Getestete GraKa per Widerruf zurück senden. Eire Erfahrungen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Jongleur666

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2015
Beiträge
1.030
Hi,

wenn man eine gelieferte GraKa einbaut, unzufrieden ist, sie wieder verpackt und zurück schickt mit Widerruf. Natürlich alles pfleglich behandelt und keine Gebrauchsspuren hinterlassen. Lediglich vorhandene Siegel werden soweit notwendig aufgeschnitten. Muss ich mir sorgen machen über einbehaltenes Geld?
Wie sind eure Erfahungen diesbezüglich? Wurde die letzten Jahre von Amazon etwas verwöhnt.

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich nicht, du hast ja das Recht die Ware zu testen

wenn der Weg dazu an einem Siegel vorbeiführt kann das nicht dein Problem sein

bzgl. Geld zurück hängt das bissl davon ab wie du bezahlt hast und inwieweit du selbst tätig werden kannst wenn der Händler nicht dem BDB folgt....

Update:
Zitat:

Fall 4: Beschädigte Verpackung
Die Verpackung einer meiner bestellten Gegenstände war nur mit Mühe zu öffnen und wurde dabei beschädigt. Muss ich Wertersatz hierfür leisten?

Die Wertersatzpflicht umfasst auch Verschlechterungen (gemeint sind Mängel) der Sache (Ware), die entstehen, wenn der Umgang mit der Ware über das erforderliche Maß einer Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Fraglich ist, ob auch beschädigte Originalverpackungen unter § 357 III BGB fallen. Teilweise ist dabei die Art der Ware zu beachten. Bei von Verpackung geschützten Hygiene-Artikeln kann durchaus eine Wertersatzpflicht bestehen. Hier dient die Verpackung nicht nur dem Transport oder der bloßen äußeren Erscheinung, sondern auch als Schutz vor Keimen [Artikel 16 e) VRRL]. Anders ist dies bei Artikeln wie Grafikkarten. Die Rechtsprechung verneint eindeutig eine Wertersatzpflicht bei beschädigter oder verlorener Verpackung [OLG Frankfurt, CR 2006, 195, OLG Hamm, NjW-RR 2005, 1582]. Entsprechende Klauseln in den AGB der Händler sind unwirksam, wenn die Ausübung des Widerrufsrechts von dem Vorhandensein einer Originalverpackung abhängig gemacht wird [LG Coburg, Urteil vom 23.2.2006 Az.: 1 HK O 95/05].



Quelle:
https://www.pcgameshardware.de/Rech...tzvertrag-Versandkosten-Wertersatz-1057303/2/
 
Wozu muss man eine Graka auf gefallen prüfen? Weiß man vorher nicht was sie kann.... Bei einigen Händlern kann es durchaus vorkommen das sie einen gewissen % Anteil deines Geldes einbehalten.
 
Lautstärke, performance im eigenen Setup... Wie bei jedem anderen Produkt auch.
Interessant wie auch hier die Aussagen völlig widersprüchlich sind. :D
 
Mindfactory hat bei einem Bekannten bei einer 6900XT einen Teil des Kaufpreises einbehalten nach Rücksendung. Er hat sie sogar nicht mal in Betrieb gehabt, sondern nur ausgepackt. Wollte sie am nächsten Tag verbauen und genau da kam dann die Bestätigung für den Versand seiner eigentlich favorisierten Karte.
 
Prophetic schrieb:
Mindfactory hat bei einem Bekannten bei einer 6900XT einen Teil des Kaufpreises einbehalten nach Rücksendung. Er hat sie sogar nicht mal in Betrieb gehabt, sondern nur ausgepackt. Wollte sie am nächsten Tag verbauen und genau da kam dann die Bestätigung für den Versand seiner eigentlich favorisierten Karte.
Wieviel haben die einbehalten? Ich habe nämlich auch eine Karte bei MF bestellt und ich bin mir noch nicht sicher ob die Karte bei mir ein brummen auslöst.
Finde ich ganz schön frech von MF ..ich denke den Laden meidet man in Zukunft besser
 
Hab bei MF mal vor längerer Zeit eine Vega56 widerrufen, ohne Probleme. Bei Alternate in kurzen Abständen ein Netzteil und einen Monitor, auch da keine Probleme.
Wenn du nicht jeden Monat da was zurück gehen lässt und das Produkt keine Gebrauchsspuren hat, sollte da nicht viel passieren.
Wenn du dir natürlich 3 RTX 3090 bestellst, und nach 10 Tagen zwei zurück schickst, wird der Händler vielleicht nicht so begeistert sein und versuchen dich zu ärgern ;)
 
@Mozarella_Fox okay da hast du natürlich recht. Ne, das wäre die erste Graka die ich zurückgehen lasse...muss aber erst noch gucken...ob es wirklich die Graka ist...denn ansonsten würde sie mir ja gut gefallen
 
Hatte in all den Jahren noch keine Probleme, man darf es aber auch nicht übertreiben und versuche, es zu vermeiden. Ein gutes Gefühl hatte ich trotzdem nie. Hab mal bei nem kleineren Händler ne Grafikkarte zurueckgesendet. Da kam dann ne Mail vom Verkäufer, so nach dem Motto, was das denn solle. Bei kleineren haette ich dann noch eher ein schlechtes Gewissen.
 
