Gesamtdauer Mobilfunkvertrag nach vorzeitiger Vertragsverlängerung > 24 Monate

instinkt

Commander
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Hi,

meine Mutter hat bei Mobilcom detibel einen Vertrag abgeschlossen 01.08.2013-31.07.2015. Dann wurde dieser vorzeitig am 03.12.2014 verlängert bzw. ein neues Handy ausgegeben. Am 16.12.2016 gab es die nächste vorzeitige Verlängerung bzw. das nächste Handy.

Laut Mobilcom debitel stellt es sich wie folgt dar (ich zitiere):

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Verlängerung eines Mobilfunkvertrages mit einem neuen Smartphone oder einer Geldgutschrift bereits ab dem 16. Vertragsmonat möglich ist. Die neue 24-monatige Mindestlaufzeit beginnt jedoch erst nach Ablauf der alten Mindestlaufzeit.

Somit wurden die folgenden Vertragsverlängerungen vor dem Ablauf der Mindestlaufzeit vereinbart:

vorzeitige Vertragsverlängerung vom 03.12.2014: Laufzeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2017
vorzeitige Vertragsverlängerung vom 16.12.2016: Laufzeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2019

Hat Mobilcom recht?

Ich frage mich außerdem:
  1. nach BGB (AGB-Recht) darf ja max. nur 24 Monate Laufzeit vereinbart werden
  2. woraus ergibt sich, dass man ab dem 16. Monat vorzeitig verlängern kann?
  3. angenommen es darf ab dem 16. Monat vorzeitig verlängert werden: wäre dann die Verlängerung am 03.12.2014 nicht schon im 15. Monat erfolgt?
 
Je nachdem. Der Vertrag wird normalerweise nach Ende der Vertragslaufzeit (also Ende Juli) verlängert. Also ich denke alles ok
 
Es gibt in diesem Szenario die kleine Schwierigkeit, dass man noch diskutieren müsste, ob es sich bei der Verlängerung überhaupt um einen AGB-rechtlich relevanten Fall handelt oder ob nicht viel mehr eine individuelle Vereinbarung dahintersteckt. Ich denke, dass sich für beides Argumente finden lassen (zB für Individualvereinbarung: das "Verlängern" könnte geradezu der Hauptgegenstand der Vereinbarung/des Vertrages sein; für AGB: sicher auch vertretbar, dass Hauptgegenstand des Vertrages weiterhin die Dienstleistung - und nicht "das Verlängern" - sein soll und die Verlängerungsmodalitäten (welches Handy/welche neue Laufzeit usw) weiterhin formularmäßig vorgegeben sind (unbeschadet der Tatsache, dass sie durch Telefonisten einstudiert oder im Internet zur Verfügung gestellt werden).

Nimmt man eine individuelle Vereinbarung an, ist weiterhin zu fragen, wie diese inhaltlich verstanden werden durfte. Zwei Möglichkeiten liegen wohl auf der Hand: zum einen, dass die zwei Jahre ab sofort gelten, und zum anderen, dass sie sich an die ursprüngliche Vertragslaufzeit anschließen soll. Auch darüber könnt ihr ja mal hier diskutieren, was für das eine und was für das andere spricht.

Geht man jedoch davon aus, dass es sich doch um AGB handelt, liegt die Sache wie folgt:

Eine ausdrückliche Verlängerung ist im Grunde nichts anderes als eine neue Vereinbarung/ein neuer Vertrag. Hierfür ist ganz herrschende Meinung, dass die entsprechende AGB-Regel (§ 309 Nr. 9 lit. a BGB) verhindern will, dass ein Verbraucher formularmäßig länger als zwei Jahre an eine Vereinbarung gebunden sein soll. Das wäre er, wenn die Bindungswirkung sofort eintreten, die Zweijahresfrist aber erst später (nach Ablauf der ursprünglichen Frist) beginnen soll.

Richtigerweise beginnt die Frist somit, sobald der "neue Vertrag" für den Verbraucher bindend ist.

Bemerkenswert ist vllt, dass diese im Gesetz genannte Frist allerdings nicht vorschreibt, wie die AGB der Unternehmer korrekterweise auszulegen sind. Stattdessen bestimmt sie, wann eine entsprechende Bestimmung unwirksam ist. Das hat zur Folge, dass, wenn das Unternehmen sich ernsthaft darauf beruft, die Frist solle erst später beginnen und letztlich zu einer Bindung länger als zwei Jahre führen, sie unwirksam ist. Der Vertrag könnte dann eigentlich sogar nicht nur zur vorteilhafteren Zweijahresfrist, sondern mit der gesetzlich vorgesehenen Frist (meistens wohl spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats gem § 621 Nr. 3 BGB) gekündigt werden.
 
Danke, Droitteur, für die interessanten Ausführungen.

Ich gebe zu bedenken: mit der "Vertragsverlängerung" wurde sofort ein neues Handy ausgegeben und der Tarif geändert.

Meinetwegen ist die Ausgabe des neuen Handys ein Dank für die frühzeitige Verlängerung. Ein Tarifwechsel im Dezember hätte dann jedoch nicht stattfinden dürfen (ist aber geschehen), sondern erst zu dem Zeitpunkt, wenn die neue Laufzeit beginnen würde.

