geliehenen Speedport W921V verkauft

Snaker2000

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Moin,

wir hatten bei Abschluss unseres 50mbit VDSL Vertrages vor ca. 3 Jahren einen
W921V geliehen, der nach wie vor mit ca. 5 Euro im Monat auf der Rechnung erscheint.

Das Teil haben wir nach kurzer Zeit durch eine (selbst gekaufte) Fritzbox ersetzt und
dann W921V bei eBay verkauft.

Wie bekommen wir nun die 5 Euro pro Monat von der Rechnung runter?
Muss man da einen ausgleich für Zahlen, bzw. den Router abkaufen? Zurückschicken wird nämlich schwierig :freaky:


MfG
 
Moin Snaker2000!

Das wird in der Tat sehr schwierig.

Der Router wird zurück gesendet, wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Dazu erstellst du als Kunde im Retouren-Portal einen Retouren-Schein: https://retoure.telekom-dienste.de/retportt/?wt_mc=alias_1148_retoure&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Anschließend druckst du diesen aus und sendest uns den Router zurück. Wir stellen die Retour fest und beenden das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Termin. Diese Schritte kannst du ohne Mietgerät nicht durchführen. Wenn es doch mit einer Kündigung klappt, wird euch der fehlende Router in Rechnung gestellt.

Ich wünsche noch einen schönen Tag.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
Snaker2000 schrieb:
unnötiges Vollzitat entfernt

Du wirst mit großer Wahrscheinlichkeit eine Zahlung leisten müssen um den Schaden für den Verlust der W921V zu setzten. Die Besitzrechte lagen halt bei der Telekom.

Hier einmal etwas, was der Kabel Deutschland Kundendienst einmal geantwortet hatte zu einem ähnlichen Thema:

Der private Kauf von Mietgeräten ist aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen: Der Käufer kann das erworbenen Gerät nicht nutzen, da es als „Fremdgerät“ nicht im System beim Kunden hinterlegt ist. Außerdem erwartet den Verkäufer eine Strafgebühr, da er der Geräterückforderung von Kabel Deutschland bei seinem Vertragsende nicht nachkommen kann.
Quelle

Gehe daher von einem ähnlichen Ablauf aus.

MfG Cinsir
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Vollzitat entfernt)
die günstigste Lösung sollte sein wieder ein entsprechendes Speedport zu kaufen, sofern dir die Telekom nach 3 Jahren a 5€/Monat (=180€ Miete für ein 250€ Router) nicht massiv entgegen kommt (gebraucht auf ebay ~90€)
 
Cinsir schrieb:
Du wirst mit großer Wahrscheinlichkeit eine Zahlung leisten müssen um den Schaden für den Verlust der W921V zu setzten. Die Besitzrechte lagen halt bei der Telekom.

Hier einmal etwas, was der Kabel Deutschland Kundendienst einmal geantwortet hatte zu einem ähnlichen Thema:

Quelle

Gehe daher von einem ähnlichen Ablauf aus.

MfG Cinsir

Du darfst hier bitte DSL und Kabel nicht mischen!
Bei Kabel ist es in der Tat komplizierter da hier die Authentifizierung im Hintergrund anderst läuft (nicht User+PW).
 
Lost_Byte schrieb:
die günstigste Lösung sollte sein wieder ein entsprechendes Speedport zu kaufen, sofern dir die Telekom nach 3 Jahren a 5€/Monat (=180€ Miete für ein 250€ Router) nicht massiv entgegen kommt (gebraucht auf ebay ~90€)

ich rufe die Tage mal dort an, kann mir gut vorstellen, dass die dort intern Probleme haben werde die Seriennummer wieder einzubuchen.
Ich schicke ja ne andere hin als ich ausgeliehen habe ...
 
Es wird speziell überprüft, ob diese Seriennummer zurück gesendet wurde. Aus diesem Grund bringt dir ein Ersatzrouter nichts. Um die Zahlung wirst du leider nicht herum kommen.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
du wirst 100 pro einen Schadensersatz zahlen müssen, wenn du den Mietvertrag kündigst und den Router nicht zurückschicken kannst.

Mit dem Mietvertrag leihst du halt schlichtweg einen Router der Telekom, dieser gehört nicht dir, es wäre gleich schlauer gewesen den Mietvertrag zu kündigen und das Gerät zurückzugeben.

Einen anderen Router einschicken bringt nix da der ein lebenlang mit der Seriennummer im System hinterlegt ist ;)
 
Wieso Scheiße? snaker ist doch vollkommen gelassen bisher und scheint das zu akzeptieren. Schlimm sind die, die es nicht einsehen, dass es nur gemietet ist und sie dann zahlen müssen, wenn er nicht zurückgegeben werden kann.
 
Ja, stimmt, das ist noch schlimmer.
Aber dennoch: wie kommt man bitte auf die Idee, ein gemietetes Gerät einfach zu verkaufen?
"Hey, leih mir mal dein Auto, ich verticks ja nur bei ebay."
Ach ich reg mich lieber nicht auf...
 
AGB's halt, diese ab und an doch mal zu studieren hilft und schützt vor vielen Problemen dafür sind sie ja.
@freshprince2002 da geb ich dir Recht :D
 
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