S
Scriptkid
Gast
Hallo Freunde,
nach dem Gespräch zwischen der Mathematiklehrerin meines Sohnes und mir, tun sich mir Zweifel auf, ob die Lehrerin in der Lage ist, das nötige Wissen den Kindern in angemessener Weise zu vermitteln.
Grund des Gespräches war, dass viele Prüfungen im Fach Mathematik von der Lehrerin wiederholt werden mussten, weil der Notendurchschnitt so schlecht gewesen ist. Daraufhin habe ich darum gebeten, den Notenspiegel doch bitte mitzuteilen.
Die Lehererin weigerte sich dies zu tun, weil "das für den Einzelnen nichts aussage". Außerdem sei sie nicht verpflichtet, den Notenspiegel anzugeben.
Letzteres ist zwar zutreffend, allerdings stellte ich die Frage, welche vernünfigen Gründe denn dagegen sprächen, zumal der Notenspiegel Auskunft über die (Qualität) der Wissensvermittlung gibt. Die Lehererin meinte, ein schlechter Notendurchschnitt sei ihre Sache. Sie wüsste, wo sie da ansetzen müsse.
Auch daran habe ich angesichts der sich ständig wiederholenden schlechten Ergebnisse der Klassenarbeiten fast aller Schüler meine Zweifel. Da auch ein Ersuchen über die Elternsprecherin zu keinem befriedenden Ergebnis führte, habe ich um ein Gespräch mit der Schulleitung, der Elternvertretung und der Lehrerin ersucht.
Mich würde interessieren, welche Auffassung Ihr zur Frage habt, inwieweit die Verweigerung der Bekanntgabe eines Notenspiegels sachlich gerechtfertigt ist.
Da keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen, denke ich, die Lehrerin will die Qualität ihrer Wissensvermittlung veschleiern, oder?
nach dem Gespräch zwischen der Mathematiklehrerin meines Sohnes und mir, tun sich mir Zweifel auf, ob die Lehrerin in der Lage ist, das nötige Wissen den Kindern in angemessener Weise zu vermitteln.
Grund des Gespräches war, dass viele Prüfungen im Fach Mathematik von der Lehrerin wiederholt werden mussten, weil der Notendurchschnitt so schlecht gewesen ist. Daraufhin habe ich darum gebeten, den Notenspiegel doch bitte mitzuteilen.
Die Lehererin weigerte sich dies zu tun, weil "das für den Einzelnen nichts aussage". Außerdem sei sie nicht verpflichtet, den Notenspiegel anzugeben.
Letzteres ist zwar zutreffend, allerdings stellte ich die Frage, welche vernünfigen Gründe denn dagegen sprächen, zumal der Notenspiegel Auskunft über die (Qualität) der Wissensvermittlung gibt. Die Lehererin meinte, ein schlechter Notendurchschnitt sei ihre Sache. Sie wüsste, wo sie da ansetzen müsse.
Auch daran habe ich angesichts der sich ständig wiederholenden schlechten Ergebnisse der Klassenarbeiten fast aller Schüler meine Zweifel. Da auch ein Ersuchen über die Elternsprecherin zu keinem befriedenden Ergebnis führte, habe ich um ein Gespräch mit der Schulleitung, der Elternvertretung und der Lehrerin ersucht.
Mich würde interessieren, welche Auffassung Ihr zur Frage habt, inwieweit die Verweigerung der Bekanntgabe eines Notenspiegels sachlich gerechtfertigt ist.
Da keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen, denke ich, die Lehrerin will die Qualität ihrer Wissensvermittlung veschleiern, oder?