Gerichtsverfahren gewonnen - entstandene Kosten in Rechnung stellen

Jinx´

Ensign
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Feb. 2005
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147
Hallo zusammen

Nach knapp einem Jahr hin und her
https://www.computerbase.de/forum/t...-nach-knapp-4-jahren-eine-nachzahlung.797117/

wurde gestern das finale Urteil gesprochen zu Gunsten meiner Seite.

Insgesamt musste ich zweimal zum entsprechenden Gericht fahren und auf Grund dessen, dass die Termine immer Mittags gelegt wurden, sind mir auch zwei Arbeitstage flöten gegangen N denen ich dann Urlaub genommen habe.

Meine Frage an Euch.. habt ihr Erfahrungen bzw. wisst ihr, was und wieviel ich jetzt der Gegenpartei in Rechnung stellen kann ? Fahrtkosten und Arbeitsausfall sollte ja in jedem Fall erstattet werden... gibt es dort Regelsätze ?

einen Anwalt meines Vertrauens habe ich leider nicht, deswegen geht mein Anliegen an Euch :)

Vielen Dank im Vorraus für Eure Ratschläge.

Güße
 
Zunächst mal ist das Urteil erst final, wenn es denn rechtskräftig geworden ist.

Und ob du über das im Urteil Erstrittene hinaus von der Gegenseite irgendwas freiwillig bekommst, halte ich zumindest für fraglich.
 
Naja rechtskräftig sollte es sein, habe gestern ein offizielles Schreiben mit dem kompletten Protokoll + Urteil bekommen. Das einzige, was dort noch aufgeführt ist, ist der Satz " Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar"
 
ich hatte ähnliches (streit mit einem autohaus) und habe keine entschädigungen wie wegegeld, urlaubsgeld (zwei gerichtstage, ein tag beim gutachter, ingesamt ~800km gefahrene kilometer) bekommen!
 
morphium schrieb:
ich hatte ähnliches (streit mit einem autohaus) und habe keine entschädigungen wie wegegeld, urlaubsgeld (zwei gerichtstage, ein tag beim gutachter, ingesamt ~800km gefahrene kilometer) bekommen!

oha, bei mir wären es deutlich weniger Kosten.. aus welchem Grund hatte man dir denn nichts erstattet ?
 
ich geh davon aus das du von einem Anwalt vertreten wurdest, wieso hast du den nicht gefragt? oder fragst den noch?
 
Jinx´ schrieb:
aus welchem Grund hatte man dir denn nichts erstattet ?

mir wurde nur der streitwert zugesprochen, alles andere muss man als "absehbare kosten wenn man klagt" ansehen
 
Richtig, deshalb sollten Laien auch nicht vor Gericht auftreten, was sich u.a. hier zeigt:

Naja rechtskräftig sollte es sein, habe gestern ein offizielles Schreiben mit dem kompletten Protokoll + Urteil bekommen. Das einzige, was dort noch aufgeführt ist, ist der Satz " Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar"

Warum ist das Urteil wohl nur vorläufig vollstreckbar?
 
@ morphium : In dem Fall bin ich ja der Beklagte und nicht der Kläger...

@ Foster : deine Antworten wären etwas hilfreicher, wenn du vielleicht für mich als "Laien" das Ganze auch erläutern würdest ;)

Kann die Gegenpartei in Berufung gehen ? oder was ist mit "vorläufig vollstreckbar" gemeint ? Gibt es eine Frist bis ein Urteil rechtskräftig ist ?

Gruß
 
Natürlich gibt es eine Frist, in der Berufung eingelegt werden kann und bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Berufungsfrist beträgt gem. § 517 ZPO einen Monat ab Zustellung des Urteils.

Fragen der Rechtskraft dürften dich als Kläger hier aber zunächst kaum interessieren, denn wenn der Unterlegene seiner Verpflichtung aus dem Urteil nicht nachkommt, wirst du ohnehin vollstrecken lassen müssen und da sollte spätestens ein Fachmann ran.
 
Der Vollständigkeitshalber nochmal die Richtigstellung, dass ich seitens der Fahrschule verklagt wurde und diese Klage abgewiesen wurde.. bin also kein Kläger der etwas einklagen muss. Mich hat es nur interessiert, ob es wahrscheinlich bzw. rechtens ist, meine Anfahrtskosten und die durch die Termine verlorene Arbeitszeit geltend machen zu können :)
 
Wie schon geschrieben, grds. schon, aber waren diese Kosten eben (anscheinend) nicht Gegenstand des Verfahrens.
 
Mache eine komplette Liste deiner Kosten und reiche diese beim Gericht ein. Die erlassen dann nach Prüfung einen Kostenfeststellungsbeschluss, oder so ähnlich. Diesen kannst du dann an einen Gerichtsvollzieher zur Eintreibung weiter geben.

Kilometergeld gibst du den Betrag vom Finanzamt pro tatsächlich gefahrenen Kilometer an. Bei Öffentlichen Verkehrsmitteln die Tatsächlichen Kosten.

Beim Zeitaufwand gibst du deinen Bruttostundenlohn an. Am besten mit Beleg. Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Kopie einer aktuellen Lohnabrechnung. Allerdings wird man dir sehr wahrscheinlich nicht den ganzen Urlaubstag anerkennen, sondern nur Fahrzeit, Wartezeit und Zeit der Gerichtsverhandlung.
 
Geh lieber zu einem Anwalt (für Arbeitsrecht). Der wird dir die Frage am Besten beantworten können. ;)
 
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