generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
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Tharamur schrieb:
Also mit 120-130Km/h auf der mittleren Spur zu fahren, sehe ich eher als mitschwimmen an.
Hier gehts um die, die in der Mitte 130/was auch immer fahren während rechts komplett frei ist -> Schnellere müssen 4 Spurwechsel machen nur um solche Trottel zu überholen.
 
Tharamur schrieb:
@DaDare
Also mit 120-130Km/h auf der mittleren Spur zu fahren, sehe ich eher als mitschwimmen an.
Die letzten mir bekannten Richtersprüche dazu lauteten etwa, dass man nur dann durchgängig in der Mitte fahren dürfe, wenn mindestens "hin und wieder" jemand auf der rechten Spur überholt würde.

«Hin und wieder» solle bei dreispurigen Autobahnen allerdings deutlich großzügiger ausgelegt werden als der durch das OLG Düsseldorf (1989) gegebene Richtwert von 20 Sekunden für zweispurige Straßen - also vielleicht 30 oder 40 Sekunden für drei- oder mehrspurige Autobahnen; da habe ich noch nichts Handfestes:
«Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen". » (s. Zeit.de)

Die Formulierung besagt zwar schon, dass man dabei allgemein nicht mit einer Stoppuhr Hundertstel abmessen soll, aber einiger Leute Ignoranz ist dann doch erstaunlich - sie scheinen nichtmal Zeichen anderer Verkehrsteilnehmer wahrnehmen bzw. verstehen zu können oder wollen, teilweise sogar auf der ersten Spur.

Es muss (und soll) sich ja nicht wie Slalom anfühlen, aber der bloße Wille «schneller als jetzt zu fahren» macht für einige scheinbar schon eine "Daueraufenthaltsgenehmigung" aus. Und das sind oft nichtmal die augenscheinlich stark motorisierten Fahrzeuge. :rolleyes:
 
Fahren auf der Mittelspur ...
Ich hatte eben noch ein "lustiges" Erlebnis auf der A2 ... ebenfalls ein Mittelspur-Pächter.
Und zwar ein Reisebus ... scheinbar vom VfL Wolfsburg.

Es war nur ein Auto auf der Rechten Spur (ein Vito, wenn ich das rech gesehen habe) und der musste Bremsen um den Bus der Wölfe nicht rechts zu überholen oder um ihm einen Spurwechsel auf die rechte Fahrbahn zu ermöglichen.
Den Busfahrer hat das nicht interessiert, der ist einfach da geblieben, wo er war ... bis man ihn im Rückspiegel nicht mehr sehen konnte.

Da hatte sogar ich als Beifahrer Fragezeichen über'm Kopf ... geklten für Fussballmannschaften im Mannschaftsbus in DE andere Regeln?
 
Anzeige bei der Polizei oder Foto und mal an die Presse. Bei sowas versteht auch die Vereinsführung wenig Spaß ;)
 
dMopp schrieb:
Anzeige bei der Polizei oder Foto und mal an die Presse. Bei sowas versteht auch die Vereinsführung wenig Spaß ;)
Toll ... dann ist der Busfahrer seinen Job los ... weiß ich denn, warum der so gefahren ist? ... vielleicht saß ihm ja die Vereinsführung selbst im Nacken.
Aber eigentlich hast du Recht, das Nummernschild habe ich mir nur leider nicht gemerkt ;)
Foto an die Presse wäre ne geile Aktion ... nen Video wäre noch geiler ... es hatte nur gerade keiner ne Kamera zur Hand (wir laufen halt beide nicht den ganzen Tag mit dem Smartphone vorm Kopf rum).
 
new Account() schrieb:
Hier gehts um die, die in der Mitte 130/was auch immer fahren während rechts komplett frei ist -> Schnellere müssen 4 Spurwechsel machen nur um solche Trottel zu überholen.
Ah okay...... Das hatte ich völlig überlesen.
 
new Account() schrieb:
Schnellere müssen 4 Spurwechsel machen nur um solche Trottel zu überholen.
Dann kommt man eben einfach mal an den Fernlichtschalter während man hinter dem alle Spuren kreuzt^^

Waren am WE in Holland, einmal quer durchs Land ans Meer. Finde es auch als Mitfahrer extremst einschläfernd, wenn man da mit 100-130 lang fährt(wobei wir eher mit 110-120 unterwegs waren) mit ewig der gleichen Geschwindigkeit. Alle 3 hinten sind irgendwann auf dem Hinweg Vormittags weggepennt. Aber man hat deutlich gemerkt, dass die Autobahnen bei denen insgesamt in besserem Zustand sind. Sind mit einem Berlingo gefahren, das Teil hat auch eher 0 Komfort und gibt gefühlt alle Bodenunebenheiten "schön" weiter. In DE war das sehr viel nerviger als in Holland.

Hatte ja mal von dem Brückenplakat mit "Stopn Go? - Move over!" gesprochen. Das hab ich jetzt aufer A3 in Richtung NL auch gesehen (das andere war aufer A57 ->NL) und eben auch wieder in Englisch. In der Mitte war nen Blaulicht abgebildet, dürfte also wirklich wegen Rettungsgasse sein. Aufm Rückweg hab ich sowas in deutsch an ner Brücke aufer A2 gesehen. In Holland gabs die Hinweise in Schilderform am Straßenrand(in NL) und an einigen Stellen dürfen (laut Beschilderung) auch die Linienbusse bei Stau den Seitenstreifen nutzen.
 
Dann kommt man eben einfach mal an den Fernlichtschalter während man hinter dem alle Spuren kreuzt^^
Das Juckt die Meisten trotzdem nicht. Oder sie wissen nicht, warum man das gemacht hat? Ich habe keine Ahnung. Mit dem Opel war das doch recht kritisch, da einfach die Beschleunigung von 130 auf 150 gefühlt Stunden brauchte. Mit meinem jetzigen Mazda MX5 sieht es etwas anders aus.

Auch für den Zustand der Straßen muss man nicht ins Ausland fahren, da reicht es hier einfach das Bundesland zu wechseln. Ich bin am Ende immer recht froh, wieder in Bayern zu sein.^^

Nächstes Wochenende geht's hoch nach Berlin. Die Hinfahrt Freitag morgens wird sicherlich noch in Ordnung gehen. Die Rückfahrt am Sonntag wird bestimmt spaßig, da hier in Bayern und BaWü die Sommerferien zuende gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Einsatz der Lichthupe außerorts zum Ankündigen eines Überholvorgangs ist ja legitim. Darf man sogar auf der Autobahn auf der linken Spur verwenden, um dem langsameren Vordermann zu sagen, er möge bitte Platz machen (sofern man selbstverständlich den empfohlenen Abstand zu diesem einhält).

Das Problem ist wie schon vermutet:
- entweder der andere versteht gar nicht, was du von ihm willst
- es ist ihnen egal
- der andere fühlt sich provoziert und behindert dich absichtlich bis hin zum Road Rage (scheint's auch immer öfter zu geben).
 
TheManneken schrieb:
Viel Leute sehen auch das schöne Verkehrszeichen 282 nicht oder ignorieren es wohl gerne. Die muss man dann auch häufig zum Spurwechsel auffordern, wenn rechts genügend freier Platz ist.
Aber ihr habt schon recht, die meisten interessiert es nicht, wenn von rechts nach linke und wieder nach rechts über 3 Spuren zieht.
Was mir in Holland noch aufgefallen ist, wenn die Autobahn sehr voll war, war häufig der Abstand auch viel kleiner als bei uns. Das kommt mir hier nicht ganz so extrem vor.
 
new Account() schrieb:
Schnellere müssen 4 Spurwechsel machen nur um solche Trottel zu überholen
Die sehe ich noch als harmlos an, viel Schlimmer sind Leute die mit Blinker setzen auch das Recht der Spurwahl direkt mitgebucht haben. Ist ja egal, dass man von links mit ~80 km/h Differenzgeschwindigkeit ankommt und eine Notbremsung bis zum Kofferaumdeckel durchführen muss, nur weil der "Blinker" mal für eine Sekunde vom Gas hätte gehen müssen...
Ergänzung ()

strempe schrieb:
Du machst es dir zu einfach. Der querende Verkehr ist auch an Kreuzungen dir gegenüber vorrangig.
So einfach ist das nicht. Auch Fußgänger haben an Kreuzungen "Vorfahrt" wenn du z.B. abbiegen möchtest...
 
Zuletzt bearbeitet:
TheManneken schrieb:
Der Einsatz der Lichthupe außerorts zum Ankündigen eines Überholvorgangs ist ja legitim. Darf man sogar auf der Autobahn auf der linken Spur verwenden, um dem langsameren Vordermann zu sagen, er möge bitte Platz machen (sofern man selbstverständlich den empfohlenen Abstand zu diesem einhält).

Darf man nicht auf der Autobahn hinter einem langsameren Vordermann verwenden !!! Die Lichthupe ist nach wie vor ein Warnsignal; bei einem Überholvorgang ist es legitim, mit der Lichthupe den zu Überholenden zu warnen, damit er über den Überholvorgang informiert ist. Auf der Autobahn ist die Lichthupe zum Verdrängen eines Vordermannes nicht nur verboten, sondern strafbar und erfüllt unter anderem den Tatbestand der Nötigung.

In der Straßenverkehrsordnung taucht der Begriff Lichthupe nicht auf, hingegen ist dort von sogenannten Warnzeichen die Rede. Laut Paragraph 16 Abs. 1 der StVO dürfen Schall- und Leuchtzeichen nur dann gegeben werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt, oder wenn man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht. Kein Überholvorgang ist es indes, wenn man den langsameren Vordermann mit der Lichthupe von seiner Fahrbahn zu verdrängen versucht, weil man selbst schneller fahren möchte als dieser ! !
 
