Gerichtsurteil gegen balata.com wegen Domainmissbrauch

Benjamin_L

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Ich möchte das Gerichtsurteil zu meiner Seite allen Interessierten und evtl. selbst betroffenen hier zur Verfügung stellen. Die Firma balata.com, ohne wirklichen Firmensitz in Deutschland, was eigentlich ja die Voraussetzung ist um .de Domains zu bekommen, hat nachdem ich meine Domain 2003 aus finanziellen Gründen aufgegeben habe meine Domain "übernommen". Da die Seite recht gut verlinkt war und der Umzug auf den Webspace meines Freundes nicht allen aufgefallen ist und alte Links in Foren sowieso nicht geändert werden, war dies eine enorme Rufschädigung für mich. Deswegen will ich hier aufklären und informieren:

http://www.lebsanft.org/blog/index.php?p=273
 
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Deine ist eigentlich die erste seite, die nicht geht :)

aber mal zu deinem problem. was ist eigentlich dein problem? dass der neue betreiber der seite offensichtlich kein anrecht auf die de-domain hat, da er nicht aus deutschland ist?

oder das er dort irgwendwelche inhalte veröffentlicht, die dir nicht gefallen (Rufschädigung?)?
 
Ich weiss auch nicht, was er da für Probleme mit dem MIME Typ oder dem XHTML hat...

jo, schau dirs halt an: www.benjamin-lebsanft.de
Jeder der das nicht weiss, denkt ich mach da Werbung unter meinem Namen, wenn er auf irgend nen Link zu Audiokompression in irgend nem alten Forumsthread klickt.

Die Firma hat erstens kein Recht, weil das mein Name ist und ich einen Anspruch darauf habe und da der "Firmensitz" in Deutschland anscheinend nicht existiert (Ich habe nen Brief hingeschrieben, mein Rechtsanwalt und das Gericht und keiner kam an und das Handelsregister in Frankfurt/Main hat keinen Eintrag zu der Firma). Und man braucht einen Sitz in Deutschland, um .de Domains zu beanspruchen. Von daher sollte das für andere Betroffene, ich glaube nicht, dass ich der einzige bin, bei dem die Firma sowas durchgezogen hat, von Interesse sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was würdest du dagegen unternehmen, wenn jemand aus deutschland so eine seite veröffentlicht? der kann die domain nennen wie er will. das es leute gibt, die so heißen ist halt pech, und das deine seite von vielen links erreicht werden kann ist ja eigentlich auch "deine schuld".
 
naja, das Gerichturteil ist ja schon gesprochen, von daher weiss ich ja, dass ich im Recht bin. Solange es in der Firma niemanden gibt, der genauso heisst, hat die Firma *kein* Recht auf die Domain!

Wie ich aus mehreren Urteilen weiss, steht das Interesse einer Firma über dem Privatinteresse, also wenn ich jetzt müller heissen würde und die firma müller, dann würde die Firma müller.de bekommen :)
 
Wieso, das urteil ging doch so aus, weil der inhaber nicht aus deutschland kommt, und nicht, weil er keine anrecht hat, seine domain so zu nennen.
 
nein, eben nicht, das habe ich jetzt bloß weitergesponnen. Die Klage bezog sich lediglich auf das originäre Namensrecht §12 Satz 2 BGB.

Ich kann gerne noch die Klageschrift einscannen, wenn das von Interesse ist.
 
Soweit ich weiß sind aber solche namensrechtlichen sachen noch nicht eindeutig geklärt. wieso sollte eine domain mit einem bestimmten namen auch einer person gehören, die so heißt. es könnte sich ja dabei auch inhaltlich um diese person drehen.
 
Mir ist zum beispiel http://www.rickkavanian.de/ von meinen kumpels bekannt, die haben auch Post vom Rechtsanwalt bekommen, auch wenn sie nur ne Fanseite betrieben haben.

Es gibt auch genügend andere Urteile schon zum Thema Namensrecht, auf welche in der Klageschrift Bezug genommen wird!
 
natürlich gibt es genügend urteile, die ähnlich zu deinem verlaufen sind. es geht aber auch andersrum.

eigentlich kann ich das urteil auch nicht so richtig nachvollziehen. du hattest die domain, hast dafür gesorgt, dass sie von vielen anderen seiten erreichbar ist, und hast sie dann gekündigt - somit hast du eigentlich jeglichen rechtsanspruch verloren.

und jetzt hat jemand anders die domain auf sich registriert, veröffentlicht dort inhalte, die dir nicht gefallen, und deswegen soll er das alles wieder entfernen?

kann er denn was dafür, dass du nicht dafür gesorgt hast, dass die seite niemand mehr erreichen kann, der dich damit in verbindung bringt?

könnte man dagegen vorgehen, wenn jemand anders mit dem namen benjamin lebsanft dort inhalte veröffentlicht, die dir nicht gefallen?

oder würdest du dagegen vorgehen, wenn jemand z. b. eine pornoseite unter dieser domain veröffentlicht, wobei der hauptdarsteller in diesen filmen deinen namen trägt? ;)


außerdem kann man glaube ich rickkavanian.de nicht mit deiner url vergleichen.
 
Der Berühmtheitsgrad hat ja nichts mit dem Namensrecht zu tun oder steht das Namensrecht etwa nur berühmten Leuten zu ?

