Hallo,
vielleicht weiß jemand einen guten Rat zum folgenden Fall.
Am 9.11 hatte ich einen kleinen Autounfall. Ich stand vor einer roten Fußgängerampel und der Unfallverursacher ist von einer Seitenstraße eingebogen. Dabei hat er übersehen, dass ich da noch mit meinen Auto stand. Jedenfalls sind beide Autos beschädigt worden, er gab seinen Fehler auch zu. Er hat nur nach Links geguckt und ist dann eingebogen. Haben alle Daten usw. ausgetauscht und ich bin dann am nächsten Tag zu meiner Werkstatt des Vertrauens gefahren. Soweit dann der übliche Ablauf. Die Werkstatt lässt die Regulierung über einer Kanzlei ausführen usw. Gutachter hat alles aufgenommen. Kostenvoranschlag wurde auch soweit angenommen und die Reparatur wurde dementsprechend durchgeführt. Sogar am 13.1.2022 erfolgte die Zahlung für Wertminderung, Nutzungsausfall u. Auslagenpauschale.
Jetzt bekam ich am 14.1.2022 eine E-Mail von der Kanzlei, dass die gegnerische Versicherung Abzüge an der Reparaturrechnung vorgenommen hat. Ungefähr 260€. Aus Sicht der Kanzlei stehen die Kürzungen nicht zu und ich soll jetzt meine Rechtschutzversicherung nennen um den abgezogenen Betrag auf dem Klageweg geltend zu machen.
Jedoch muss ich zugeben, ich bin nicht rechtsschutzversichert.
Ohne Versicherung wären die Kosten für die Rechtsberatung, Klage usw. bestimmt deutlich höher als die 260€.
Wiederum wenn ich Recht bekomme zahlt die Gegnerische Versicherung alle Prozesskosten oder?
Vielleicht hat jemand einen Rat? 260€ als Lehrgeld zahlen oder es drauf ankommen lassen?
vielleicht weiß jemand einen guten Rat zum folgenden Fall.
Am 9.11 hatte ich einen kleinen Autounfall. Ich stand vor einer roten Fußgängerampel und der Unfallverursacher ist von einer Seitenstraße eingebogen. Dabei hat er übersehen, dass ich da noch mit meinen Auto stand. Jedenfalls sind beide Autos beschädigt worden, er gab seinen Fehler auch zu. Er hat nur nach Links geguckt und ist dann eingebogen. Haben alle Daten usw. ausgetauscht und ich bin dann am nächsten Tag zu meiner Werkstatt des Vertrauens gefahren. Soweit dann der übliche Ablauf. Die Werkstatt lässt die Regulierung über einer Kanzlei ausführen usw. Gutachter hat alles aufgenommen. Kostenvoranschlag wurde auch soweit angenommen und die Reparatur wurde dementsprechend durchgeführt. Sogar am 13.1.2022 erfolgte die Zahlung für Wertminderung, Nutzungsausfall u. Auslagenpauschale.
Jetzt bekam ich am 14.1.2022 eine E-Mail von der Kanzlei, dass die gegnerische Versicherung Abzüge an der Reparaturrechnung vorgenommen hat. Ungefähr 260€. Aus Sicht der Kanzlei stehen die Kürzungen nicht zu und ich soll jetzt meine Rechtschutzversicherung nennen um den abgezogenen Betrag auf dem Klageweg geltend zu machen.
Jedoch muss ich zugeben, ich bin nicht rechtsschutzversichert.
Ohne Versicherung wären die Kosten für die Rechtsberatung, Klage usw. bestimmt deutlich höher als die 260€.
Wiederum wenn ich Recht bekomme zahlt die Gegnerische Versicherung alle Prozesskosten oder?
Vielleicht hat jemand einen Rat? 260€ als Lehrgeld zahlen oder es drauf ankommen lassen?