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Gebrauchtes Windows 7 kaufen, wie nochmals aktivieren?

chris-22

Lt. Junior Grade
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Apr. 2005
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468
Hallo,

ich wollte Windows 7 gebraucht kaufen, eine Systembuilder Version auf originaler DVD mit Key natürlich. Diese werden manchmal bei Ebay von privaten Verkäufern angeboten.
Bedenken habe ich allerdings mit der Aktivierung, dieses Win7 war vom Erstbesitzer schon aktiviert, ich kaufe dieses Win7 als gebraucht.

Soweit ich weis, muss ich immer aktivieren, kann dies aber telefonisch tun:
http://windows.microsoft.com/de-DE/windows7/activate-windows-7-on-this-computer

Nun glaube ich aber, dass die Installations-ID dort schon bekannt ist. Wie erfolgt nun die abermalige Aktivierung durch mich, muss der Erstbesitzer seine Aktivierung abmelden?

MfG
Chris
 
Glaube nicht, dass der Gebrauchtkauf rechtlich sauber ist, aber aktivieren kann man 3 PCs übers Internet, dann muss man anrufen.
 
In Deutschland ist ein gebraucht Kauf natürlich legal!

Das ist absolut kein Problem. Der Verkäufer muss das auch nicht abmelden oder so, sondern darf die Lizenz lediglich nicht mehr verwenden.
 
Soweit ich weiß wird bei der Aktivierung der Lizenzschlüssel an bestimmte Hardwaredaten gebunden.
Normale Windows-Versionen kann man für 3 PCs nutzen, die SystemBuilder-Versionen allerdings nur für einen, da die für OEM-PCs gedacht sind.
Der Gebrauchtkauf wird wohl legal sein, ob du das problemlos aktivieren kannst steht auf einem anderen Blatt.
 
Auch wenn ein Windows 7 schon mal aktiviert wurde, läßt es sich auch auf einem anderen PC mit anderer Hardware wieder über das INET aktivieren. Vorrausgesetzt, der Lizenzkey war nicht auf einem PC aufgeklebt, sondern befand sich mit dem Kauf der DVD auf der BOX.
Ein solcher "aufgeklebter" Lizenzkey muss immer telefonisch aktiviert werden, was aber problemlos funktionieren dürfte. Auch auf unterschiedlicher Hardware.

Mein Windows 7 habe ich jetzt bereits 3 mal auf meinem PC mit jeweils anderer Hardware u.a. kompletter Mainboardwechsel und GRAKAWechsel NEU, installieren und übers INET aktivieren können. Ohne Probleme.

Sollte der Lizenzkey aus dunklen Kanälen stammen, könnte er schon mehrmals auf unterschiedlichen PC´s mit unterschiedlicher Hardware aktiviert worden sein. Das Risiko, das dieser Key gesperrt ist, trägst dabei, du !

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibfehler korrigiert)
Big-Blue schrieb:
... Normale Windows-Versionen kann man für 3 PCs nutzen...

eigentlich nicht: 1 Lizenz gleich ein Computer.

@Schildkröte09,

man sollte die Kleber niemals auf einen PC anbringen. Ist ja eigentlich keine Vignette ergo "Übertragbar". Oder man wechselt den Inhalt vom Gehäuse wie du selber schreibst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jede Windowsversion die man erwirbt darf man nur auf einem PC installieren und aktivieren. Wer hier etwas von drei Installationen schreibt liegt falsch.
Die Hardware kann sich dabei so oft ändern wie man lustig ist, auch darf man den Schlüssel beliebigt oft installieren und aktivieren - aber nur so lange sie auf einem PC aktiv genutzt wird.
 
Hallo,

ich meine nicht diese Reinstall/Recovery/Upgrade/usw.-DVD's mit Dell/Medion/FSC/usw.-Logo und vom Gehäuse abgekratzten Linzenzaufkleber.

Ich meine die DSP/SB Version mit originaler MS-DVD und Linzenzaufkleber auf der Verpackung.
So wie hier: http://www.ebay.de/itm/180800887778

Ihr meint, die lässt sich nur einmal aktivieren?

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Lassen geht öfter, die Frage ist, ob du darfst...aber da das ja der Fall zu seien scheint..
 
Sie kann nur auf einen Rechner gleichzeitig sein, aber mehrmals aktiviert werden.
 
chris-22 schrieb:
Ihr meint, die lässt sich nur einmal aktivieren?
NEIN, du versteht das falsch. Es kann mehrmals aktiviert werden. Hauptsache, es wird nur auf einem PC genutzt !
Ob die Aktivierung jetzt übers INET oder Telefonisch stattfindet.
Wie du aktivieren musst, teilt dir Windows 7 selber mit, wenn es über das INET nicht gehen sollte.
Dann wird dazu auch die Telefonnummer eingeblendet.

Die INET Aktivierung entfällt z.B. bei Lizenzkey´s, die auf PC´s aufgeklebt werden.

