geben halt nur keine Garantie auf die nachträglich eingebauten Teile.
 
Wenn du dafür kein Garantiesiegel brechen musst, dann wirds ohnehin schwer für den Hersteller zu beweisen dass du das NB geöffnet hast. Einfach die Originalfestplatte auf Lager legen und im Fall der Fälle wieder einbauen.

Und selbst wenn es ein Siegel gibt sind diverse Sachen erlaubtm, zumindest wenn es um Gewährleistung geht. Garantie ist eine prinzipiell freiwillige Leistung, und der Hersteller kann sie relativ leicht ausschließen. Klare Aussagendazu findet man halt nicht, weil es in der Regel dann niemand darauf ankommen lässt - das ganze durch zu prozessieren wär eine recht teure Angelegenheit, und deswegen macht's niemand.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Garantiebestimmungen sind von Hersteller zu Hersteller und Gerät anders, da jedes Gerät anders aufgebaut ist.
- Das einfachste ist die Garantiebestimmungen zu lesen, liegen meist dabei oder im Handbuch.
- Weitere Möglichkeit ist, einfach mal beim Hersteller anrufen und nachfragen.
- In den meisten Fällen verhaltet es sich so das ein SSDeinbau möglich ist. Da dadurch keine Garantiesiegel beschädigt wird. Einfach mal auf Garantiesiegel achten.
 
dann dürftes dein laptop, desktop ja auch nicht öffnen um den von staub zu befreien.
 
Einfach zu tauschende Teile wie RAM (sofern nicht verlötet) und Festplatte darfst du ohne Verlust irgendwelcher Ansprüche tauschen. Im Zweifelsfall kannst du aber auch einfach mal bei der Hotline deines Notebookherstellers oder beim Händer nachfragen.
 
Danke für eure Antworten, habe so ein MSI.
ja also si viele Positive Antworten hatte ich nicht gefunden bei google:) werde da evt. nochmal nachfragen bei dem Hersteller, oder dort wo ich es gekauft habe.
 
Solange du nichts kaputt machst ist es kein Problem.
Denke dran, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers ;)



Viele Grüße,
stolpi
 
Darfst du. Solange dein Notebook nur verschraubt / geklipst ist und du nicht das ganze Ding zerlegst.
Ich hatte nen Streitfall und bekam Recht. RAM und HDD dürfen getauscht werden, zumindest, wenn leicht zugänglich und keine weiteren Bauteile zerlegt werden müssen.
 
das märchen von "garantiesiegel brechen=garantieverlust" gibt es leider... gilt aber nicht, egal was der verkäufer dir weismachen will.
du kannst mit deinem teil machen was du willst. beschädigst du es aber vorsätzlich (oder weil du ungeschickt bist), kann der hersteller die reparatur auf seine kosten verweigern. auch bei unsachgemässer öffnung des gehäuses, oder selber austauschen eines eingelöteten chip... inkl. folgeschäden muss er die kosten nicht tragen.

deshalb: finger weg vor selbsbebastelung.. austauschen von ram und festplatte unproblematisch, sofern eine "wartungsklappe" vorhanden und im handbuch auch angegeben wie man es macht..
 
Zuletzt bearbeitet:
chrigu schrieb:
das märchen von "garantiesiegel brechen=garantieverlust" gibt es leider... gilt aber nicht, egal was der verkäufer dir weismachen will.
(...)
'Warrany void if seal broken' hat also nichts zu sagen? Der Händler hat mit der Garantie übrigens nichts am Hut, diese kommt vom Hersteller. Und der Hersteller kann ja wohl vorschreiben in welchen Fällen er von der Garantie absehen wird. Wenn ich beim Kühlertausch die Grafikkarte schrotte dann ist das ja wohl meine eigene Schuld und der Hersteller vermeidet solche Streitfälle einfach komplett indem er auf die Schrauben des Originalkühlers ein paar Siegel klebt anhand derer sich dann leicht erkennen lässt ob der Kunde an der Karte rumgeschraubt hat oder nicht. "Der Kunde darf alles, solang es nicht vorsätzlich ist" glaube ich einfach nicht - dafür gibt es an zu vielen Geräten zu viele Komponenten die man selbst unabsichtlich ziemlich schnell kaputtmachen kann.