Ich habe von Otto eine Karte nach 10 Tagen in Nutzung zurückgeben kein Problem. Mehrere 32 bzw 34 Zoll Monitor bestellt und zurück gesandt kein Problem.

Bei einem konnte man sehen, dass der mindestens schon einmal Retour ging, das Styropor war an einer Stelle gebrochen. Der Monitor selber war aber i.O.
 
So wie es ausschaut ist das Brummen verschwunden. Seit ich das Gehause von der Arbeitsplatte auf den Boden gestellt habe , ist die Geräuschkulisse allgemein viel angenehmer. Wenn das jetzt so bleibt, dann halte ich die Karte natürlich , denn ansonsten bin ich sehr von ihr angetan..nur minimales Spulenzirtsen unter Vollast
 
Jede geöffnete Verpackung, und schlimmer noch, jede ausgepackte Ware ist für den Händler ein Schaden. Er kann sie nach Rücksendung entsorgen oder im besten Fall zum Einkaufspreis irgendwie loswerden. Was wiederrum Kosten verursacht und in den meisten Fall zum Verlustgeschäft wird.

Es gibt das Fernabsatzgesetz was in den Jahren eher zugunsten der Käufer geändert wurde. Es besteht die Möglichkeit des Kaufvertragswiderrufs. Die Ware muss aber einwandfrei und wiederverkaufbar sein. Zudem kann eine Wertausgleich der Ware eingefordert werden falls für den Verkäufer fest steht dass er mit hohen Kosten bzw. einem Minusgeschäft aus der Sache heraus geht. Alles total legitim. Sollte immer so sein. Ist die Verpackung geöffnet gilt sie nicht mehr als Neuware in Deutschland. Sie ist selbst als B-Ware schwer zu verkaufen. Das ist leider in diesem Gesetz nicht geregelt.

Falls ihr Probleme mit Artikeln habt. Schickt sie nicht auf Kosten des Verkäufers zurück sondern nutzt die Gewährleistung bzw. Umtausch. Damit kann der Händler mit dem Hersteller einen neuen Artikel einfordern ohne auf Kosten sitzen zu bleiben.
Bei den großen bekannten Herstellern kann man auch die Garantie nutzen und in direkten Kontakt mit dem Hersteller treten, falls der Verkäufer nicht weiter helfen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was juckt es mich denn bitte , wenn der Haendler Verluste macht? Der Haendler muss sich genauso an die Gesetze halten, wie ich. Und wenn in den AGBS steht 14 Tage Rueckgaberecht, sehe ich keinerlei Grund dafuer, das nicht auch auszunutzen um beispielsweise Produkte miteinander zu vergleichen.

Ich , der Kunde kann nunmal ein funktionierendes Produkt erwarten, was meinen Erwartungen entsprechen sollte. Da muss ich keinem Haendler irgendetwas Recht machen, sondern eher umgekehrt. Frueher galt noch das Sprichwort... Der Kunde ist Koenig... aber ne .. jetzt kommst du an und machst hier einen auf Moralapostel.
 
Genau. Ich mache einen auf Moralapostel. Um Leuten wir dir aufzuzeigen dass trotz des Einforderns seiner Rechte man auch asozial handeln kann. Der Zusammenhalt und faires miteinander in der Gesellschaft sind das A und O. Rechte hin oder her. "Leben und leben lassen" ist meine Devise. Das zurücksenden von Ware schadet dem Verkäufer finanziell.

Dein Denken ist egoistisch und nicht sozial. Der Verkäufer will dem Käufer garantiert nichts Schlechtes. Er wird seinen Pflichten nachkommen. Der Käufer muss im Gegenzug nicht alle Rechte ausnutzen nur um sich als Käufer einen Vorteil zu verschaffen. Würden die Verkäufer ihre Rechte einfordern gäbe es kein kostenfreies Ausprobieren und zurückschicken von gebrauchter Ware ohne einen Wertausgleich einzufordern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: chris12
Fliqpy schrieb:
das nicht auch auszunutzen um beispielsweise Produkte miteinander zu vergleichen.

Wenn du das IMMER mit MEHREREN Produkten machst ist das schon... naja, nicht so toll. Kenne auch ein paar solcher Menschen. Genau deswegen hoffe ich ja das dieses Gesetz im Sinne der Händler ein wenig geändert wird.
Manche nutzen das richtig aus, von wegen erstmal 4 Grafikkarten bestellen und testen. Alles schon erlebt.
 
Pisaro schrieb:
Genau deswegen hoffe ich ja das dieses Gesetz im Sinne der Händler ein wenig geändert wird.
Damit die dann auch wirklich noch den letzten Einzelhändler platt machen können? Na vielen Dank auch.
 
Um die Einzelhändler müsst ihr euch nicht sorgen, Retouren sind eingepreist. Wenn ein Händler das nicht kann, bietet er keinen Onlineverkauf.
 
Sowieso keine Kaufberatung, sondern eine Rechtliche Frage.
lock.png
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben