Weil es doch immer wieder vorkommt, dass nach Urteilen gefragt wird, hier mal eine Übersicht mit Urteilen zum StVO.
https://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/stvo
Hat man das "Recht" mit der Lichthupe die linke Spur freizuschießen?
Wenn jemand links bleibt und damit gegen das Rechtsfahrverbot verstößt, macht er dadurch einen Überholvorgang unmlöglich ... denn auf welcher Seite der stattzufinden hat, da ist die StVO SEHR eindeutig (§5 StVO, Abs. 1 lautet "Es ist links zu überholen" ).
Links gibts in der beschriebenen Situation nur eine Leitplanke ... mMn ist fraglich, ob es als "legitim" betrachtet werden kann, jemanden, der "nur" 160 fährt mit Lichthupe und Linksblinken aus dem Weg zu komplimentieren, nur weil man sonst von seiner Gewohnheitsgeschwindigkeit (zB. 250) runter müsste.
Man kann zwar damit argumentieren, das der andere sich ja an das Rechtsfahrgebot halten muss ... dass gilt aber genauso für jemanden, der seit Minuten auf der freien Bahn mit 250 ganz links fährt, weil er keine Lust auf ständige Spurwechsel hat.
Auch für den gilt das Rechtsfahrgebot nicht in geringerem Maße, wie für den "Schleicher" mit seinen 150.
Laut BVerG ist das keine Nötigung (nur eine Belästigung), den Fahrer, der die linke Spur blockiert bei eingehaltenem Sicherheitsabstand per Warnzeichen (gemäß §16 StVO) darum zu bitten, durch einen Spurwechsel einen Überholvorgang zu ermöglichen.
Die Situation sieht aber ganz anders aus, wenn man links, dauerblinkend und lichthupend jedem anderen Auto auf der linken Spur am Auspuff schnüffelt.
Egal, wie die konkrete Situation aussieht, der Sicherheitsabstand MUSS gewahrt bleiben.
Ist der gewahrt, ist alles OK (auch mit Lichthupe) ... aber der wird eben nicht gewahrt bleiben, wenn man immer solange wie möglich auf seinem hohen Tempo bleibt, und nur im Notfall (wenn der Vordermann nicht von selbst Platz macht) verzögert ...
Es gibt Regeln, die sagen, dass du nicht zu schnell oder zu langsam auf der Autovahn fahren darfst, diese besagen aber eben NICHT, dass es das Recht des Schnelleren ist, die Linke Spur zu pachten, alle anderen aus dem Weg zu lichthupen und zu blinken, nur um seine Geschwindigkeit bei SEINER eigenen Missachtung des Rechtsfahrgebotes halten zu können.
Das gibt die StVO nicht her und auch die entsprechenden Urteile kann höchstens ein Chinese ohne Deutschkenntnisse so interpretieren.
Zum Tempolimit:
https://www.zukunft-mobilitaet.net/3344/analyse/wie-entstehen-staus-phantomstau/
Es gibt mehr als nur eine Theorie, die davon ausgeht, dass ein (eingehaltenes) Tempolimit das Staurisiko vermindert.
Wenn die meisten Toten auf AB'n auf LKW's zurückzuführen sind, die auf Stauenden auffahren, dann bedeutet eine verminderung des Staurisikos auch eine Verminderung dieses Unfallrisikos.
Es wäre zwar nicht direkt das Tempolimit, aber der wie gesagt von vielen Theoretikern vertretene Ansatz ein solches könnte, wenn es eingehalten wird, zur vermionderung der Stagefahr beitragen.
Besonders interessant für die Diskussion hier ist wohl folgende Aussage aus dem Artikel:
Das Hauptproblem von Staus ist ein Sättigungsproblem. Auf einem Kilometer Straße ist nur ein gewisser begrenzter Raum vorhanden, der den Autos zur Verfügung steht. Typischerweise liegt die Kapazität einer Straße bei 1500 bis 2500 Fahrzeugen pro Stunde und Spur, wenn sich die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 80-100 km/h bewegen. Schnelleres und langsameres Fahren verringert die Kapazität. Das Sättigungsproblem beginnt, wenn die Nachfrage nach diesem Raum größer ist als das Raumangebot. Etwa 50 Prozent der Staus entstehen durch Überlastung des Straßennetzes.
Quelle: ebd.
Vor allem der Abschnitt über den sogenannten "butterfly-effect" ist interessant ... manche Staus entstehen sozusagen aus dem Nichts, lange nach der eigentlich ursächlichen Situation, durch soetwas wie "Wellen", die sich im nachfolgenden Verkehr bilden, und sich durch unterschiedliche Reaktionsweisen und -zeiten zu einem Stau hochschaukeln.
Daran wird seit Jahren geforscht, und die Daten- sowie Theorielage ist ziemlich eindeutig FÜR ein allgemeines Limt, denn das Grundproblem (Überlastungsstaus) verstärkt sich durch unterschiedliche Fahrgeschwindigkeiten.