Gebrauchtes R4 Gehäuse - keine Rechnung: 6,90€ Versandkosten für die Tür-Clips?

Impala62

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Hallo,

ich habe ein gebrauchtes R4 Gehäuse erstanden. Ich habe leider die Original-Rechnung nicht, da der Verkäufer mir vergessen hat sie mit zu schicken (und ich weiß nicht, ob ich je eine bekomme).
Das Gehäuse wirkt wie neu, nur die beiden "Tür-Clips" - wie sie im Spare-Center heißen - für die Front-Lüfter-Klappe sind beide defekt. <- Da solltet ihr euch tatsächlich eine andere Lösung einfallen lassen. So was klappriges. ;-)

Nun habe ich gesehen, dass man die Clips für 0,90€ bestellten kann, aber dafür 6,90€ Versandkosten fällig werden. Das finde ich etwas happig für so winzige Teile. Leider kann ich halt mit der Rechnung nicht dienen, nur mit der Seriennummer.

Kann man da was machen?

Für Hilfe wäre ich dankbar!

Viele Grüße
 
Du brauchst keine Rechnung, der Lieferant müsste den Vorgang über die Seriennummer finden können; ansonsten hast Du das Ding ja auch irgendwie bezahlt und kannst ja sicherlich die Zahlung nachweisen.

Dass einem für den Versand € 6,90 natürlich gefühlsmässig überhöht vorkommen, ist verständlich; betriebswirtschaftlich betrachtet, wird der Händler aber damit nicht mal annähernd die Kosten decken können, die ihm dafür entstehen; überlege doch mal selbst, wie viel Zeit ein Angestellter und/oder Arbeiter dieser Firma damit verbringen muss, den Vorgang zu bearbeiten, das Teil für den Vesand zu richten, die Papiere zu erstellen, die Sache zu verpacken und zum Versand zu geben, Porto und Verpackung zu bezahlen, sonstige Gemeinkosten des Unternehmens einzurechnen und schließlich auch noch 19% Mehrwertsteuer draufzuschlagen etc.etc.etc: würden dafür die tatsächlich dem Unternehmen entstehenden Kosten berechnet, würden dafür schätzungsweise wohl kaum weniger als 30 bis 40 Euro zu berechnen sein !

Allerdings, Du kannst ja wie oben ausgeführt, wahrscheinlich irgendwie nachweisen, dass es sich um einen Sachmangel handelt, für den der Händler haftet, und dann hat der Händler kostenlosen Ersatz zu leisten und auch alle entstehenden Kosten zu tragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen.
Vielen Dank für die Antworten.
@de la Cruz: Das glaube ich gerne, dass das Unternehmen damit seine Kosten nicht decken kann. Es ging nur so um das Gefühl. Selbstverständlich hätte ich die Kosten getragen.
Aber: Ich habe die Rechnung inzwischen nachgeliefert bekommen und eröffne jetzt mal ein Ticket!

Ansonsten: Bis auf diese merkwürdigen Clips ein schönes Gehäuse! Weiter so (lasst diese einfach in der nächsten Version weg)!
Ergänzung ()

So, Ticket ist erstellt.

"Ticket Received - [#1107] Clips"

Bin gespannt... ;)
 
@dela cruz:

Wieso sollte der Zweitkäufer dem Verkäufer gegenüber irgendwelche Ansprüche haben?
 
@ doc foster

Wie kommst Du darauf, dass es sich hier um einen Zweitkäufer handelt - das ist reine Spekulation von Dir, IMPALA62 hat davon nichts gesagt !

Nur weil er die Sache gebraucht gekauft hat, heißt das nicht, dass er nicht von einem Händler gekauft hat !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe leider die Original-Rechnung nicht, da der Verkäufer mir vergessen hat sie mit zu schicken (und ich weiß nicht, ob ich je eine bekomme).

Originalrechnung bedeutet hier wohl sicher nicht, dass diese von seinem Verkäufer ausgestellt wurde.
 
@ Doc Foster

"Wohl sicher nicht"

ist aber wohl sicher nicht ein Argument, mit dem man vor Gericht was beweisen könnte - wie gesagt, reine Spekulationen, die Du hier verbreitest !
 
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