@strempe
§10 hin oder her, wenn ein Polizist ohne Sonderzeichen fährt, dann hat er auch verkehrsgemäß zu fahren. Selbst mit Sonderzeichen ist er verpflichtet entsprechend rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren. Er kann nicht einfach wie eine besenkte Sxx fahren.
M.E. (ich kenn allerdings nicht den kompletten Sachverhalt) hätte er hier ein Mitverschulden bekommen können. Alleine Schuld, wie es Rotkäppchen meint, ist er aber definitiv auch nicht. Der Freund hat hier einen klaren Vorfahrtsverstoß gemacht.
§10 hin oder her, wenn ein Polizist ohne Sonderzeichen fährt, dann hat er auch verkehrsgemäß zu fahren. Selbst mit Sonderzeichen ist er verpflichtet entsprechend rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren. Er kann nicht einfach wie eine besenkte Sxx fahren.
M.E. (ich kenn allerdings nicht den kompletten Sachverhalt) hätte er hier ein Mitverschulden bekommen können. Alleine Schuld, wie es Rotkäppchen meint, ist er aber definitiv auch nicht. Der Freund hat hier einen klaren Vorfahrtsverstoß gemacht.