Geräteleasing /-miete z.B. Drucker und das Geldwäschegesetz

h00bi

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Hallo zusammen,

einige hier haben vermutlich gemietete oder geleaste Drucker.
Wir müssen hier für jeden neuen Drucker wegen dem Geldwäschegesetz eine Ausweiskopie eines (GmbH-) Prokuristen vorlegen.
Diese haben natürlich wenig Bock, dass Ihre Ausweise in der Gegend rumgeschickt werden und fürchten Identitätsdiebstahl.
Nicht umsonst gibt es strenge Vorgaben, dass Ausweise nicht kopiert werden dürfen bzw. nur in speziellen Fällen wie z.B. im Rahmen des Geldwäschegesetzes.
On top kommt, dass der Dienstleister genaugenommen nicht mal auf die bereits vorgelegte Ausweiskopie zurück greifen darf. Er muss eine neue Ausweiskopie anfragen. Ob ich den gleichen Scan nochmal schicke wäre dem Dienstleister zum Glück egal, diese muss ich hier aber verschlüsselt zwischenspeichern.


Dafür muss es doch eine praktikablere Lösung geben, oder?
Wie macht ihr bzw. eure Dienstleister / Kunden das, je nachdem auf welcher Seite ihr arbeitet?

Und davon mal abgesehen: Wie funktioniert überhaupt Geldwäsche per Gerätemiete bei 20 Druckern für je 15€/Monat?
 
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Ausweis bei einem Teams oder Webex Meeting in die Kamera halten und hin unf her schwenken, so dass die Hologramme sichtbar sind.
Natürlich darf debei keine Aufzeichnung laufen.
 
h00bi schrieb:
strenge Vorgaben, dass Ausweise nicht kopiert werden dürfen
Ich glaube diese gesetzliche Regelung gibt es schon lange nicht mehr. Es wird sehr häufig eine Ausweiskopie bei vielen Dingen verlangt, im der Regel sind die Partner aber einfach zu faul, abschreiben der relevanten Daten reicht in der Regel für alles aus, notfalls einmal den Ausweis für 10 Sekunden herzeigen um die Angaben zu prüfen.
 
h00bi schrieb:
On top kommt, dass der Dienstleister genaugenommen nicht mal auf die bereits vorgelegte Ausweiskopie zurück greifen darf. Er muss eine neue Ausweiskopie anfragen. Ob ich den gleichen Scan nochmal schicke wäre dem Dienstleister zum Glück egal, diese muss ich hier aber verschlüsselt zwischenspeichern.
Damit kann man sich ja schon mal ein bisschen Aufwand sparen.

Allerdings muss man ja auch aufpassen, dass der Mail Anhang nicht irgendwo in einem Cache landet (weil Bild) oder in eurem "Gesendet" Ordnet verweilt, oder der Empfänger sie archiviert oder so.

Um die Aufbewahrung einer verschlüsselten Kopie auf einem USB-Stick würde ich mir da weniger Gedanken machen. Da hat man wenigstens noch die Kontrolle über seine Daten.
 
h00bi schrieb:
Dafür muss es doch eine praktikablere Lösung geben, oder?
Wie macht ihr bzw. eure Dienstleister / Kunden das, je nachdem auf welcher Seite ihr arbeitet?
Willkommen im Deutschland :D.
Praktikable Lösung: Per 7zip oder was auch immer den Scann verschlüsseln (AES256) und das Passwort auf "anderem" Weg mitteilen. So wird das bei uns gehandhabt. Muss leider immer wieder Daten verschicken die Verschlüsselt werden müssen.
 
benneq schrieb:
Allerdings muss man ja auch aufpassen, dass der Mail Anhang nicht irgendwo in einem Cache landet (weil Bild) oder in eurem "Gesendet" Ordnet verweilt, oder der Empfänger sie archiviert oder so.
Da muss nur bei euch oder dem Gegenüber ein rechtssicheres Journaling mitlaufen und das wird schon nichts...
 
h00bi schrieb:
Und davon mal abgesehen: Wie funktioniert überhaupt Geldwäsche per Gerätemiete bei 20 Druckern für je 15€/Monat?
Ich antworte nur, weil ich jetzt aus Neugier gerne mitlese. Die Antwort kenne ich nicht. 🙂
Geldwäsche bei Druckermiete? Weil da Geräte vermietet werden, die es gar nicht gibt? Und wie sollte da eine Kopie des Personalausweises gegen helfen? Im Verträgen stehen doch schon alle beteiligten drin.
 