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de la Cruz schrieb:
Darf man nicht auf der Autobahn hinter einem langsameren Vordermann verwenden
Das ist auch nicht ganz korrekt:
Ist Lichthupe beim Überholen auf der Autobahn erlaubt?
Jein. Laut Straßenverkehrsordnung sind Warnzeichen, in diesem Fall Lichtzeichen, außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, um darauf hinzuweisen, dass man überholen will. Das gilt allerdings nur für kurze Signale. „Längeres Aufblenden und dichtes Auffahren kann strafbare Nötigung sein“, so die AvD-Experten. Ist die rechte Normalspur der Autobahn frei, darf der Überholende durch kurzes Betätigen der Lichthupe zur Freigabe der Überholspur auffordern – das Ausweichen durch Drängeln aber keinesfalls erzwingen.

Wie üblich, die goldene Mitte, man sollte es nicht übertreiben.
 
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Danke @Scheitel, genauso wie ich es im Kopf hatte ;)

Übrigens @de la Cruz verleihst du deinen Aussagen durch die Verwendung multipler Satzendzeichen nicht mehr Kraft, siehe auch unsere Regeln hierzu.

Wie gesagt: laut §16 Abs. 1 würde ich mich dazu berechtigt fühlen, auf der/den linken Spur/en dem Vordermann ein Signal geben zu dürfen, dass er mich sieht. Das heißt natürlich nicht, dass ich ihn von der Spur verdrängen kann. Darf ich ja auch gar nicht - dann wäre es Nötigung. Das heißt natürlich nicht, dass ich das tatsächlich regelmäßig tue, sondern nur, dass ich es dürfte, wenn ich wollte. Entspannter ist es, sich dem Verkehrsfluss anzupassen.
 
Ob ich Mittelspurschleicher mit der Lichthupe belästige mach ich davon abhängig, ob er meine Geschwindigkeit beeinträchtigt, weil ich nach links aufgrund herannahenden, schnelleren Verkehrs nicht ausweichen kann. Sonst lasse ich sie weiterschlummern und überhole einfach, Verkehrserziehung mit tonnenschweren Fahrzeugen bei potenziell tödlichen Geschwindigkeiten ist nicht so meins.
 
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Scheitel schrieb:
Das ist auch nicht ganz korrekt: Ist die rechte Normalspur der Autobahn frei, darf der Überholende durch kurzes Betätigen der Lichthupe zur Freigabe der Überholspur auffordern ...... Wie üblich, die goldene Mitte, man sollte es nicht übertreiben.

Nein, darf er nicht, auch wenn ein AvD-Experte das als Goldene Mitte sieht, die Lichthupe ist und bleibt nach der STVO außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften auschließlich als Warnzeichen erlaubt, mit der Außnahme, außerhalb geschlossener Ortschaften auch zur Anzeige eines Überholvorgang. Da gibt es keine Goldene Mitte, das Gesetz ist da eineindeutig !

Wenn ein langsameres Auto auf der linken Spur der Autobahn fährt, ist ein Überholvorgang nicht möglich, sondern dann kann der eben nicht überholt werden, solange er nicht nach rechts zurückfährt, auch wenn das für den Schnelleren noch so ärgerlich ist. In einer solchen Situation, bei der eben nicht überholt werden kann, kann man im Sinne der STVO dann eben auch nicht durch die Lichthupein erlaubter Weise anzeigen, dass man überholt, weil Überholen nicht möglich ist..

Die STVO ist da ganz klar: Anzeigen eines Überholvorgangs heißt, dass der Überholvorgang möglich sein muss und ist und ausgeführt wird, ist aber nichtg gleich einer Aufforderung zum Freimachen der Spur, um überholen zu können !

Letzteres ist und bleibt Nötigung !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, es ist und bleibt Nötigung, selbst wenn mehr oder weniger selbsternannte Experten da "Überholen wollen" mit "Überholen können" verwechseln. Lichthupe bei "Nicht überholen können", um "Überholen können" möglich zu machen, ist Nötigung, und so inpliziert es auch das Gesetz.

Nur die Einleitung eines Überholvorganges darf per Lichthupe angezeigt werden ! Wo man nicht überholen kann, weil ein anderer aus welchen Gründen auch immer die Überholfahrbahn blockiert, kann man eben auch nicht überholen und demnach kann man in einer solchen Situation auch keinen Überholvorgang im Sinne des Gesetzes per Lichthupe anzeigen, solange der Vorausfahrende die Fahrbahn blockiert !

Und die Prüfungsfrage ist in sofern auch tatsächlich falsch formuliert, indem sie den Terminus! "Überholabsicht" erfindet, anstatt sich an den Gesetzestext zu halten, wo von einer wie auch immer gearteten "Überholabsicht" nirgends die Rede ist; im Gesetz geht es nicht um eine "Absicht", einen Überholvorgang vornehmen zu wollen, sondern um das Anzeigen der Durchführung eines Überholvorganges, der eben nur dann möglich ist, wenn die Fahrt für diesen Vorgang auch frei ist ! Und erzwingen darf man das im Straßenverkehr eben gerade nicht, sonst ist es Nötigung; auch der Versuch, es zu erzwingen ist strafbar !

Nenne mir bitte nur ein einziges Urteil, das den Einsatz der Lichthupe zum Drängeln erlaubt !
 
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