Gegnerische Versicherung kürzt Rechnung.

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Wormwood

Lt. Junior Grade
Registriert
Mai 2011
Beiträge
315
Hallo,

vielleicht weiß jemand einen guten Rat zum folgenden Fall.
Am 9.11 hatte ich einen kleinen Autounfall. Ich stand vor einer roten Fußgängerampel und der Unfallverursacher ist von einer Seitenstraße eingebogen. Dabei hat er übersehen, dass ich da noch mit meinen Auto stand. Jedenfalls sind beide Autos beschädigt worden, er gab seinen Fehler auch zu. Er hat nur nach Links geguckt und ist dann eingebogen. Haben alle Daten usw. ausgetauscht und ich bin dann am nächsten Tag zu meiner Werkstatt des Vertrauens gefahren. Soweit dann der übliche Ablauf. Die Werkstatt lässt die Regulierung über einer Kanzlei ausführen usw. Gutachter hat alles aufgenommen. Kostenvoranschlag wurde auch soweit angenommen und die Reparatur wurde dementsprechend durchgeführt. Sogar am 13.1.2022 erfolgte die Zahlung für Wertminderung, Nutzungsausfall u. Auslagenpauschale.
Jetzt bekam ich am 14.1.2022 eine E-Mail von der Kanzlei, dass die gegnerische Versicherung Abzüge an der Reparaturrechnung vorgenommen hat. Ungefähr 260€. Aus Sicht der Kanzlei stehen die Kürzungen nicht zu und ich soll jetzt meine Rechtschutzversicherung nennen um den abgezogenen Betrag auf dem Klageweg geltend zu machen.

Jedoch muss ich zugeben, ich bin nicht rechtsschutzversichert.

Ohne Versicherung wären die Kosten für die Rechtsberatung, Klage usw. bestimmt deutlich höher als die 260€.
Wiederum wenn ich Recht bekomme zahlt die Gegnerische Versicherung alle Prozesskosten oder?

Vielleicht hat jemand einen Rat? 260€ als Lehrgeld zahlen oder es drauf ankommen lassen?
 
Wenn du nicht der Verursacher bist steht dir kostenlos ein Anwalt zu. Bezahlt wird er von der Gegenseite.

Hast du dir keinen von Anfang an genommen ? Oder hat die Kanzlei keinen Anwalt der dich in dem Fall beraten hat ?

Denn dieser wäre mein erster Ansprechpartner zur Beratung mit dem weiteren vorgehen

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin.

Am besten ist es du rufst bei deiner Kfz Haftpflichtversicherung an und fragst mal ob ein passiver Rechtsschutz in deinem enthalten ist. Sollte eigentlich der Fall sein. Lass dir eine Deckungszusage geben und leg diese deinem Anwalt vor. Um den Rest kümmert er sich dann.

Grundsätzlich haftet der Unfallverursacher für die Kosten die dir entstehen. Das gilt auch für deine Anwaltskosten etc.
Sich vorher aber eine Deckungszusage zu holen ist empfehlenswert. Weniger Stress für dich und die Versicherung wird sich schon ihre Knete vom Unfallverursacher bzw dessen Versicherung holen. Das sind zumindest meine Erfahrungen.


Grüße

Relak
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Die Kanzlei arbeitet ursprünglich im Auftrag der Werkstatt. Diese hat ihn beauftragt den Sachverhalt zu übernehmen. Von meiner Seite aus ist das der erste Kontakt mit dem Anwalt direkt. Letztendlich werde ich vermutlich morgen Früh eh bei dem Anwalt anrufen. Nur wollte ich nicht vorab ohne eine Andere Meinung da anrufen. Die Kanzlei schrieb halt ihrer Meinung steht der Versicherung das nicht zu. Sie möchten jetzt den Klageweg gehen, wollen aber dafür meine Rechtsschutzversicherung haben.
Wenn Sie dann den Fall "gewinnen" würden, würden ja keine Kosten für mich entstehen. Aber was ist wenn nicht, dann müsste ich die Rechnung an die Werkstatt bezahlen und die Prozesskosten, Anwalt usw. tragen, richtig? Das würde ja vermutlich in keinen Verhältnis stehen mit dem Streitwert.
Was mich sogar ein wenig Ärgert, die Rechnung ist sogar 2€ geringer wie der Gutachter errechnet hat und die Abzüge sind genau 10% vom Rechnungsbetrag. Aus meiner Sicht wurde einfach Entschieden man zieht 10% ab und fertig. Der Hinweis vom Anwalt war "wie immer"

Zu ist dem Vorschlag von Relak:
Passiver Rechtsschutz gilt doch nur für alle Schäden, die Ich verursacht habe. So verstehe ich zumindest das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Übliche Masche der Versicherung, erstmal probieren, denn einer wird schon nachgeben, und das ist meistens der Geschädigte.
Frage den Anwalt einfach, ob sich der Aufwand für 260€ lohnt oder nicht.

Bei mir hatte eine Versicherung sogar in Frage gestellt, wie mein Anwalt einen Betrag X als Verdienstausfall annehmen kann. Seine lapidare Antwort: "ich habe ihre Berechnung genommen"

Meine Erfahrung: für 260€ hast du mehr Lauferei, als alles andere
 
alne24 schrieb:
Wenn du nicht der Verursacher bist steht dir kostenlos ein Anwalt zu. Bezahlt wird er von der Gegenseite.

Aber nur für die Durchsetzung von gerechtfertigten Ansprüchen.

Relak schrieb:
Am besten ist es du rufst bei deiner Kfz Haftpflichtversicherung an und fragst mal ob ein passiver Rechtsschutz in deinem enthalten ist.

