Gebrauchte WD Elements verkaufen - Garantieübertrag möglich?

KDEler

Cadet 2nd Year
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Okt. 2023
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Hallo,

ich plane eine gebrauchte Western Digital Elements Festplatte privat zu verkaufen.
Diese hat noch Restgarantie.

Aber wie verhält es sich damit beim Verkauf:
Geht diese automatisch auf den neuen Käufer über?
Muss ich meinen Kaufbeleg an den neuen Käufer weitergeben?
Oder genügt für den neuen Käufer einfach der Besitz (und die Seriennummer), um die Garantie geltend zu machen?

In den Garantiebestimmungen von WD habe ich darüber keine aussagekräftigen Angaben gefunden.
Vielleicht habe ich auch etwas übersehen, aber gefunden habe ich nur:
... Damit Sie eine Leistung gemäß der beschränkten Garantie erhalten können, müssen Sie zuerst eine Rücksendegenehmigung und eine Zustelladresse anfordern, indem Sie sich an das entsprechende unter http://www.g-technology.com/support aufgeführte G-Technology-Callcenter wenden. Sie müssen die durch die Garantie abgedeckte Festplatte unter Verwendung einer zugelassenen Verpackung an unser Logistikzentrum schicken. ...
Da könnte man rauslesen, dass man eben tatsächlich nur die Festplatte OHNE Kaufbeleg einschicken muss.

Weiß jemand Genaueres?
 
Es ist nicht unüblich, dass Hersteller Garantie anhand von Produktionsdatum einräumen - daraus lässt sich ja ein Mindestgarantiezeitraum ableiten.
Da die Garantie aber mit Kauf beginnt, kann diese länger sein und in dem Fall könnte dann schon ein Kaufbeleg notwendig sein.
 
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Vermutlich würde ich bei der Hotline anrufen und das erfragen.
 
Auf der von dir verlinken Seite steht doch alles ganz genau:

ursprünglichen Käufer
 
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davon abgesehen (meine erste Festplatte war eine 80 oder 100MB große Platte, die seitlich am Amiga 500 reingesteckt wurde) habe ich noch nie eine Festplatte verkauft. Immer unbrauchbar gemacht und Speicher kann man nie genug haben :)
 
Heißt, dass bei Weiterverkauf die Garantie nur noch vom Produktionsdatum abhängt.
(Streng genommen gibt es keine Garantie mehr, aber ohne Kaufbeleg kann halt nicht festgestellt werden, dass die HDD weiterverkauft wurde)
 
@Phil_81
Ja, dort habe ich als erstes geschaut.
Daher weiß ich, dass und wie lange ich noch Restgarantie habe.

Es geht also nur darum, inwieweit die beim Weiterverkauf übertragbar ist.

Aber yxcvb (wer denkt sich denn so einen Namen aus? :) ) hat Recht, das hatte ich übersehen, dort steht:
... Diese beschränkte Garantie findet auf neue G-Technology-Datenspeicherprodukte Anwendung, die von einem autorisierten G-Technology-Händler durch den ursprünglichen Käufer für die reguläre Verwendung und nicht für den Wiederverkauf erworben wurden. ...
Tja, bleibt halt die Frage: Wie handhabt das WD in der Praxis? Wollen die dann den Kaufbeleg?

Ansonsten könnte der Zweitbesitzer sich ja tatsächlich einfach als Erstbesitzer ausgeben, wenn da nicht nach gefragt würde.

Es geht halt auch darum, ob ich es beim Verkauf kenntlich mache, dass die HDD noch Garantie hat.
Wäre ja ein gutes Verkaufsargument!
Aber wenn es nachher darauf hinaus läuft, dass das Ganze über mich abgewickelt werden müsste, erwähne ich lieber nichts von Garantie.
Und ich würde auch lieber keinen Kaufbeleg mitschicken, könnte ich zwar, würde ich aber aus Datenschutzgründen lieber nicht tun.
 