Oder meint der Anbieter, dass man als "Dank" den Kunden sofort in den neuen Tarif gelassen hätte?
 
Wenn der Tarif geändert wurde, ist es aber keine Verlängerung, da hier der Vertrag ja unverändert weiter laufen würde, es also keine neuen Konditionen gibt.
 
Ja eben. Und dann dürfte mobilcom doch nicht einfach den frühzeitigen Verlängerungszeitraum abwarten, um im dessen Anschluss die "normale" 24-monatige Laufzeit starten zu lassen.
 
Genau darauf wollte ich raus. Ein neuer Tarif bedeutet auch eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten, und zumindest bei meinem Anbieter beginnt diese sofort mit der Umstellung auf eben diesen neuen Tarif.

Meines Erachtens ist das, was mobilcom hier macht nicht in Ordnung
 
Warum sollte es nicht möglich sein, (im Voraus) eine Dienstleistung für einen späteren Zeitpunkt zu bestellen?
Das ist doch nur ein kundenfreundliches Angebot, so dass man während der Vertragslaufzeit z.B. den Tarif wechseln kann. Man muss dieses Angebot doch nicht annehmen.
 
Hast du eigentlich gelesen und auch verstanden, was bislang geschrieben wurde? Wenn ich mir deinen Post so ansehe, zweifle ich daran.
 
Hmmm, ich möchte mal als Argument in die Waagschale werfen, dass hier subventionierte Handys mit im Spiel sind.

Die Subventionen sind sicher so berechnet, dass sie mit einem 24-monatigen Vertrag ausgeglichen sind. Nicht vorher.

Was sagt das über die (objektive) Willenserklärung des Kunden aus, wenn er vorzeitig einer Vertragsverlängerung unter der Maßgabe zustimmt, auch vorzeitig ein weiteres subventioniertes Gerät zu erhalten? Ich denke, sie zielt in diesem Falle darauf, erst den alten Vertrag zu erfüllen, und sich danach an einen zweiten zu binden.

Das darf man nun natürlich auch anders beurteilen. Argumente gibt es ja.
So könnte man zB argumentieren, wenn der Anbieter vorzeitig eine Vertragsverlängerung gegen ein neues Gerät anbietet, hätte er sich freiwillig auf eine Verkürzung des ersten Vertrages eingelassen.

Da dies nun wieder nicht den Interessen des Anbieters gerecht wird, wäre anzunehmen, dass er in Zukunft solche Angebote unterlassen wird.
Das wiederum wäre für den Kunden nicht besonders förderlich.


Darum würde ich lieber der Annahme den Vorzug geben, mich vorzeitig um weitere 24 Monate an den Anbieter binden zu können (nach Ablauf der ersten 24 Monate), wenn ich dadurch nicht den Vollpreis für ein neues Gerät zahlen müsste.
 
Bislang ist noch niemand darauf eingegangen,

  1. woher die 16 Monate kommen, auf die sich Mobilcom beruft
  2. ob diese überhaupt eingehalten wurden
 
1. ist nur ein Angebot von Mobilcom, die berufen sich auf überhaupt nichts
2. ich zähle 16 Monate vom 1.8.13 bis 3.12.14
 
Ich habe erst eine Vertragsverlängerung in meinem Leben bei Vodafone durch. Dort wurde mir gesagt, dass der neue Vertrag mit seinen 24 Monate Laufzeit ab dem Tag der Verlängerung beginnt (also 6 Monate vor Beendigung des alten), quasi um mich zu binden und als Dank. Ich war damit einverstanden und alles wurde in die Wege geleitet. Als ich dann in meiner Vodafone App gesehen habe, dass Vodafone einfach die 24 Monate ans Ende meiner alten Vertragslaufzeit gehangen habe, habe ich da angerufen und gesagt, dass das ja überhaupt keinen Sinn macht, da a) es anders besprochen wurde und b) ich so ja einfach im Vorfeld einfach länger an das Unternehmen gebunden werde (vergleichbare Tarife könnten ein halbes Jahr später ja auch günstiger sein). Man hatte das dann sofort korrigiert, sodass ich durch die Vertragsverlängerung letztendlich den Deal eingegangen bin 6 Monate meiner Grundgebühr geschenkt zu bekommen, weil ich weitere 24 Monate bei Vodafone Kunde bin.

Alles andere sehe ich als völlig sinnfrei an.
 
Die Telekom macht das bei einer vorzeitigen Verlängerung übrigens auch so.
Die 24 Monate begonnen nach dem ursprünglichen Vertragsende von neuem, nur das Handy gibt es halt schon früher.
 
Ab dem wievielten Monat ist eine vorzeitige Verlängerung bei der Telekom möglich?
 
Die vorzeitige Verlängerung ist dafür da wenn Leute ihr teures, subventioniertes Handy kaputt machen und ein neues wollen, aber es nicht selbst kaufen wollen. Diesen Kunden bietet man dann an dass der Vertrag einfach um 24 Monate verlängert wird, das subventionierte Gerät wird aber sofort geliefert.
Das hat nichts mit einem Tarifwechsel o.ä. zu tun.
 
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