Gewährleistung bei Zweitkäufer

S4b0teuR

Lieutenant
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Feb. 2014
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Moin,

ich habe ein gebrauchtes Board gekauft, was sich aber noch innerhalb der Garantie und Gewährleistungszeit befindet und bei Caseking gekauft wurde vom Erstkäufer.

Kann ich als Zweitkäufer mittels einer Abtretungserklärung diese in Anspruch nehmen?
Denn das Board hat Probleme mit der 5V RGB Steuerung.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Die Antwort ist, bei Caseking kannst du die Gewährleistung tatsächlich übertragen. Die Garantie ist aber ein Hersteller bezogenes Versprechen und hat nichts mit dem Verkäufer zu tun. Die allermeisten Hersteller gewähren etwaige Garantieansprüche ausnahmslos dem Erstkäufer.
Ich bin aktuell am überlegen mir ne neue Intel CPU zu kaufen und werde genau aus dem Grund, dass es bei Intel keine Garantieansprüche für den Zweitkäufer gibt, lieber etwas mehr für ne neue CPU bezahlen. Das aktuelle Ersparnis gebraucht zu neu läge bei etwa 10% und das ist mir der Verzicht auf drei Jahre Garantie absolut nicht wert.
 
Und wieviel CPUs gehen in der Garantiezeit kaputt? Denke, dass die Quote unter 2% liegt.
 
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