Klar, wenn jemand, der so heisst wie ich, die Seite nimmt, dann kann ich nichts machen. Aber in meinem Fall ist die Sache doch eindeutig, die Firma hat nichts mit meinem Namen am Hut und nützt die noch verbliebenen Links um über meine Bekanntheit Geld zu verdienen. Für mich ist die Sache recht eindeutig. Wenn der Inhalt wie in deinem Pornolink Beispiel recht offensiv ist, ists ja noch eindeutiger.

Es geht nur darum, dass nicht jeder einfach meinen Namen benutzen darf. Wenn die Seite jetzt nicht direkt mit meinem Namen in Verbindung gebracht werden würde, dann wäre mir das weniger wichtig, aber so...
 
Also, nunmal genau:

- die Rechtsprechung sagt, dass Markenrecht VOR Namensrecht ergeht, was bedeutet, dass eine Domain erst dann vom Namensträger abzugeben ist, wenn jemand Anspruch darauf arhebt, der eine Marke unter eben diesem Namen eingetragen hat

- betreibt allerdings der Namensträger einen gut frequentierten Inhalt hinter seinem Domain-Namen, liegen die Fakten schon wieder anders, jedoch muss laut Rechtsprechung der Namensträger auch hier die Domain abtreten, wenn die Marke bereits vor der Registrierung der Domain eingetragen war; nachher sieht der Markenträger mit dem Ofenrohr ins Gebirge, aber hier gilt, wie so oft in Deutschland, dass der mit dem dicksten Geldbeutel etwas gleicher ist als so manch andere idealistische Webseitenbetreiter

- Du hast vor Gericht recht bekommen, weil die Beklagte Seite kein Markenrecht oder gleichwertig, keinen Firmennamen vorweisen konnte, der hier den Leuten das Recht auf die Domain einräumen würde; demzufolge wird das (Dein) Namensrecht höher gewichtet und die Domain muss von einer nicht in Deutschland erreichbaren Firma an Dich abgetreten werden; kroteskerweise ist es völlig egal, ob Du nun die Domain selbst betreibt oder ob sie als unregistriert im Raum schwebt

- theoretisch könntest Du jedem (außer er heißt auch Benjamin Lebsanft^^) den Betrieb einer Webseite unter diesem Namen untersagen, es sei denn, er fährt eine eigene Marke unter diesem Namen und registriert die von Dir NICHT registriere, also freie Domain

- Fanseiten zu Personen des "öffentlichen Interesses" sind generell nur und ausschließlich unter schriftlicher Einwilligung der jeweiligen Person rechtens; das nehmen wir hier mal ganz aus

Hurga
 
Benjamin_L schrieb:
Aber in meinem Fall ist die Sache doch eindeutig, die Firma hat nichts mit meinem Namen am Hut und nützt die noch verbliebenen Links um über meine Bekanntheit Geld zu verdienen. Für mich ist die Sache recht eindeutig. Wenn der Inhalt wie in deinem Pornolink Beispiel recht offensiv ist, ists ja noch eindeutiger.
Das mag sein, in meinen augen ist es aber so, dass du die domain gekündigt hast, weil du sie dir nicht mehr leisten konntest/wolltest. trotzdem willst du aber weiter mitbestimmen, was dort zu sehen ist.

dürfte denn eigentlich eine andere person, die den gleichen namen wie du hat, gegen das urteil einspruch erheben, weil ihr die seite gut gefällt? diese person hätte doch das gleiche recht wie du, oder?
 
Ich bin kein Rechtsanwalt, tut mir Leid ;)
 
Ich will auf keine fall damit sagen, dass ich das gut finde, was balata.com da treibt. aber wie gesagt, dass die seite anscheinend relativ gut frequentiert wurde, und dass du die domain freiwillig abgetreten hast ist deine schuld :p ;)

Naja, du hast ja wohl gewonnen, also auch egal :)
 
Irgendwie kann ich dem Urteil nicht ganz folgen, habe es mir aber auch noch nicht durchgelesen.
Wenn ich das richtig sehe ist es so: Du hast im Jahr 2003 die Domain freigegeben, weil du sie nicht mehr bezahlen konntes oder wolltest. Irgendjemand hat sich nun diese Domain geschnappt und verkauft dort Software. Du willst das aber nicht, warum auch immer. Warum solltest du noch Rechte an der Domain haben, wo du doch durch die Abgabe ganz klar signalisiert hast, daß du sie nicht mehr willst?
Der Nächste macht dort eine Seite über Blumen auf unter der Domain, und du bist auch dagegen, weil du vielleicht ein Blumenhasser bist. Was dann? Muss er dann die Seite auch wieder aufgeben?
 
Ich habe den anfänglichen Teil der Diskussion, der sich nur um die Erreichbarkeit des Links drehte, soeben zu den Fischen geschickt: klick! ;)

Nicht wegen Spam oder OT, sondern einfach nur, um Neulesern dieses Threads den Zugang zu erleichtern. Die müssen sich jetzt nicht mehr durch 14 eher technische Posts durcharbeiten, bevor die eigentliche Diskussion losgeht. Wie gesagt, niemand sollte sich dadurch angegriffen fühlen. :D

Ciao, Tiguar
 
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