Gewährleistung: Wie lange darf sich ein Händler beim Reparieren zeit lassen?

paul1508

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Hallo Community!

Ich habe riesen Probleme mit meinem Thinkpad Yoga. Dieses wurde schon 3x vom Lenovo Support repariert und ich würde es gerne zurück geben / mir vom Händler mein Geld wieder holen, da der selbe Mangel schon dreimal unwirksam repariert wurde.

Der Händler meint nun, dass er selbst ja nicht den Service vorgenommen hat und auch noch das Recht auf Nachbesserung hat. Jetzt hat dieser Händler jedoch keine so guten Bewertungen und ich hab Angst, dass ich mein Notebook nie wieder sehe wenn ich es ihm einschicke.

Gibt es eine Obergrenze die er sich Zeit lassen darf um den Mangel zu beseitigen und nach deren Überschreitung ich das Geld einfordern kann?

​Vielen Dank!
 
Drei mal direkt an den Lenovo Support (immerhin hab ich ja Vor-Ort-Service usw.) Der Händler selbst sagt ja in 99 % der Fälle immer: "Wenden sie sich an den Support".
 
Dann steht dein Gewährleistungscounter auf 0 und du hast nur Anspruch auf eine Nachbesserung in Form einer Reparatur.
 
Das hab ich schon befürchtet. Ich wäre an sich ja zufrieden wenn der Händler wirklich alle Fehler ausbessern kann... was ich nicht glaube... Daher würde ich gerne wissen wie lange ich ihm Zeit lassen muss. Ich kann mir gut vor stellen, das der Shop gar nicht vor hat das Notebook zu reparieren sondern gar nichts tut. Darum frage ich ja nach der Zeit die ich ihm geben muss.
 
Hast du bei Lenovo bezüglich Rückgabe angefragt(Kulanz)?
Solltest du eine negative Rückmeldung bekommen, so würde ich dennoch Lenovo bitten, Kontakt mit dem Händler aufzunehmen. Es muss ja einen Grund geben, warum der Service es nicht schaft das Gerät zu reparieren.
 
Wenn man denn auf Streit gebürstet ist, kann man auch sofort den Rücktritt erklären mit der Begründung, dass eine Nacherfüllung keine Aussicht auf Erfolg hat. Wer in diesem Streit Recht bekommt, ist nicht zweifelsfrei vorherzusagen; persönlich halte ich die Chance des Käufers schon hierfür nicht für schlecht.

Würde trotzdem nicht gleich nen Streit riskieren - zuerst würde ich die Lieferung eines mangelfreien Gerätes verlangen und im Zweifel, wenn er unbedingt doch reparieren will, nach drei Wochen zurücktreten. Wenn du bislang mit dem Ärger ausgekommen bist, schaffst du vllt noch die drei Wochen, oder?^^ Wenn nicht, dann eben doch weiter auf Streit bürsten; das entscheidest halt selbst nach deinem Geschmack, natürlich inkl Risiko.
 
Und warum sollte der Händler einem dann nach 3 Wochen das Geld zurück zahlen?
Selbst 6 Wochen muss man bei einer Reparatur in Kauf nehmen. Das ist durchaus üblich.

Selbst mit einer Klage hat man da schlechte Karten und wird die Nachbesserungsversuche akzeptieren müssen.
 
Das lese ich so aus dem Gesamtbild; drei Wochen halte ich sogar für großzügig - schließlich steigt mit längerer Zeit auch weiter die Zumutbarkeitsanforderung für die Verweigerung der demgegenüber sehr schnell möglichen Neulieferung statt Reparatur.
 
Nur das die 3 Wochen trotzdem zu kurz sind um vom Kauf zurücktreten zu können. Da hat man keine Chance.
Selbst 6 Wochen sind zumutbar.

Ja ich weiß man hat auch das Recht auf Umtausch, aber auch nur wenn es für den Verkäufer nicht unverhältnismässig ist.
Verweigert der einen Umtausch, so bliebe einem nur der Klageweg. Je nachdem was der Verkäufer an Nachweisen erbringt kann man da gewinnen oder auch nicht.
Aber bis es zu einer Verhandlung käme, ist die Reparatur auch schon abgeschlossen.

Und einen Rücktritt weil die Reparatur länger als 3 Wochen dauert wird wohl kaum ein Händler akzeptieren. Der weiß auch das eine Klage nichts bringt, da sie zu lange dauert.
 
Dass man im letzter Instanz immer klagen muss, will ich nicht bestreiten :D Das Gewaltmonopol liegt nun mal beim Staat.

Richtig ist auch, dass ein Verfahren durchaus noch länger dauern könnte. Davon sollte man sich aber meiner persönlichen Meinung nach nicht abhalten lassen: Erstens aus Prinzip - auch damit die Händler vom von dir angedeuteten Gedanken ablassen - und zweitens weil es auch im Einzelfall zu schnellem Ergebnis führt, wenn man das Kapital übrig hat - Deckungskauf tätigen und fertig. Diese Ausführungen hatten wir aber schon mal an anderer Stelle^^

Natürlich kann man auch verlieren, ja. Das will ich aber nur allgemein gedacht anerkennen - hier speziell in der Sache sehe ich keine erhöhten Verlustchancen.
 
Aus Prinzip klagen? Der Händler macht ja an sich nichts falsch. Er lehnt die Gewährleistung ja nicht ab, sondern will seine Pflichten erfüllen. Vielleicht tauscht der Händler das Gerät ja auch von sich aus direkt aus.

Und mit einem Deckungskauf steht man am Ende mit zwei Geräten da. Denn die Klage auf Rücktritt wird man recht sicher verlieren, da der Händler ja seine Pflicht erfüllt hat. Und die Gerichtskosten trägt man dann noch dazu.
Und das zweite Gerät kann man dann nur noch gebraucht verkaufen.

Hier in diesem Fall macht eine Klage keinen Sinn.
 
Der Hersteller hat drei mal erfolglos nachgebessert - wenn der Händler da ernsthaft den Austausch wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern will, halte ich das allerdings für falsch. Wenn er direkt zu einem Austausch bereit ist, bin ich ausnahmsweise schon zufrieden, siehe oben^^ Wie dort bereits geschrieben halte ich sogar einen sofortigen Rücktritt für zumindest nicht völlig aussichtslos.

Deine Prognose bezüglich der Bewertung dreier Wochen Nacherfüllungsdauer nehme ich gern hin. Bin selbst aber von der gegenteiligen Ansicht überzeugt. Die Unverhältnismäßigkeit bestimmt sich nach einer Variante im Verhältnis zur anderen Art der Nacherfüllung - da ist in unseren Refurbishzeiten lange nicht so oft die Verweigerung der gewählten Art zulässig, wie man über sie in Foren lesen kann; den Hinweis auf das Verweigerungsrecht finde ich genauso überstrapaziert wie den Hinweis auf das Recht des Verkäufers auf zwei Reparaturversuche.

PS: Vllt noch mal deutlicher: Man kann das sicher so sehen wie du, sechs Wochen seien auch im vorliegenden Fall angemessen. So ist da eben im Recht^^ In mehr oder weniger vergleichbaren Fällen mag das auch so erkannt worden sein. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass man die Besonderheiten dieses Falles nicht angemessen berücksichtigt; freilich bin ich jedoch nicht maßgebend. Sry, wenn ich oft wie letztgültig überzeugt auftrete; anders wird man aber nicht ernst genommen und im Grunde ist es auch nur nervig, jedes Mal so Selbstverständlichkeiten deutlich hervorzukehren: man sei nicht unfehlbar oder dergleichen.
 
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6 Wochen sind natürlich schon eine lange Zeit. Mich würde es auch ankotzen, wenn ich solange warten müsste.
Ich wäre auch dafür, das man gesetzlich regelt, dass eine Reparatur maximal 3 Wochen dauern darf.
Leider ist das aber nicht so und es gab schon Urteile das auch 6 Wochen noch angemessen sind.

Das Recht auf Umtausch hat man natürlich und vermutlich würde in den wenigsten Fällen ein Richter dem Händler Recht geben wenn dieser das verweigert. Aber wenn der Händler das verweigert, muss man eben die Reparatur hinnehmen, oder auf Risiko gehen und klagen. Das nutzen die Händler aus, denn kaum jemand klagt wirklich.


Die "Besonderheit" dieses Falles ist ja nur das es bereits 3 Garantiereparaturen gab. Aber ob das bei einer Verhandlung groß beachtet wird? Ich glaube nicht, denn der Händler kann ja nichts dafür wenn man es dreimal direkt über die Garantie abwickelt. Der hatte da ja keinen Einfluss drauf.


Ich verstehe es natürlich wenn man den Händlern für ihr Service-Verhalten gerne eins reinwürgen würde. Aber man will ja alles immer günstiger haben. Somit wird am Service gespart.
Aber es gibt auch Händler die gemerkt haben, dass guter Service viele Kunden bringt.
Da muss man sich ja nur mal den Thread bzgl der Nvidia GTX 970 ansehen. Die Händler die von Anfang an kulant waren, werden zukünftig mehr Kunden haben, Händler die sich stur stellten verlieren Kunden.
 
Stimme dir in allen Punkten zu.

Zur Frage der Besonderheit nur: Freilich kann der Händler nichts "dafür" - jedoch soll die Folge ja keine Strafe für ihn darstellen, sondern nur einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Interessen unter verschiedenen Aspekten schaffen.
Das Interesse des Käufers ist rein faktisch schon gestiegen durch die (vielfach gar gewünschte) Inanspruchnahme von Garantieleistungen und vor allem damit verbunden der geringen Erwartungshaltung an weitere Reparaturversuche. Und so richtig schön schließt sich der Interessenkreis, wenn man sieht, dass die Kosten der Rückabwicklung auf den (garantieleistenden ;) ) Hersteller zurückfallen werden - im Rahmen des Unternehmerregresses.

Daneben, dass der Händler gar nicht "gestraft" sein soll, tritt also noch, dass er auch die Last nicht vollends tragen muss. Anmerken könnte man hier, dass wohl oft zwischen den Unternehmern von den gesetzlichen Regeln des Unternehmerregresses Abweichendes vereinbart wird - *da* würde ich aber wirklich mal sagen "selbst schuld" :D aber nur kleiner Scherz, statt dessen vor allem: Vom Grundgedanken des Regresses darf auch nicht abgewichen werden, so dass dann wenigstens langfristig, dh spätestens bei der nächsten Regressverhandlung ein zumindest formal gerechter Ausgleich stattfindet.
 
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