Hallo zusammen,
meine Eltern haben sich vor knapp 2 Jahren einen Flachbildfernseher von Medion gekauft. Das Gerät kam vor ein paar Tagen nun das dritte mal aus der Reparatur (die ersten beiden Male wurde angeblich was gemacht, das dritte mal kein Defekt festgestellt). Die drei "Reparaturen" waren in recht kurzen Abständen nacheinander, da der Fehler (manchmal kam kein Bild) nach wenigen Tagen genauso aufgetreten ist wie vorher, also das gleiche Ergebnis wie komplett ohne Reparatur.
Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten ich habe. Es gibt ja zum einen die gesetzliche Gewährleistung beim Händler von 2 Jahren. Da sich hier soweit ich weiß nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt (und ich nicht wüsste, wie ich beweisen soll dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war), ist die Gewährleistung ja vermutlich eher uninteressant. Unabhängig davon sind aber ja 3 Jahre Garantie seitens Medion auf dem Gerät.
Welche Rechte habe ich nun im Bezug auf die Garantie nach den 3 erfolglosen Reparaturversuchen (bzw. hätte ich vllt. schon nach weniger gehabt)? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, und den Kaufpreis (verringert?) zurückverlangen (was mir am liebsten wäre)? Oder kann ich nur darauf bestehen, dass ich ein neues Gerät bekomme? Oder (was ich nicht hoffe) ist das mit den Reparaturversuchen nur bei der Gewährleistung begrenzt, d.h. muss ich im Falle der Garantie immer wieder Reparaturversuche akzeptieren?
MfG Anub1s
meine Eltern haben sich vor knapp 2 Jahren einen Flachbildfernseher von Medion gekauft. Das Gerät kam vor ein paar Tagen nun das dritte mal aus der Reparatur (die ersten beiden Male wurde angeblich was gemacht, das dritte mal kein Defekt festgestellt). Die drei "Reparaturen" waren in recht kurzen Abständen nacheinander, da der Fehler (manchmal kam kein Bild) nach wenigen Tagen genauso aufgetreten ist wie vorher, also das gleiche Ergebnis wie komplett ohne Reparatur.
Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten ich habe. Es gibt ja zum einen die gesetzliche Gewährleistung beim Händler von 2 Jahren. Da sich hier soweit ich weiß nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt (und ich nicht wüsste, wie ich beweisen soll dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war), ist die Gewährleistung ja vermutlich eher uninteressant. Unabhängig davon sind aber ja 3 Jahre Garantie seitens Medion auf dem Gerät.
Welche Rechte habe ich nun im Bezug auf die Garantie nach den 3 erfolglosen Reparaturversuchen (bzw. hätte ich vllt. schon nach weniger gehabt)? Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, und den Kaufpreis (verringert?) zurückverlangen (was mir am liebsten wäre)? Oder kann ich nur darauf bestehen, dass ich ein neues Gerät bekomme? Oder (was ich nicht hoffe) ist das mit den Reparaturversuchen nur bei der Gewährleistung begrenzt, d.h. muss ich im Falle der Garantie immer wieder Reparaturversuche akzeptieren?
MfG Anub1s