Der Händler gibt dir übrigens Gewährleistung. Falls es zu einem Gewährleistungsfall kommt kannst Glück haben dass der Händler das Produkt ungesehen zurücknimmt und garkeine Siegel kontrolliert. Wie es sich hier im Zweifelsfall verhält weiß ich allerdings nicht, würde aber vermuten dass es sich ähnlich wie mit der Garantie verhält - alles wofür das Produkt freigegeben ist wird abgedeckt, alles andere nicht bzw. muss im Einzelfall unterschieden werden ("hatte der Produktfehler wirklich was mit dem Öffnen des Produkts zu tun?" Aber so eine Untersuchung kann auch schnell mal mehr kosten als das gesamte Produkt an sich).
 
"Der Kunde darf alles, solang es nicht vorsätzlich ist" glaube ich einfach nicht - dafür gibt es an zu vielen Geräten zu viele Komponenten die man selbst unabsichtlich ziemlich schnell kaputtmachen kann.
Ist aber so, jeder Computerfutzi der nach einer Reparatur ein "Garantiesiegel" ans Gehäuse klebt, ist absolut unseriös und sollte in Zukunft gemieden werden.

Wenn ich bei einem Computer Einzelteile kaufe und diese zusammenbaue, dann habe ich doch die selbe Gewährleistung als wenn ich einen Komplettrechner kaufen würde. Sprich auf jedes Einzelteil hat man diese Gewährleistung, dass die Hersteller dann die Einsendung des Komplettrechners fordern liegt nur an der Art der Gewährleistungsabwicklung.

Wenn ich beim Kühlertausch die Grafikkarte schrotte dann ist das ja wohl meine eigene Schuld und der Hersteller vermeidet solche Streitfälle einfach komplett indem er auf die Schrauben des Originalkühlers ein paar Siegel klebt anhand derer sich dann leicht erkennen lässt ob der Kunde an der Karte rumgeschraubt hat oder nicht.
Wenn du sie schrottest und diese dann als Defekt einschickst dann ist das einfach nur: "Betrug".
Wenn du den Kühler fachgerecht austauschst, dieser Kühler die Grafikkarte und alle Teile vorschriftsmässig gekühlt hat und du denoch später einen Defekt hast, dann kannst du sie selbstverständlich einschicken.

Ich würde denoch vorher den Originalzustand wiederherstellen. Nicht um den Händler / Hersteller zu täuschen sondern um die Beschaffenheit des Produktes wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe dann erwartet der Vermieter auch, dass ich die Wohnung nach Möglichkeit in dem Zustand zurückversetze in der ich sie angemietet habe. ( Ausräumen, Streichen, Gebohrte Löcher stopfen, Ausfegen )

Achso Anbieter die ihre Kunden nochmal abzocken wollen indem sie Standardkomponenten so umbauen, dass sie nicht mehr durch Standardkomponenten anderer Hersteller ersetzt werden können, sollten ebenfalls gemieden werden. z.B. Dell oder Apple. Das geschieht einfach nur damit man im Reparaturfall auf Originalware zum entsprechenden Preis + den Reparaturkosten direkt beim Hersteller angewiesen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
früher war das "siegel" für den verkäufer gedacht, damit er sieht, dass die lieferung ab fabrik bis zu ihm keiner irgendwas rausgenommen oder geändert hat.... der rest sind märchen, die gesetzlich nicht haltbar sind. kein verkäufer würde es riskieren, vor gericht zu gehen weil er sich weigert die eingeräumte garantie zu verweigern, nur weil ein "siegel" nicht mehr intakt ist.
 
KainerM schrieb:
Wenn du dafür kein Garantiesiegel brechen musst, dann wirds ohnehin schwer für den Hersteller zu beweisen dass du das NB geöffnet hast. Einfach die Originalfestplatte auf Lager legen und im Fall der Fälle wieder einbauen.