Telefonisch sollte aber auch kein Problem sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was gemeint war ist wahrscheinlich 3-fache Aktivierung übers Internet, danach Telefonzwang. Eingesetzt werden darf es nur auf einem Rechner.
Kauf der gebrauchten Software ist legal. Wenn der Verkäufer die Software weiter einsetzt, dann macht er sich strafbar, Du aber nicht.
Ein rechtliches Problem stellt es aber dar, wenn Du nur den Aufkleber erhältst. Es müssen die Datenträger dabei sein. Ausserdem gibt es von OEM-Systemen Windows-versionen, die nur mit bestimmten Herstellern funktionieren (BIOS-Sperre). Man kann es zwar umgehen, dann ist es aber wiederum illegal.

Auf der sichereren Seite bist Du, wenn du eine OEM-Version von einem gewerblichen Anbieter kaufst.
 
da der linzenzaufkleber in deinem besitz ist, kannst du damit machen, was du magst
-dein win7 in der lizenzierten version (z.b.ultimate) aktivieren
-tapezieren
-darauf rummalen
u.s.w.
und zwar sooft du magst.
 
Aktivierung so oft wie man Lustig ist. Microsoft versucht vielleicht irgendwann etwas Stress zu machen. Der Interessiert aber nicht. Ob OEM oder wie auch immer. OEM oder Systembuilder bekommen lediglich keinen Support (aber wer braucht den schon wenn er CB kennt). Übrigens können das auch "gelabelte" OEM Versionen sein wie Dell, HP undwasweißich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Karatebock schrieb:
Es müssen die Datenträger dabei sein.
Nein, das stimmt so nicht ganz. Datenträger müssen nicht dabei sein. Es reicht auch ein INET LINK, wo die Version heruntergeladen werden kann.
Was man bekommen muss, ist der Lizenzkey und den Kaufbeleg.
oder die COA und den Kaufbeleg.


Der Datenträger ist nicht mehr Bestand der Lizenz. Und steht auch nicht mehr in der EULA von Microsoft.
Ein Softwarehändler gibt auch nicht an Dritte weiter. Das machst aber du, wenn du deine Version verkaufen möchtest.

Sollte er es dennoch tun, gibt es rechtliche Bedenken.
16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software.
18. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE.
a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er die Originalmedien, das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity), den Product Key und den Kaufnachweis direkt an Dritte überträgt.

Folge bitte aktueller Diskussion in den Threads : Windows OEM Lizenz und Darf ich geschenktes Windows nutzen ?

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
@Karatebock,

es gibt OEM Versionen die schon aktiviert sind sobald man den neuen Rechner anmacht. Das sind die welche irgendwie den Bios abfragen aber eine gültige OEM Nummer haben. Das Lizenzkeylabel bzw. der Lizenkey (ohne OEM im Key) am Rechner geht auch für eine Aktivierung auf einem anderen Rechner.
 
hab meine auch gebraucht gekauft, keine Sorge.
 
Die von dir oben verlinkte Version wäre kein Problem gewesen, soweit die Angaben alle der Wahrheit entsprechen. Allerdings ist die Auktion schon rum ^^

Wenn du absolut sicher gehen willst, kauf sie für gut 20€ mehr neu bei nem Händler.
 
So viel Müll wie einige hier schreiben...

- man darf Lizenzen gebraucht kaufen und nutzen
- man darf Lizenzen auch auf anderen PCs nutzen, als die, mit denen sie verkauft wurden
- man kann auch OEM Lizenzen, die mit Laptops/PCs verkauft wurden via Internet aktivieren (habe ich schon öfter gemacht)
 
Das es technisch möglich ist, hat hier niemand bestritten.
Aber rechtlich gibt es Bedenken ... weil es nicht der EULA (Auszug daraus oben) entspricht.
Das man Lizenzen auch auf andere PC´s übertragen kann, hat hier auch niemand bezweifelt.
Es wurde durch Urteil des BGH möglich gemacht. Die Weitergabe ist aber gem. Eula nur dem ersten Käufer gestattet. Dazu müßtest du die Auszüge oben lesen und verstehen. Diese Auszüge aus der EULA wurden bisher rechtlich nicht beanstandet. Ob sie auch rechtlich durchzudrücken sind, bleibt dahingestellt.

Verkauft ein Händler Lizenzen, die schon mal auf einem anderen PC eingesetzt wurden, handelt er gegen diesen Grundsatz der Weitergabe. Es bleibt somit rechtlich umstritten. Wenn der Händler diese Lizenzen auf seinen eigenen PC´s vorher eingesetzt hat, ist die Weitergabe an Dritte erlaubt, weil er als erster Käufer gesehen wird.

Wenn dieser Lizenzkey durch Microsoft gesperrt wird, kommst du derzeit nicht dagegen an. Und damit muss nunmal ein Käufer solcher Lizenzen rechnen.

Viele Grüße
 
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