gelffnete Ware als Neuware deklariert

derwald80

Cadet 4th Year
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Okt. 2016
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Hallo,

darf ein Online Händler bereits geöffnete Ware als Neuware Verkaufen (wahrscheinlich wegen nichtgefallen zurückgeschickt)?

danke
 
Wer zum Ja auch noch ein bisschen was Informatives lesen möchte:
http://www.verbraucherzentrale.nrw/Widerrufwaren

[...]Die meisten dieser Käufe fallen unter das Fernabsatzrecht. Das erlaubt Kunden, den Einkauf in der Regel binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei einer Rechnung über 40 Euro gibt´s neben dem Kaufpreis auch die Portokosten zurück.


Der Gedanke hinter dem Gesetz: Wer per Telefon, Postkarte oder Internet die Katze im Sack bestellt, soll wie der Kunde im Laden die Möglichkeit haben, das Gekaufte auszuprobieren, nur eben daheim. Deshalb ist es durchaus erlaubt, Verpackungen aufzureißen, den iPod einzustöpseln oder ins Hemd zu schlüpfen.[...]
 
Hmm nunja, wenn der Verkäufer die Ware als neu und unbenutzt deklariert, dann darf er es nicht. Da musst du mal in die AGBs schauen was dort steht. Viele Händler nehmen die Ware dann in den Bereich B-Ware!
 
Doch, darf als Neuware verkauft werden,... Was viele Händler machen oder nicht hat damit nichts zu tun,.. aber es darf als Neuware verkauft werden.
 
Er darf.
 
Was halt nicht sein kann - und den Fall hatte ich - ist, wirklich benutzte Ware als Neu zu verkaufen. Ich hatte eine Sharkoon Drakonia bei Amazon geordert, die kam auch im versiegelten Karton, jedoch war die Maus an sich derart eindeutig gebraucht u.a. Abriebspuren an den gleitpads, tiefe Kratzer auf den Hochglanzflächen (tiefer als bei meiner 2 Jahre alten Drakonia) und Hautschuppen. Die ging dann auch prompt zurück. Ich meine, ich hab kein Problem damit etwas schonmal ausgepacktes zu bekommen, wenn die Optik stimmt. Aber wenn eindeutige Gebrauchsspuren dran sind, dann hab ich darauf eher keinen Bock und denke mir zum einen: Hätte der Typ vor mir damit nicht besser umgehen können und zum anderen: Wie blind ist der Hersteller (gehe davon aus, dass sie beim Hersteller zum repackaging war), dass er die als neu durchgehen lässt bzw. für wie blind er mich als Kunden hält. Naja, soviel nur dazu :)
 
Da hast du denn dann auch komplett Recht, und ehrlich dies kann man ja eben unterscheiden, da würde ich auch sofort mit dem Wort Konsumentenschutz kommen und betonen, dass dies nicht so geht - da will der Preis sonst eben angepasst sein, aber was sich manche alles trauen.
 
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