News Gericht rügt Datenschutz-Klauseln von Apple

mischaef

Kassettenkind
Teammitglied
Registriert
Aug. 2012
Beiträge
6.146
Mit einem veröffentlichten Urteil hat das Landgericht Berlin acht Punkte der Datenschutz-Erklärung des Unternehmens aus Cupertino als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht störte sich vor allem daran, dass die Informationen bezüglich der Verwendung der erhobenen Daten zu ungenau waren.

Zur News: Gericht rügt Datenschutz-Klauseln von Apple
 
Na das ist doch mal was posetives für den Verbraucher. :)
 
Ooooh, 250.000€ Bußgeld. Da kriegt man ja richtig Angst. Na jetzt aber schnell Apple, sonst sinkt nach den 250.000€ bestimmt die Aktie. Google musst damals wegen der "WLAN-Affäre" 145.000€ bezahlen. Da knabbern sie heute noch dran.
 
Ich verstehe diese lächerlichen Strafen für multimilliarden Dollar unternehmen beim besten Willen nicht. Das ist doch einfach albern.
 
Naja 250.000€ pro Fall multiplieziert mit k.a. 5.000.000 Apple-User in Deutschland --> des ist dann schon etwas zum knabbern, selbst für Apple :)
 
Jeppo schrieb:
Ooooh, 250.000€ Bußgeld. Da kriegt man ja richtig Angst. Na jetzt aber schnell Apple, sonst sinkt nach den 250.000€ bestimmt die Aktie. Google musst damals wegen der "WLAN-Affäre" 145.000€ bezahlen. Da knabbern sie heute noch dran.

Im Zweifelsfall stellt jeder Nutzer der noch mit den rechtswidrigen Bestimmungen abgespeist wird eine einzelne Verletzung dar. Sollten also die Rechte von 1 Millionen Applekunden verletzt werden, stehen auch 1 Million mal 250.000 Euro auf dem Kassenzettel. und bei 250 Mrd. würd ich mir doch gedanken machen ob ich die Regeln nicht entsprechend anpasse.

Gruss
TheMiB
 
Spaßig. Bei rechtswidrigen Vertragsklauseln gibts 250k € Strafe, bei einem fehlenden Browserauswahlfenster sind zig Millionen fällig. Da merkt man doch, was wichtiger ist ;)

Aber schön, dass hier mal jemand aufgepasst hat. Ok, Siri speichert immer noch sämtliche Suchanfragen über 2 Jahre hinweg, davon 6 Monate mit rückverfolgbaren Daten. Aber es ist ein Anfang ;)
 
TheMiB schrieb:
Im Zweifelsfall stellt jeder Nutzer der noch mit den rechtswidrigen Bestimmungen abgespeist wird eine einzelne Verletzung dar. Sollten also die Rechte von 1 Millionen Applekunden verletzt werden, stehen auch 1 Million mal 250.000 Euro auf dem Kassenzettel. und bei 250 Mrd. würd ich mir doch gedanken machen ob ich die Regeln nicht entsprechend anpasse.

Gruss
TheMiB

Ist das so? Ist ein Anwalt hier im Forum? Es müsste doch jeder einzeln vor Gericht klagen, da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt. Das wären Anwaltskosten und würde deshalb, nicht gemacht werden. Weiter ist die Frage ob sie dann bei einem Verstoß, 1x die 250000 zahlen müssen, oder 250000 pro Klage?!
 
Zuletzt bearbeitet:
TheMiB schrieb:
Im Zweifelsfall stellt jeder Nutzer der noch mit den rechtswidrigen Bestimmungen abgespeist wird eine einzelne Verletzung dar. Sollten also die Rechte von 1 Millionen Applekunden verletzt werden, stehen auch 1 Million mal 250.000 Euro auf dem Kassenzettel. und bei 250 Mrd. würd ich mir doch gedanken machen ob ich die Regeln nicht entsprechend anpasse.

Gruss
TheMiB

Und wer soll hier bitte dann als Kläger auftreten?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände ist ein eingetragener Verein und kann nicht einfach im Namen der Allgemeinheit anklagen. Dafür müssten sie eine Verbandsklage durchdrücken und die ist in diesem Geschäftsbereich eher unüblich. Betroffene Apple-Nutzer hingegen könnten eine Sammelklage gegen die Apple Inc. in den USA erheben, da eine Sammelklage gegen eine deutsche Niederlassung der Apple Inc. nicht möglich ist. Ansonsten bleiben noch die eher weniger attraktiven Möglichkeiten der Streitgenossenschaften und die Kläger-passive Möglichkeit der Prozessverbindung.
Die Apple-Anwälte sind nicht blöd. Die wissen schon, dass ihr Klient niemals 250 Milliarden € zahlen muss. ;)
 
Solche strafen schaden eher dem Image als den geldbeutel. Wenns überhaupt schadet, die meißten krigen/wollen das garnicht mit.
 
Die 250.000 Euro Strafe beziehen sich nun einmal auf die im Gesetz hinterlegten Daten.
Hier steht als Ordnungswidrigkeit nun einmal 250.000 drin und daher lassen sich auch keine höheren Strafen verhängen. Wenn das zu wenig ist, dann muss der Gesetzgeber halt nachbessern.

Stellt sich jetzt die Frage, inwiefern Apple nun zur nächsthöheren Instanz geht, oder das Urteil auf sich bewänden lässt.
 
Bevor genau wie bei der Goolge Strafe anfangen (einige haben das ja leider schon), dass die Strafe viel zu gering sei: Die Strafen werden nicht an den Gewinnen, die ein Unternehmen macht fest gemacht. Wenn ein kleineres Unternehmen den gleichen Tatbestand erfüllt, dann ist auch die Strafe ähnlich hoch.
 
„Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt.“

Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes bei Dritten für den Gesetzgeber in Deutschland.
Die digitale Welt ist ein weites Feld und auf einem winzigen Fleck gilt deutsches Recht...
 
Heretic Novalis schrieb:
Spaßig. Bei rechtswidrigen Vertragsklauseln gibts 250k € Strafe, bei einem fehlenden Browserauswahlfenster sind zig Millionen fällig. Da merkt man doch, was wichtiger ist ;)...
Vom wem und nach welchen Recht wurde die Browserauswahlgeschichte durchgezogen? Na?

Äpfel und Birnen ...
 
@saintsimon: Bei der Browserauswahl hat Microsoft erneut gegen ein Gesetz verstoßen. Hier ist das das erste mal, dass Apple die Datenschutzbestimmungen vom Gericht verordnet überarbeiten muss. Wenn Aplle dem nicht nachkommt wird es auch hier teurer.
 
Da ist wohl mal wieder unter einer Apple-News falsch gepinnt worden.

250.000€ pro Schadensfall sind nach deutschem Recht nicht machbar.
 
@bu.llet: Das liegt nicht an Apple. Das war bei Google und dem versehentlichem Mitschneiden von Daten genau so. Die Leute wollen einfach nicht einsehen, dass das deutsche Recht reiche Leute und Firmen bezüglich des Strafmaßes nicht schlechter stellen, als alle anderen (außer bei Tagessätzen).
 
Zurück
Oben