Gerät mit "Rechnung auf meinem Namen" weiterverkaufen (mit Restgarantie)

Zeiner-Rider

Lt. Commander
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Juni 2005
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Hallo
Ich habe mir vor 6 Monaten ein Notebook gekauft, dass 12Monate Garantie hat.
Auf der Rechnung steht mein Name und so. :)

Wenn ich jetzt (habe noch 6 Monate Restgarantie) das Notebook in der Bucht verkaufe, kann ich dann problemlos sagen dass da noch 6 Monate Restgarantie drauf sind, oder gibts da Probleme weil mein Name draufsteht?

Bitte um Hilfe! :freak:

lg Martin
 
Herstellergarantie oder Gewährleistung des Händlers?

Im Prinzip darfst du deine Ansprüche gegen den Händler auf jemand anderen übertragen, oder er kann einfach die Rechte in deinem Namen als dein Stellvertreter in Anspruch nehmen.

In vielen AGBs der Händler wird diese Übertragung aber ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei einer Herstellergarantie hängt das auch von den Garantiebedingungen ab. Generell ist da keine Aussage möglich. Samsung verlangt bei Festplatten z. B. nichtmal einen Kaufnachweis.

Ein ordentlicher Kauf/Übertragungsvertrag sollte meist ausreichen. Darin müssen die Gewährleistungs- bzw. die Garantieansprüche gegen den Händler ausdrücklich übertragen werden. Das wird meist vergessen. Ein einfaches beilegen der Rechnung ist streng genommen nicht ausreichend.
 
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Der Händler schreibt:

§ 7 Abtretungsverbot
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit uns ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.


Das heißt jetzt, dass der Dritte (also der, der mein notebook kauft), keine Garantie mehr hat?
Und wenn wir die Garantie dann über mich abwickeln?
 
Genau. Das heißt, dass der Käufer keine Rechte gegen deinen Verkäufer geltend machen kann. Der Käufer kann sich also nicht an deinen Händler wenden.

Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung der Händler.

Meinst du denn Garantie oder Gewährleistung?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
naja ich habe ein notebook über ebay erworben. das war gebraucht und der händler hat es mit einem jahr gewährleistung weiterverkauft. und jetzt, nach 6 monate, will ich es weiterverkaufen
 
Nee, dann gehts wohl nicht. Das hat er mit seinem § 7 Abtretungsverbot ausgeschlossen.

Eine Möglichkeit ist, dass du deinem Käufer eine eigene Gewährleistung gibst. Du bist ja quasi Rückversichert bei deinem Verkäufer. Ist aber riskant.

Du köntest mit dem Käufer absprechen, dass er, falls was kaputt geht, das Gerät zu dir schickt und du es dann an deinen Händler weiterleitest. Oder er schickt es in deinem Namen direkt zum Händler. Ist aber für den Käufer nicht so toll wie eine direkte Gewährleistung.
 
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ok danke!!
 

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