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Commander
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Hi,
meine Mutter hat bei Mobilcom detibel einen Vertrag abgeschlossen 01.08.2013-31.07.2015. Dann wurde dieser vorzeitig am 03.12.2014 verlängert bzw. ein neues Handy ausgegeben. Am 16.12.2016 gab es die nächste vorzeitige Verlängerung bzw. das nächste Handy.
Laut Mobilcom debitel stellt es sich wie folgt dar (ich zitiere):
Hat Mobilcom recht?
Ich frage mich außerdem:
meine Mutter hat bei Mobilcom detibel einen Vertrag abgeschlossen 01.08.2013-31.07.2015. Dann wurde dieser vorzeitig am 03.12.2014 verlängert bzw. ein neues Handy ausgegeben. Am 16.12.2016 gab es die nächste vorzeitige Verlängerung bzw. das nächste Handy.
Laut Mobilcom debitel stellt es sich wie folgt dar (ich zitiere):
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Verlängerung eines Mobilfunkvertrages mit einem neuen Smartphone oder einer Geldgutschrift bereits ab dem 16. Vertragsmonat möglich ist. Die neue 24-monatige Mindestlaufzeit beginnt jedoch erst nach Ablauf der alten Mindestlaufzeit.
Somit wurden die folgenden Vertragsverlängerungen vor dem Ablauf der Mindestlaufzeit vereinbart:
vorzeitige Vertragsverlängerung vom 03.12.2014: Laufzeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
vorzeitige Vertragsverlängerung vom 16.12.2016: Laufzeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2019
Hat Mobilcom recht?
Ich frage mich außerdem:
- nach BGB (AGB-Recht) darf ja max. nur 24 Monate Laufzeit vereinbart werden
- woraus ergibt sich, dass man ab dem 16. Monat vorzeitig verlängern kann?
- angenommen es darf ab dem 16. Monat vorzeitig verlängert werden: wäre dann die Verlängerung am 03.12.2014 nicht schon im 15. Monat erfolgt?