Gebrauchtes lenovo thinkpad t410s gekauft u nach 8wochen Display defekt

Sunshinem30

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Hallo!habe im Dezember in einem computerladen ein gebrauchtes lenovo thinkpad t410s aus einem Leasingvertrag gekauft!nun mache ich den Laptop an und stelle mit Entsetzen fest dass das Display defekt ist! Es ist aber weder etwas draufgefallen,noch dazwischen eingeklemmt worden!! Nachdem ich es dem Händler vorgelegt habe, da 3jahre Garantie im Kaufvertrag stehen, meint dieser allerdings das es nur durch selbstverschulden dazu gekommen sein kann!! Da ich aber nichts gemacht habe,und man auch weder am displayglas noch am Gehäuse etwas sehen kann ,nun die Frage:kann man irgendwie beweisen dass der Fehler evtl schon vorher vorlag oder das es kein Selbstverschulden war!
 
Nochmal zum Verständnis, du hast das Ding gekauft und jetzt nach 8 Wochen das erste mal begutachtet?
 
Bei 8 Wochen muss meines Wissens der Händler beweisen, dass der Defekt von dir verursacht wurde.

Bestehe auf deine Gewährleistung oder auch Garantie (weiß jetzt nicht, wie das bei Gebrauchtware ist, aber Garantie scheints ja deinen Angaben nach zu geben).
 
da 3jahre Garantie im Kaufvertrag stehen

Les dir bitte nochmal die Bedingungen bzw. den Kaufvertrag durch bezüglich der Garantie um dich abzusichern. Wenn du wirklich eine vollständige Garantie auf dem Gerät hast, dann würde ich an deiner Stelle den Händler eventuell darauf hinweisen das du das dem Anwalt übergibst, ich zweifele aber an der "Garantie".
 
Gebrauchte Ware: Manche Händler deklarieren Neuware kurzerhand als gebraucht. Dann dürfen sie die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen. Dieser Trick greift aber nicht, wenn Preis und Zustand der Ware wie bei einem neuen Produkt sind. Handelt es sich tatsächlich um gebrauchte Sachen, muss der Händler ausdrücklich auf die verkürzte Frist hinweisen, sonst gelten zwei Jahre.


denke die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bleibt auch beim "kurzen" Jahr gleich und 6 Monate sind ja nicht rum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein,natürlich hatte ich das Laptop schon in normalem Gebrauch;) und bis jetzt war ich auch sehr Zufrieden! Auf der Rechnung steht der Kaufpreis und 3jahre Garantie! Das mit der Beweispflicht klingt schonmal gut,aber wird der Verkäufer nicht einen Grund finden können um von der Garantie zurückzutreten!??werde morgen nochmal zu einem anderen "unbefangenem" computerladen fahren!
Ergänzung ()

Bedingungen zu der Garantie stehen keine! Nur "3 Jahre Garantie" wortwörtlich
 
also kurzum:
ist das display gebrochen oder funktioniert es einfach nur nicht?
ist es gebrochen hast du weder garantie, noch kannst du gewährleistung in anspruch nehmen. die beweislast liegt bei dir.

funktioniert es einfach noch, wirst du gute chancen haben es repariert zu bekommen.
was mich nämlich wundert ist, dass du unten schon angibst, dass der verkäufer meinte es sei durch selbstverursachten schaden entstanden.
 
Wenn äußerlich nichts erkennbar ist, kann de Händler das Notebook auf seine Kosten zu einem Gutachter geben, der deine Schuld feststellt.

Im Übrigen wird ihm das auf Basis deiner Angaben nicht möglich sein, und er muss seiner Gewährleistung nachkommen. Displaytausch oder neues Gerät.

Auf Datensicherung hast du dabei kein Recht.
 
stell einfach mal bitte ein bild online von deinem display. macht die sache einfacher
 
Leider kann ich kein Bild reinstellen! Also der Computer u der Bildschirm an sich gehn noch!aber es ist wohl Flüssigkeit ausgelaufen,und das rechte obere Viertel ist gestreift und kaum noch einsehbar! Aber da ich weder Druck auf das Display noch auf den gummierten Hintergrund ausgeübt habe,außer um es ganz normal zu schließen ist es mir unverständlich wie es zu einem "Bruch"den man äußerlich in keinsterweise sieht,kommen kann!
 
klingt ehrlich gesagt blöd für dich. der händler muss innerhalb der gewährleistung (und hier auch garantie) "nur" beweisen, dass er es dir einwandfrei übergeben hat. ist für ihn hier einfach, da von dir gebraucht und begutachtet gekauft.

einfach so fließt keine flüssigkeit aus und ebenso enstehen nicht einfach steifen. das deutet stark auf eine beschädigung durch äußeren einfluss hin. dabei muss auch der rahmen weder von außen noch irgendwie sichtbar beschädigt sein.

sorry :(
 
Hmm sehr ärgerlich!!aber danke schonmal für die Hilfe! Nachdem mich mein altes Laptop ganze 9jahre nicht im Stich gelassen hat macht mein "neues" nun schon nach 8 Wochen schlapp! Und das obwohl es mir als sehr robust verkauft worden war! Mal sehen was der Display Wechsel denn sonst kosten soll! Werde aber weiter versuchen hartnäckig zu bleiben , immerhin bin ich mir wirklich keinerlei Schuld oder Fehlverhalten bewusst!!
 
vielleicht hast du ja glück und der händler lässt sich kulanztechnisch auf ein deal ein. es ist ist natürlich immer noch schwierig zu urteilen ohne das gerät vorliegen zu haben.

robust hin oder her, ein display ist und bleibt nicht bruchsicher, ebenso wenig bleibt ein laptop flüssigkeitsresistent.
 
bleib mal hart und schau, weil, ungekannter dinge...


leasinggerät vorher, kann ja ein mitarbeiter in der laptoptasche drehung im türrahmen etc. mal an den rahmen geknallt haben, äußerlich nichts sichtbar, wie beim sturz n haarriss (innen, unsichtbar), beim nächsten klaps, bei dir unbewusst eben, den rest bekommen, gebraucht ist eben immer so ne sache.

trotzdem sind es eben schäden die normalerweise nur durch persönliches pech ausserhalb jedes fremdverschulden selbst verbockt werden, händlersicht^^

für beide seiten kein hochtzeitstag ,P
 
sonst mal bei der eigenen haftpflicht anfragen. vielleicht würden die einen teil der kosten übernhemen
 
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