Geschäft nimmt mein Headset nicht zurück..Innerhalb von 14 Tagen?

Du bist doch 15 oder? Würde mit deinen Eltern dahin gehen und es so aussehen lassen als wären sie mit dem Kauf nicht einverstanden gewesen. Das ist zumindest die einzige Möglichkeit die 100%ig funktioniert :)
 
@kibotu83

aber der TE hatte sie zu Hause.

Ich kenne die Filiale. Und nein, die werden das nicht zurück nehmen.

Aber wie das so ist. Ruf in der Zentrale an und der Herr Vetriebsleiter wird sie dem an nehmen. Aber auch nur der.
 
der Verkäufer hat recht und alles andere wäre Kulanz ... das sie es erst bestellen mussten spielt dabei keine Rolle ... gekauft wurde im Laden und nicht Online zuhause!
 
Hmm nach den Konditionen zieht das Fernabsatzgesetz aber nicht. Rechtlich gelten die 14 Tage dann nicht. Bei einer Online oder Katalogbestellung hast du rechtlich die 14 Tage nach Annahme der Ware
 
Na ja, der Chef ist das nicht. Eben der Vertriebsleiter. Kontakt findest Du auf der Atelco Webseite.
 
PcFreakUser schrieb:
& ach nein das mit den Eltern mach ich nicht sonst verkaufen die mir ja beim 2. Mal gar nichts mehr .. hihih :)

Dann solltest du dich auch nicht beschweren ;-).

Wikipedia schrieb:
Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Das ist die einzige Möglichkeit, die ich in deinem Fall sehe. Dass man dir dann nichts mehr verkauft, ist Unsinn.
 
Also sagen wir mal ich schreiben den erst mal eine E-mail .. was soll den da drin stehen ?

Soll ich einfach hin schreiben das Gekaufte Headset stört beim Spielen , da es mein Ohr so drück , dass es weh tut ?

und der sagt mir dann gut schick es ein ?
(habe grad noch mal gechaut, hat nur noch bis Samstag zeit)

Ja stimmt , dass mit dem kinder dürfen nicht über 50€ einkaufen und so ist schon sinnvoll.. haha :) Würde aber erst mit dem Leiter der Filiale sprechen (oder so)
 
MoinMoin

PcFreakUser schrieb:
Also sagen wir mal ich schreiben den erst mal eine E-mail .. was soll den da drin stehen ?

Sofern Du nicht aus Mitleid einen Deutschkurs geschenkt bekommen willst, würde ich es mit einem korrekten Satzbau und passender Zeichensetzungen probieren.

Soll ich einfach hin schreiben das Gekaufte Headset stört beim Spielen , da es mein Ohr so drück , dass es weh tut ?

und der sagt mir dann gut schick es ein ?
(habe grad noch mal gechaut, hat nur noch bis Samstag zeit)

Noch mal: Du hast gar keine Zeit, da für Ladengeschäfte die Rückgaberegelung aus dem BGB nicht greift. Dir bleibt einzig und allein der Weg über die Kulanz - zumindest wenn ich das auf den Atelco-Webseiten richtig gelesen habe.

Ja stimmt , dass mit dem kinder dürfen nicht über 50€ einkaufen und so ist schon sinnvoll.. haha :) Würde aber erst mit dem Leiter der Filiale sprechen (oder so)

Das ist wieder so ein Moment, wo ich froh bin, nicht mehr mit Privatkunden zu tun zu haben...


btw: PC360 hat am Anfang auch bei mir etwas gedrückt. Nach kurzer Zeit hatten sich Headset und Ohren allerdings aneinander gewöhnt.


Cu,
Chris
 
PcFreakUser schrieb:
Ja stimmt , dass mit dem kinder dürfen nicht über 50€ einkaufen und so ist schon sinnvoll.. haha :) Würde aber erst mit dem Leiter der Filiale sprechen (oder so)

Nur damit es richtig ist... 50€ stimmt so im Kontext nicht. Der Taschengeldparagraph (BGB 110 [müsste es sein]) besagt NUR das die Ausgaben nicht das Taschengeld der ELTERN überschreitet. Sprich bekommst du 5€ Taschengeld dürftest du dir auch nur theoretisch sachen für exakt 5€ kaufen OHNE das deine Eltern damit einverstanden sein müssten.

Wie du auf 50€ pauschal kommst ist mir aber ein Rätsel :freak:

[Hoffe ich hab das noch richtig drauf aus der schule... is ja auch was her :evillol:]
 
GuaRdiaN schrieb:
Meist gibt es eine Liste, welche Abzüge z.B. bei geöffneter Verpackung usw. gemacht werden. Aber von einem Rückgabe-RECHT kann man da nicht sprechen.

Will will man die Ware dann begutachten als Käufer ?
 
Zurück
Oben