Geschwindigkeitskontrolle mit Laser-Stativ: Kalibrierung erforderlich?

supaman

Lt. Commander
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Hallo,

bei mir im Ort werden öfters Geschwindigkeitskontrolle in einer 30 Zone durchgeführt. Es handelt sich um eine Kreuzung, wovon eine Einmündung aus einer Verkehrsberuhigten Zone stammt, d.h. 3 Messrichtungen für Limit = 30 k/mh und eine mit Limit = 7 k/mh. Die freundlichen in Blau stehen dort mit einem Lasermessgerät welches auf einem Stativ montiert ist.

Die Verkehrsfrequenz an der Kreuzung hält sich in Grenzen, d.h. beim der Messen wird das Gerät abwechselnd "mal eben" in eine der 4 Richtungen geschwenkt, wo grade ein Fahrzeug angefahren kommt.

Nun frage ich mich, ob bei dieser Handhabung überhaupt eine "rechtssichere" (und fehlerfreie Messung durchgeführt werden kann.

Es gibt keinen aktuellen "Fall", aber es interessiert mich einfach :)


Gruß,

Supa
 
Ich denke schon, dass die Messung rechtskräftig ist. Am Ende ballern die ja nur mit einem Laser auf dein Kennzeichen und messen die Signallaufzeit der Reflektion. Damit hast du die Entfernung zum Messpunkt. Die Zeit ergibt sich aus einer Folge von Messungen. Jetzt hast du alles, um die Geschwindigkeit zu berechnen.
Also rein vom technischen Ansatz her sehe ich nichts, was umfangreiche Kalibrierungen notwendig macht.
 
Du kannst natürlich im Fall der Fälle prüfen lassen ob der Beamte mit dem Gerät umgehen kann.
Stichwort: Zertifizierung.

Da landen unsere Beamten regelmässig auf der Nase mit, weil oft Beamte ohne Zertifikat messen.

Das mal kurz umschwenken würde ich bereits für eine ungültige Messung halten.
Im Zweifelsfall Prüfprotokoll anfordern und auseindernehmen.

Da ist oft was möglich.
 
Ganz ehrlich: unabhängig von richtig oder nicht richtig - wenns da um geringe Beträge geht, wäre mir ehrlich gesagt die Zeit zu schade um das durchzuboxen, auch wenns ärgerlich ist. Für 15 Euro, nur um mal ein Beispiel zu nennen, lohnt der bürokratische Aufwand nicht.

Aber wenn es ein paar Argumente gibt, um die Beamten direkt vor Ort zu überzeugen, wäre das eine feine Sache.

Deshalb an dieser Stelle mal nachgefragt: was meinst du mit "Beamte ohne Zertifikat messen"?

Mein initialer Gedanke bei o.g. Situation war, das es nach dem Aufstellen eine Justierung auf richtige Messung in EINE geplante Messrichtung geben muss - was bei ständigem hin- und herschwenken in 4 verschiedene Richtungen ja nicht gegeben ist.
 
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supaman schrieb:
Deshalb an dieser Stelle mal nachgefragt: was meinst du mit "Beamte ohne Zertifikat messen"?
Der Bediener muss so n Wisch haben, in dem ihm bescheinigt wird, dass er mit dem Laser umgehen kann.
Wenn also die Beamten Meier und Müller auf Kontrolle fahren, nur Meier den Zettel hat und Müller ohne Zettel am Laser steht, dann ist die Messung eben anfechtbar

Is sowieso geil, was an Blitzern und Lasern stellenweise anfechtbar ist.
Bei uns gabs mal den Fall, dass jemand in einem zeitabhängigen Tempolimit erwischt wurde. Er ging vor Gericht und gab an, dass er sein Auto gerade aus der Werkstatt geholt hat und die seine Batterie abgeklemmt hatten und somit seine Uhr falsch ging. Die Werkstatt bestätigte das. Er fuhr, gemäß seiner Uhr, die erlaubte Geschwindigkeit. War halt nur so ne halbe Stunde Abweichung oder so... Der Richter hat ihm Recht gegeben.
 
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