Das wird WD aber zugrunde legen, wenn du bei WD einen Garantiefall anmeldest.

Sprich, eine "längere" Garantie müsstest du dann beim Händler, bei welchem du die Platte gekauft hast geltend machen.
 
Edit: Erster Antwort gelöscht, da sich diese auf Kauf statt Verkauf gemünzt war. Danke @tollertyp für die Info.


Neuer Versuch: Würde beim Verkauf ein wenig danach gehen wo / an wen verkauft wird und eher ohne Garantieversprechen. Offiziell gibt es Garantie nur für den Erstbesitzer und da würde ich nicht mehr anpreisen, als man einhalten kann. Ansonsten kommt der Käufer noch X Monate und nervt dich deswegen (etwa weil es Probleme gibt die Garantie in Anspruch zu nehmen). Dafür gibt es zu viele nervige Leute / Käufer.
 
Zuletzt bearbeitet: (Frage falsch gelesen.)
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Fujiyama schrieb:
Vermutlich würde ich bei der Hotline anrufen und das erfragen.
Habe ich versucht.
Hier über die Seite kam ich auf eine 0800er Nummer.
Dort heißt es aber nur: "Leider kann die gewählte Verbindung nicht hergestellt werden ..."

Ich bin aber auch gerade mit denen am chatten ... ist/war aber etwas haarig, aber hier mal ein Auszug mit den essenziellsten Sätzen (die Aussagen beziehen sich auf den Zweitbesitzer, also den Käufer aus meinem geplanten Privatverkauf):
...
Die Garantie bleibt gleich. Wenn Ihr Laufwerk
noch unter Garantie steht, bleibt es unter der Garantie, wenn noch Zeit
für den Ablauf der Garantie verbleibt, bleibt diese gleich.
...
Er könnte die Rechnung benötigen, daher ist es sicherer, wenn Sie ihm
die Rechnung und ein von Ihnen unterschriebenes Dokument vorlegen,
in dem steht: "Ich habe dieses Laufwerk an XYZ verkauft"
...
 
tollertyp schrieb:
Es ist nicht unüblich, dass Hersteller Garantie anhand von Produktionsdatum einräumen - daraus lässt sich ja ein Mindestgarantiezeitraum ableiten.
Da die Garantie aber mit Kauf beginnt, kann diese länger sein und in dem Fall könnte dann schon ein Kaufbeleg notwendig sein.
Im Regelfall geht das nur vom Produktionsdatum aus. Wenn man das Glück hat, eine Platte mit Garantie sehr früh nach der produktion zu erstehen, merkt man auch, dass die Garantie länger ist als angegeben. Ein gewisser Zeitraum ist also für den Versand- und Vertriebsweg schon mit einkalkuliert und zusätzlich draufgeschlagen.

Machen vielleicht nicht alle Hersteller so, aber mir ist das schon das ein oder andere mal aufgefallen. Ich kann mir vorstellen, dass do schon 2,3 oder mehr Monate zusätzlich Garantiezeitraum als Puffer eingeräumt wird.

Ist schon ewig her, aber ich habe mal eine 3D-Addon-Karte (Diamond Monster 3D II) die ich gebraucht auf Ebay gekauft hatte auf Garantie bei Diamond reklamiert. Die wollten damals auch nichts von mir. Die Seriennummer der Karte hat gereicht. Und selbst die, so wurde mir am Telefon gesagt, wäre egal - da die Karte noch gar nicht so lange verkauft wurde, wie Garantie drauf war. Sehr kulante Sichtweise.
 
Ja, das ist bei mir auch so.
Die Garantie geht ca. 18 Tage über das Kaufdatum hinaus.
(Also, was ich meine ist: Eigentlich würde man von zwei Jahre Garantie nach Kaufdatum ausgehen. Tatsächlich läuft die Garantie noch 18 Tage länger.)
 
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