cartridge_case schrieb:
Wurde euch dazu auch die gesetzliche Grundlage genannt? Lese ich zum ersten Mal. :D
Höre ich auch zum ersten Mal. Einige unserer Kunden haben auch gemietete/geleaste Drucker und noch nie wollten ein Dienstleister derartige Dokumente sehen! 🤔
 
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Wilhelm14 schrieb:
Geldwäsche bei Druckermiete? Weil da Geräte vermietet werden, die es gar nicht gibt? Und wie sollte da eine Kopie des Personalausweises gegen helfen?
Das ist mir auch ein Rätsel. Die Vermietende Firma hat ja ne Rechnung über den Drucker..... Wo wollen wir da anfangen und wo aufhören. Muss jetzt ein vermieteter Drucker mit Serialnummer von der Produktion bis zum vermieten 100% verfolgbar sein :volllol:

Deutschland steht sich mal wieder selbst im Weg.... love it.
 
SpamBot schrieb:
Ich glaube diese gesetzliche Regelung gibt es schon lange nicht mehr.
Den Glauben kannst dir für die Kirche aufheben. Du hättest auch einfach 5 Sekunden $Suchmaschine bemühen können um heraus zu finden, dass eine (dauerhafte und nicht als solche kenntlich gemachte) Kopie weiterhin untersagt ist, es gibt aber gewisse Ausnahmen. Stichwort Personalausweisgesetz.

@h00bi Der Leasinganbieter soll mal das Geldwäschegesetz, v.a. §11 Abs. 3 erneut lesen. "Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn der Verpflichtete die zu identifizierende Person bereits bei früherer Gelegenheit im Rahmen der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten identifiziert hat und die dabei erhobenen Angaben aufgezeichnet hat. [...]". Wenn natürlich nichts gespeichert wurde, dann erneute Identifizierung. Oder ihr schließt einen Rahmenvertrag ab, macht darüber einmalig die Identifizierung und das leasing erfolgt dann in diesem Rahmenvertrag.
Es muss auch nicht zwingend eine Kopie des Ausweises sein, das Gesetz benennt welche Daten erhoben werden müssen, welche optional sind (und unter welchen Bedingungen) und welche anderen Auth-Methoden es gibt (auch wenn die in der Realität seltener Anwendung finden).
 
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snaxilian schrieb:
dauerhafte und nicht als solche kenntlich gemachte
Jap, also ist die Kopie erlaubt. Den Glauben lasse ich lieber stehen, ich bin kein Jurist!
 
Ich frage mich was das mit dem Geldwaeschegesetz zu tun haben soll?
Das muesste dann ja alle Leasinghardware betreffen.

Oder geht es vielmehr darum, das ausgedruckte Dokumente verfolgt werden koennen sollen?
Denn Farbdrucker muessen ja ihre Seriennummer in Mikrodots mit ausdrucken, wodurch man Dokumente rueckverfolgen kann. Da hat der Gesetzgeber natuerlich ein Interesse dran den echten Nutzer des Druckers zu kennen, und nicht nur die Leasingfirma.
 
Wilhelm14 schrieb:
Und wie sollte da eine Kopie des Personalausweises gegen helfen? Im Verträgen stehen doch schon alle beteiligten drin.
Papier ist geduldig. Da kannst du halt drauf schreiben was du willst.
Wilhelm14 schrieb:
Geldwäsche bei Druckermiete? Weil da Geräte vermietet werden, die es gar nicht gibt?
Ich kanns mir auch nicht vorstellen wie das ablaufen soll.
Geldwäsche bedeutet ja, ich habe undokumentiertes Geld, welches in dokumentiertes Geld umgewandelt werden soll.
Eine Druckermiete wird ich ja nicht bar gezahlt.
Ich werde die Druckermiete sicher auch nicht von einem geheimen, undokumentierten Konto bezahlen.
snaxilian schrieb:
Geldwäschegesetz, v.a. §11 Abs. 3 erneut lesen.
danke für den Hinweis.
 
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h00bi schrieb:
Diese haben natürlich wenig Bock, dass Ihre Ausweise in der Gegend rumgeschickt werden und fürchten Identitätsdiebstahl.
Workaround: mehrmals schräg über den Scan des Ausweises schreiben, wofür der Scan gedacht ist inkl. Datum - natürlich so, dass die Daten noch zu lesen sind. Sollte zum Identifizieren ausreichen und wenig Möglichkeit bieten, dass mit dem Scan Schindluder getrieben wird.
 
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