Dönertier
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2003
- Beiträge
- 1.834
Hi zusammen,
in den nächsten Wochen ist mein Firmenwagen da. Hier im Betrieb wird grundsätzlich ein Fahrtenbuch geführt, um am Ende des Monats die Privatfahrten dem Mitarbeiter in Rechnung zu stellen. Die Vertesteuerung geschieht über die 1%-Methode.
Der Wagen hat einen Listenneupreis in Höhe von ~28.000 €; ich wohne 7km von der Arbeitsstätte entfernt.
Dadurch ergibt sich monatlich ein geldwerter Vorteil von 280€ + 58,80€ => 338,80€
Ich schätze ich zahle ca. 50€ für die Privatfahrten, welche dann den geldwerten Vorteil auf ca. 288,80€ senken.
Nun zur eigentlichen Frage: Ich zahle zusätzlich noch einen Teil der Leasingrate, quasi als Gehaltsumwandlung => mein Bruttoverdienst sinkt um ~140€
Kann ich die Kostenbeteiligung (die durch die Gehaltsumwandlung entsteht) als Minderung des geldwerten Vorteils verstehen oder gilt dies nur, wenn ich auf einen Teil meines Nettolohns verzichte?
in den nächsten Wochen ist mein Firmenwagen da. Hier im Betrieb wird grundsätzlich ein Fahrtenbuch geführt, um am Ende des Monats die Privatfahrten dem Mitarbeiter in Rechnung zu stellen. Die Vertesteuerung geschieht über die 1%-Methode.
Der Wagen hat einen Listenneupreis in Höhe von ~28.000 €; ich wohne 7km von der Arbeitsstätte entfernt.
Dadurch ergibt sich monatlich ein geldwerter Vorteil von 280€ + 58,80€ => 338,80€
Ich schätze ich zahle ca. 50€ für die Privatfahrten, welche dann den geldwerten Vorteil auf ca. 288,80€ senken.
Nun zur eigentlichen Frage: Ich zahle zusätzlich noch einen Teil der Leasingrate, quasi als Gehaltsumwandlung => mein Bruttoverdienst sinkt um ~140€
Kann ich die Kostenbeteiligung (die durch die Gehaltsumwandlung entsteht) als Minderung des geldwerten Vorteils verstehen oder gilt dies nur, wenn ich auf einen Teil meines Nettolohns verzichte?