Nö sehr einfach sogar, die Schrauben der Unterseite sind bei Samsung blau und verklebt und das Gehäuse ist soviel plastik, das es nicht schwer fällt das zu erkennen, das es geöffnet wurde.
Samsung macht es eindeutig, Wartungsklappen ja, öffnen = Garantieverlust.
Und jeder Hersteller kann dir seine freiwillige Garantie verweigern, wenn er Grund dazu hat.
Anders sieht es aus, wenn du gegenüber dem Händler deine Gewährleistungsansprüche wahr nimmst.
 
Bei Acer z.B. hab ich direkt nachgefragt und konnte ein Notebook auch ohne die Original HDD einschicken (SSD war verbaut).
Mir wurde das Display getauscht und es wurde kein Wort über HDD-Tausch oder OS-Wechsel verloren....

Stellt euch net so an!
 
Suxxess schrieb:
(...)
Wenn du sie schrottest und diese dann als Defekt einschickst dann ist das einfach nur: "Betrug".
Wenn du den Kühler fachgerecht austauschst, dieser Kühler die Grafikkarte und alle Teile vorschriftsmässig gekühlt hat und du denoch später einen Defekt hast, dann kannst du sie selbstverständlich einschicken.

Gegen was wollen sich die Hersteller denn schützen? Genau gegen solche Betrugsfälle. Du und ich sind sicher nicht die einzigen die auf die Idee kommen, nach nem vergeigten Kühlerwechsel zu sagen "Karte geht plötzlich nicht mehr". Also sagen wir mal Otto Normalverbraucher hat beim neuen Kühler irgendwo ein Wärmeleitpad vergessen und ein SpaWa ist deshalb nach kurzer Zeit zu seinen Vorfahren ins Reich des Elektroschrotts gewandert. Karte tot, Kunde schuld. Kunde packt Originalkühler drauf und schickt die Karte ein. Der Hersteller darf dann erstmal "finde den Fehler" mit 100 Bauteilen spielen, d. h. am Ende hockt da dann stundenlang ein Techniker der die Firma 100 € / h kostet und ganz schnell ist der Untersuchungsaufwand deutlich über dem Warenwert. Glaubst du ernsthaft der Hersteller hat auf sowas Lust?

Ich schraube auch an meinen Sachen rum (WaKü und so), und ich hab absolut nix dagegen wenn Hersteller eine erweiterte Garantie geben und sagen, dass der Kunde dies und das machen darf. Ich meine ja nur, dass ich auch die Hersteller verstehen kann die überall Garantiesiegel draufkleben. Außer uns hier die idR wissen was sie tun und ggf. auch ein entsprechendes Rückgrat haben und sagen "ok das hab ich jetzt selbst verbockt" gibt es auch noch genug Genossen, die durch zwei linke Hände/Unfähigkeit/Pech irgendwas schrotten, dann wieder alles schön verpacken und Garantie beanspruchen ("ging schon ab Werk nicht"). In manchen Fällen ist das offensichtlich (wenn zB einer mit dem Schraubendreher quer über die Platine gerutscht ist und Leiterbahnen durchtrennt/Bauteile abgebrochen hat), in anderen dagegen ist die Beschädigung deutlich subtiler und schwerer zu finden. Als Hersteller willst du solchen Leuten auch kein neues Produkt für 0 € in die Hand drücken, und auf ne Fall-zu-Fall-Untersuchung hast auch nicht immer Lust. Also Siegel drauf, wenn Siegel beschädigt = schlechtes Zeichen, Kunde hat irgendwas gemacht.

Dass zB MSI sagt "ja ne hier Siegel kannste grad mal vergessen" ist sehr nobel, aber gibt es dazu auch einen Gesetzestext der beschreibt was der Hersteller verbieten darf und was nicht?
 
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Also wenn du ein MSI Notebook hast, ist es überhaupt kein Problem. Da spielt ein Garantiesiegel überhaupt keine Rolle, da kann man sogar die Grafikkarten (GT/GX Serie) alleine wechseln oder mal die Wärmeleitpaste erneuern. MSI bietet sogar stets Videos und PDF Anleitungen für das Zerlegen an. Stadler5 hat schon den richtigen Thread verlinkt, denn da geht es genau um dieses Thema.
 
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