Geldwerter Vorteil durch Firmenwagen

Dönertier

Lt. Commander
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1.834
Hi zusammen,

in den nächsten Wochen ist mein Firmenwagen da. Hier im Betrieb wird grundsätzlich ein Fahrtenbuch geführt, um am Ende des Monats die Privatfahrten dem Mitarbeiter in Rechnung zu stellen. Die Vertesteuerung geschieht über die 1%-Methode.
Der Wagen hat einen Listenneupreis in Höhe von ~28.000 €; ich wohne 7km von der Arbeitsstätte entfernt.
Dadurch ergibt sich monatlich ein geldwerter Vorteil von 280€ + 58,80€ => 338,80€
Ich schätze ich zahle ca. 50€ für die Privatfahrten, welche dann den geldwerten Vorteil auf ca. 288,80€ senken.

Nun zur eigentlichen Frage: Ich zahle zusätzlich noch einen Teil der Leasingrate, quasi als Gehaltsumwandlung => mein Bruttoverdienst sinkt um ~140€

Kann ich die Kostenbeteiligung (die durch die Gehaltsumwandlung entsteht) als Minderung des geldwerten Vorteils verstehen oder gilt dies nur, wenn ich auf einen Teil meines Nettolohns verzichte?
 
Wenn dir die Privatfahrten in Rechnung gestellt werden sehe ich keinerlei Vorteil mehr an diesem Firmenwagen.
Im Gegenteil sogar nur einen riesigen finanziellen Nachteil.

Schließlich zahlst du das 1% und dann auch noch deine Privatfahrten extra.

Mein Vater hat schon ewig einen Firmenwagen, zahlt auch das 1% (was bei 40k Neuwagenpreis noch etwas mehr ist) kann dafür das Auto aber in ganz Deutschland uneingeschränkt auch privat fahren ohne was für die km bezahlen zu müssen.
 
Ich stimme meinem Vorredner zu. Wenn du schon die 1% zahlst dann sollte alles drin sein. 1% und die Privaten Fahrten selber zahlen lohnt IMO nicht. Und wenn du sogar noch anteilig Leasing bezahlst, dann klingt das arg nach Benachteiligung.
 
Das ist sehr nett von der Firma deines Vaters, aber sicherlich eine Ausnahme ;)

In der Regel läuft das anders und ist dennoch äußerst lohnenswert.

Ein kleines Beispiel um es dir zu verdeutlichen:

Brutto 4000€
Gehaltsverzicht durch Beteiligung an den Leasingraten 150€
geldwerter Vorteil 300€
Rechnung für Privatfahrten i.H.v. 300€

=> geldwerter Vorteil 0
das einzige was dir bleibt ist der Gehaltsverzicht i.H.v. 150€, der netto bei Steuerklasse 1 dann 78€ ausmacht. Bei einem privaten Fahrzeug müsstest du von diesen 78€ die Versicherung, die Steuern, den Wertverlust, die Anschaffungskosten für einen Neuwagen alle 3 Jahre, die Inspektionen, die Reparaturen und was weiss ich nicht alles bezahlen. Schaffst du das?

Natürlich ist auch dies nicht der Regelfall, da man normalerweise nicht für 300€ pro Monat Sprit verbraucht. Aber selbst bei einer Rechnung für Privatfahrten in Höhe von 50€ rechnet sich die Geschichte.

Noch günstiger wäre es natürlich, wenn der Gehaltsverzicht, bzw. die Gehaltsumwandlung (sinkender Bruttolohn durch Beteiligung an den Leasingraten) ebenfalls eine Minderung des geldwerten Vorteils zur Folge hätte. Und eben genau um dieses Thema geht es :)



EDIT:
Sorry, dieses Forum in allen Ehren, aber wenn man doch nun wirklich keine Ahnung von einem Thema hat, warum muss man sich dann zwingend dazu äußern? Wenn Ihr es könnt, rechnet es doch bitte mal durch. Natürlich lohnt sich soetwas. Es ist sogar der Normalfall. Was meint Ihr wieviele Arbeitnehmer sich nach so einem Angebot die Finger lecken würden? Je mehr du privat fährst, desto lukrativer wird es für dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne es auch so, dass man entweder den Gehaltsverzicht (bei uns ein bisschen mehr) hat und dann auch frei fahren darf oder keinen Gehaltsverzicht hat und dafür Fahrtenbuch führen muss
 
oftmals wird statt einer Gehaltserhöhung die Nutzung eines Firmenwagens angeboten, was prinzipiell das gleiche ist wie eine Gehaltsumwandlung. Es tut aber auch garnicht zur Sache! Entscheidend ist doch ob es sich lohnt oder nicht. Und in meinem Fall lohnt es sich sogar sehr!

Es sollte hier auch eigentlich keinerlei Grundsatzdiskussion entstehen. Die einzige Frage die hier im Raum steht ist, ob sich die Gehaltsumwandlung / Beteiligung an den Leasingraten durch Senkung des Bruttogehalts mindernd auf den geldwerten Vorteil auswirkt.
 
Der geldwerte Vorteil wird als ganz normales zu versteuerndes Einkommen behandelt. Somit werden auch alle Minderungen genauso wirksam als wäre es echtes Geld.

Beispiel:

4000€/Monat brutto
400€ geldwerter Vorteil
= 4400€ zvE

Die Steuern für die 4400€ musst du aus den Einkünften von 4000€ bezahlen, also bleibt weniger Netto übrig. Wenn das zvE entsprechend um den gleichen Betrag gemindert wird bleibt alles gleich.

PS: ich empfinde die Regelung mit 1% + Fahrtenbuch + private Fahrten selber zahlen auch als extrem idiotisch, da würde ich mir vermutlich eher überlegen mir privat ein Auto anzuschaffen und die geschäftlichen Kilometer abzurechnen, aber jeder wie er will.

PPS: Mein Firmenwagen läuft einfach auf 1%-Regelung mit All-inclusive Paket, also Wartung, Reifen, Sprit (Tankkarten), etc. und zwar auch für alle meine privaten Fahrten. Genau dafür versteuer ich ja meinen geldwerten Vorteil.

PPPS: Die 1%-Regelung impliziert aus steuerlicher Sicht eine Privatnutzung >50%. Bei überwiegend geschäftlicher Nutzung muss man ein Fahrtenbuch (ein ordentliches) für das Finanzamt führen und zahlt entsprechend des privaten Anteils weniger. Der Aufwand muss es aber auch wert sein (lohnt nur bei hohem geschäftlichem Anteil und einem teuren Auto).
 
Nein, die Vorlesungen sind zu lange her.

Ist aber ganz einfach.

Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) bezeichnet den Teil deines Einkommens an dem die Feststellung deiner Steuerlast hängt.

Ergeben tut sich dieses aus deinem Einkommen aufsummiert aus allen sieben Einkommensarten (in deinem Fall wohl überwiegend Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit) zuzüglich möglicher Mehrungen (z.B. Geldwerte Vorteile) abzüglich sämtlicher Minderungen (z.B. Werbungskosten-Pauschbetrag, sonstige abzugsfähige Ausgaben, etc.).

Da ein geldwerter Vorteil eine Mehrung darstellt erhöht sich das zvE, da abzusfähige Sonderausgaben, wie wohl in deinem Fall die privaten Kilometer, eine Minderung darstellen sinkt damit wieder das zvE. Je nach Höhe der Mehrungen und Minderungen ergibt sich dann ein finales zvE.
 
Ja, ist mir schon alles klar. Es geht aber darum, dass auch belegen zu können. Mit Logik brauchst du dem Finanzamt eben nicht kommen. Hat keiner ne Quelle? Ein Rechtsurteil? Irgendwas in der Art?

Stellt eine Gehaltsumwandlung, in Form von Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts, eine Minderung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens dar?
 
Dönertier schrieb:

Stellt eine Gehaltsumwandlung, in Form von Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts, eine Minderung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens dar?

Mir scheint du hast das Prinzip nicht verstanden.

Betrachten musst du beides getrennt voneinander und damit wirst du auch mehr Glück haben ein Urteil oder ähnliches zu finden.

Der Firmenwagen ist ein geldwerter Vorteil, dieser bedeutet eine Mehrung des zvE.

Deine noch final und rechtssicher zu klärende Frage bleibt: Ist die Gehaltsumwandlung als Minderung des zvE abzugsfähig.
 
Dönertier schrieb:
Das ist sehr nett von der Firma deines Vaters, aber sicherlich eine Ausnahme ;)

Ich würd ehr sagen du bist die Ausnahme. Wenn 1% Regelung, dann sind alle privaten Fahrten dabei. Ansonsten -> Fahrtenbuch.

1% Regelung + teil der Leasingraten + Privatfahrten extra abrechnen hab ich noch nie gehört. So ein Angebot würd ich dankend ablehnen...
 
xDream schrieb:
Mir scheint du hast das Prinzip nicht verstanden.

...

Deine noch final und rechtssicher zu klärende Frage bleibt: Ist die Gehaltsumwandlung als Minderung des zvE abzugsfähig.

Es scheint mir, als wenn du mich nicht verstehst...

Dass ein Firmenwagen eine Mehrung darstellst ist logisch, sonst würd ich wohl nicht auf die noch offene Frage stoßen, oder?

Ebenso logisch finde ich jedoch, dass ich keinen geldwerten Vorteil i.H.v. 1% des Listenneupreises habe, da ich ja zu den laufenden Kosten etwas beiträge, indem ich durch Kürzung meines Bruttogehalts einen Teil der Leasingkosten trage.

Ebenso wie Beiträge zu den Spritkosten den geldwerten Vorteil mindern, müssten doch Beiträge zu den Leasingkosten ebenso abzugsfähig sein, oder? Das Problem dabei ist: Die Beiträge zu den Spritkosten sind vom Nettogehalt; die Beiträge zur Leasingrate vom Bruttogehalt. Würde ich monatlich 100€ netto zu den Leasingraten dazuzahlen, wären sie abzugsfähig; es bleibt nur noch die Frage ob dies auch beim Abzug vom Bruttogehalt gilt?!

Auf die anderen (tut mir Leid, ist aber nunmal so) unqualifizierten Kommentare gehe ich jetzt auch nicht weiter ein. Rechnet es euch durch! Es kann mir doch vollkommen egal sein, wer alles sein Auto geschenkt bekommt. Wenn es sich für MICH lohnt, wieso sollte ich es nicht machen?
Ergänzung ()

Dönertier schrieb:

Stellt eine Gehaltsumwandlung, in Form von Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts, eine Minderung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens dar?

xDream schrieb:
Mir scheint du hast das Prinzip nicht verstanden.

Deine noch final und rechtssicher zu klärende Frage bleibt: Ist die Gehaltsumwandlung als Minderung des zvE abzugsfähig.

Der Inhalt beider Fragen ist übrigens der selbe...
 
Hallo,

ich denke ich weiß was der gemacht hat -)
Hat wahrscheinlich nur Anspruch auf einen kleinen Wagen und wollte eine Nummer
größer haben.

Jetzt wird versucht die Mehrkosten irgendwie abzusetzen.

Das Konstrukt an sich ist Deine "Privatsache". Es wurde alles dazu gesagt!

Gruß

m@c hero

EDIT: geh zum Steuerbrater...das nächste Mal vorher, dann klappt auch mit dem Finanzamt
 
Zuletzt bearbeitet:
m@c hero schrieb:
Hallo,

ich denke ich weiß was der gemacht hat -)
Hat wahrscheinlich nur Anspruch auf einen kleinen Wagen und wollte eine Nummer
größer haben.

Jetzt wird versucht die Mehrkosten irgendwie abzusetzen.

Das Konstrukt an sich ist Deine "Privatsache". Es wurde alles dazu gesagt!

Gruß

m@c hero

EDIT: geh zum Steuerbrater...das nächste Mal vorher, dann klappt auch mit dem Finanzamt

Nein, weisst du nicht. Und wenn es dich interessiert wie es dazu gekommen ist, oder welches Modell ich mir ausgesucht habe, dann frag mich doch einfach?!
 
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