Gegen ihn werden ja keine Ansprüche gestellt.
Passiver Rechtschutz hilft hier also überhaupt nichts.
Ergänzung ()

andi_sco schrieb:
Übliche Masche der Versicherung, erstmal probieren, denn einer wird schon nachgeben, und das ist meistens der Geschädigte.

Übliche Masche von den Werkstätten.
Mehr machen, als Notwendig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
MeierPauli schrieb:
Übliche Masche von den Werkstätten.
Mehr machen, als Notwendig ist.
Die Werkstatt wird das gemacht haben, was der Gutachter festgestellt haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: andi_sco und Wormwood
knoxxi schrieb:
Die Werkstatt wird das gemacht haben, was der Gutachter festgestellt haben.
Richtig. Wie gesagt, die Werkstattrechnung ist minimal(!) geringer wie die Summe vom Gutachter.

Letztendlich werde ich morgen bei der Kanzlei anrufen. Darauf Hinweisen, dass ich aktuell keine Rechtsschutzversicherung habe und mich dementsprechend beraten lassen.
 
MeierPauli schrieb:
Mehr machen, als Notwendig ist
Blödsinn, die halten sich an den Gutachter, genau damit es nicht zu Streitigkeiten kommt
 
Da die Werkstatt mit dem Gutachter zusammen arbeitet, hat der eben schon ein Gefälligkeitsgutachten erstellt.
 
Oh man, nicht jeder arbeitet so.

Was sein kann, ist das z.B. bei einem Streifschaden vorne links, die Werkstatt empfiehlt, den Reifen rechts auch zu tauschen, sofern die Profiltiefe stärker abweicht. Denn das übernimmt für gewöhnlich keine Versicherung.
Die Empfehlung ist dann aber auch vollkommen ok!

Schlimmer sind die Gutachter der gegnerischen Versicherung oder vom Gericht, denn die streichen hirnlos zusammen. Oder, wie im Fall des gerichtlich bestellten: vorne das Gutachten der Versicherung genommen, bei den Preisen dann das Gutachten von unserem Sachverständigen.
Da passte dann halt der erste Teil, nicht mit dem zweiten überein, was das Gericht aber komplett ignoriert hat, lieber hat es sich beschwert, das ich aus gesundheitlichen Gründen fern geblieben bin, obwohl man selber vorher zugestimmt hatte, das ich nicht erscheinen muss.

Wie gesagt, bei 260€ hast du mehr Stress, als alles andere.
Kannst höchstens fragen, ob deine eigene Vollkasko die 260€ übernimmt, am besten ohne Änderung der Rabattstufe.
 
andi_sco schrieb:
Oh man, nicht jeder arbeitet so.

Eben.
Ich hab das hier nur geschrieben, weil hier behauptet wurde, es sei eine typische Masche der Versicherungen pauschal zu kürzen.

Ich bin mir sehr sicher, dass es umgekehrt eben auch genau so oft passiert, dass Werkstätten mehr aufschreiben, als eigentlich gemacht werden muss.

Bei einem Gutachter kannst du auch davon ausgehen: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing".

So läuft das halt nun mal.
Wie es um die 260 Euro hier tatsächlich steht, werden wir nicht beurteilen können.

Von daher sollten wir hier auch Abstand davon zu nehmen, irgendwas zu pauschalisieren.
 
andi_sco schrieb:
Schlimmer sind die Gutachter der gegnerischen Versicherung oder vom Gericht, denn die streichen hirnlos zusammen.

Lol, ja! Der Gutachter der Werkstatt ist natürlich neutral und unparteiisch. Bei den Gefälligkeitsgutachten muss man immer misstrauisch sein.

260€ kannst du abhaken. Den Stress wäre es mir nicht wert. Was ist dein Stundenlohn? Wie viele Stunden darfst du da privat verbraten, bis die 260€ weg sind? Mit Pech musst du 2 mal zum Amtsgericht rennen. Mit viel Pech gibts noch ein Gerichtsgutachten. Dann steckst du da locker 20h privaten Aufwand rein.
 
knoxxi schrieb:
dann fang damit mal an

Ich hab das nur gemacht, um zu zeigen, dass es auch genau anders rum geht ;)

Der Anwalt soll einfach mal Klage einreichen.
Oft reicht das schon aus, damit die gegnerische Versicherung die 260,- € bezahlt.
Die wollen wegen der paar Euro keinen Rechtsstreit anfangen.
 
Die erste Antwort war die einzig notwendige und richtige:

  • Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen
  • eigenen Gutachter bestellen
  • Unterlagen an den Anwalt und Fahrzeug je nach Alter und Wartungshistorie zum Hersteller oder der Werkstatt deines Vertrauens geben

Der Anwalt kümmert sich um alles, du musst nur das Auto wegbringen und wieder abholen und schauen, dass du Geld für den Wertverlust, Auslagen und ggf. Nicht in Anspruch genommenen Ersatzwagen erhälst. Nach erfolgter Reparatur durch den Gutachter die Reparatur bescheinigen lassen und über den Anwalt die Austragung aus der HIS Datenbank veranlassen, damit es beim nächsten Unfall keine Probleme bei der Abwicklung gibt.


Kürzungen und höhere Angebote, nachdem der Gutachter seine 3 verpflichtende Angebote eingeholt hat, sind Alltag und werden vom Anwalt schon richtig gestellt. Die höheren nachträglichen Angebote schmälern bei einer fiktiven Abrechnung und je nach Wert des Autos und höhe des Schadens, die ausgezahlte Summe.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben