„Gewährleistungs-“Abwicklung bei computeruniverse – was tun?

MoritzASDFG

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Hallo zusammen,


ich habe aktuell mit einem (wie ich meine) Gewährleistungsfall zu tun, den ich hier mal darlegen möchte.
Mich würde eure Meinung zum Sachverhalt interessieren.
Habe ich ein Anrecht auf kostenlose Reparatur?
Wie beurteilt ihr das Verhalten von comupteruniverse? Ist euch so etwas schon mal untergekommen?

Zum „Fall“:

Ich habe einen Laptop, B-Ware, HP Pavilion Gaming 15 mit Ti1050-GraKa bei o.g. Online-Shop erworben.

Nach einigen Monaten (ehrlich gemeint) super-sorgfältiger Nutzung und vllt 6 mal Auf- und zuklappen des Laptops stellte ich 2 Probleme fest:
1) Der Bildschirm hatte immer mehr Spiel im Scharnier
2) Die unteren schwarzen Plastikecken des Bildschirms („Umrandung“) lösten sich nach und nach langsam ab. Ich habe bemerkt, dass dort, wahrscheinlich aufgrund der ungünstigen Abluftführung, ständig eine kleine Menge warmer Luft vorbeiströmt. Diese führte vermutlich zum langsamen Ablösen der Ecken.

Computeruniverse ist nun nicht bereit, diese (wie ich finde eindeutig) baulich bedingten Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu reparieren.

Begründung: Der Reparaturservice des Herstellers HP meint, dass die Scharniere kaputt sind und ich (!?) das verursacht haben soll.

Nach umfangreichen Erklärungen (identisch zu denen dieses Postings hier), die auch schon der Ware beilagen habe ich:
  • Insg 5 Mails geschrieben. Die erste Antwort kam nach 6 (!) Wochen. Ohne Begründung wurde mir hier einfach ein Kostenvoranschlag unterbreitet.
  • 2 mal angerufen, mit der Bitte beim HP-Service nachzuhaken.

Die letzte Antwort nun, auf all die o.g. Fragen:

„Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider haben wir keine Möglichkeit auf die Entscheidung des Hersteller Einfluss zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen“

Wenn computeruniverse nicht in der Lage sind, beim Hersteller-Service nachzuhaken, was soll ich dann noch tun? Ist die Entscheidung eines HP-Technikers wie ein Gesetz anzusehen??
Ich habe weiterhin, auch auf mein Drittes Anfragen hin, keine Antwort auf die Frage bekommen, ob die Reparatur der Bildschirmecken überhaupt abgedeckt wäre.

Ich finde den ganzen Vorgang ehrlich gesagt einfach nur eine Frechheit.

Nun bitte ich euch um Rat,

VG und danke schon mal! :)
 
Ich würde mir nen Sachverständigen besorgen der bestätigt das die Schäden nicht von dir verusrsacht wurden. Ob sich das bei einem Notebook lohnt halte ich für fraglich. Vlt kann es auch hilfreich sein ein Anwalt zur Beratung heran zu ziehen.
 
Ich kann leider auch nur von diesem Shop abraten.

Wichtig wären, wann hast du das Notebook genau gekauft und wann den Mangel das erste mal gemeldet?

Grundsätzlich steht dir wohl ein Anspruch auf Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 BGB zu.
Problematisch für dich könnte jedoch die Beweislast nach § 477 BGB werden, daher meine Frage nach den Zeitpunkten.

Auch wäre es hilfreich, ob noch andere Nutzer dieses Problem haben.

Mein Fahrplan wäre grob:
1. Schreiben aufsetzen mit Bildern, Belegen, grober Rechtslage und per Einschreiben an den Geschäftsführer adressieren. Er wird es nie lesen, aber damit landet dein Anliegen nicht direkt in der Ablage. Ggf. auch einmal an HP.
2. Anwalt aufsuchen
 
Computerunivers steht schon lange bei mir auf der roten Liste. Weil Service und Garantiefälle mit Füßen getreten werden. Ich empfehle dir einen Anwalt um die Gerätekosten einzuklagen. Vertrauen kann man mit Computerunivers jedenfalls nicht aufbauen. Zurück mit dem Mist.

Viele Grüße
 
Da habe ich andere Erfahrungen als die Vorredner... ich sehe Computeruniverse grundsätzlich als seriösen Händler und ich habe ihn bisher auch immer als kulant in nicht eindeutigen Sachen erlebt.

Der Laptop wurde wann gekauft? Wie alt war er zum Kaufzeitpunkt? Was stand in den Garantie bzw. Gewährleistungsangaben beim Kauf?

Rein formal sind sie vermutlich im Recht.
Herstellergarantie ist sicherlich vorbei und es greift nur noch Händlergewährleistung. Händlergewährleistung --> nach 6 Monat Beweislast bei dir, du must beweisen dass es ein Herstellungsfehler ist.

Nun sind günstige Laptops voller geplanter Obszelenzen, dass sie gerne nach 2 Jahren anfangen auseinander zu fallen. Sich lösende Dinge oder ausbrechende Scharniere sind bei solche Laptops ab Alter 2+ ein Feature und kein Bug. Ein gerichtsfester Beweis, dass das ein Defekt ab Werk war, für den CU jetzt gerade stehen muss, ist das aber eher nicht.

Generell hat man bei Fehlern die man irgendwie in Richtung mechanische Einwirkungen deuten kann schlechte Karten. Dann sagen die Reparaturdienstleister (was vermutlich auch nicht HP selbst ist, sondern ne Drittfirma wie Bertelsmann Avarto) "mechanischer Defekt, wir machen nix, außer du Händler bezahlst", und für dich ist es nur mit großem Aufwand möglich was gegenteiliges zu beweisen. Dann ist CU auch mehr oder weniger machtlos, weil sie nicht in deinem Namen gegenüber dem Reparaturdienstleister das Gegenteil beweisen können.

Da das nach einer Reparatur, die mit Lohnkosten sicherlich nicht billig sein wird (Was solls denn kosten? klingt), wirds wohl auch CU's Kulanzschwelle überschreiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
B-Ware
Hier müsste offen gelegt werden, wie damals die genaue Beschreibung zum Gerät war.

Ansonsten ab in die Tonne. Nicht das Gerät. Der Thread.
 
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Wie geschrieben ist entscheidend wie lange der Kauf her ist. Nach 6 Monaten, auch bei Neuware, hast Du realistischerweise nie eine Chance auf Gewährleistung, wenn der Händler nicht will.
Ist es vor den 6 Monaten Ablauf und nicht irgendwie im B-Waren-Kaufvertrag explizit geregelt, kann sich der Händler nicht auf HP als Ausrede zurückziehen, da Du nicht bei HP, sondern beim Händler gekauft hast. Sprich die müssten ein Gutachten auf ihre Kosten erstellen (lassen), das zweifelsfrei Deine Schuld nachweist.
 

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