RayAlpha
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2017
- Beiträge
- 614
Ich weiß, das Internet ist voll von diesem Thema aber ich finde keine aktuellen Fälle.
Am 16.05.2015 kaufte ich über die Internetseite von Roccat eine Tastatur. Im Oktober 2015 musste ich die Tastatur leider wieder zurück schicken da sie einen LED-Fehler hatte. Die Tastatur wurde daraufhin am 27.10.2015 ausgetauscht. Roccat tauschte nicht auf Kulanz sondern weil der Fall klar war.
Leider gibt es jetzt wieder ein Problem. Die linke Shift-Taste hat massive Aussetzer. Fast jede dritte Betätigung wird nicht registriert. Das macht insbesondere dann viele Schwierigkeiten wenn man einen Text am schreiben ist und manche Wörter gar nicht groß geschrieben werden.
Das wirklich ärgerliche für mich ist, dass das zwei Monate nach Ablauf der Gewährleistungszeit passiert. Dabei ist die Tastatur noch nicht mal zwei Jahre alt da sie ja am 27.10.2015 ausgetauscht wurde.
Ich habe natürlich schon die Treiber und die Software neu installiert um einen Software-Fehler auszuschließen. Auch reinige ich die Tastatur regelmäßig mit einem Mikrofasertuch und verwende nach Gebrauch der Tastatur die mitgelieferte Abdeckung. Für mich ist das ganz klar ein Defekt der Hardware.
Ich meldete mich also bei Roccat und hoffte zunächst auf Kulanz, bekam aber eine Abfuhr. Zitat Roccat:
Jetzt habe ich aber folgendes im Netz gefunden:
Gewährleistungsrecht nach BGH VIII ZR 16/05: Dieses sieht vor, dass die Gewährleistungszeit bei bei einer Ersatzlieferung in der Regel neu beginnt. Dazu auch:
"Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen."
Nähere Infos:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...ehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
Nun ist meine Frage wie ich rechtlich aufgestellt bin weil ich es nicht akzeptieren kann, dass meine 170 Euro Tastatur nach nicht einmal zwei Jahren den Geist aufgibt.
Am 16.05.2015 kaufte ich über die Internetseite von Roccat eine Tastatur. Im Oktober 2015 musste ich die Tastatur leider wieder zurück schicken da sie einen LED-Fehler hatte. Die Tastatur wurde daraufhin am 27.10.2015 ausgetauscht. Roccat tauschte nicht auf Kulanz sondern weil der Fall klar war.
Leider gibt es jetzt wieder ein Problem. Die linke Shift-Taste hat massive Aussetzer. Fast jede dritte Betätigung wird nicht registriert. Das macht insbesondere dann viele Schwierigkeiten wenn man einen Text am schreiben ist und manche Wörter gar nicht groß geschrieben werden.
Das wirklich ärgerliche für mich ist, dass das zwei Monate nach Ablauf der Gewährleistungszeit passiert. Dabei ist die Tastatur noch nicht mal zwei Jahre alt da sie ja am 27.10.2015 ausgetauscht wurde.
Ich habe natürlich schon die Treiber und die Software neu installiert um einen Software-Fehler auszuschließen. Auch reinige ich die Tastatur regelmäßig mit einem Mikrofasertuch und verwende nach Gebrauch der Tastatur die mitgelieferte Abdeckung. Für mich ist das ganz klar ein Defekt der Hardware.
Ich meldete mich also bei Roccat und hoffte zunächst auf Kulanz, bekam aber eine Abfuhr. Zitat Roccat:
Ein Umtausch defekter Produkte ist leider nur innerhalb der ersten 2 Jahre nach Kaufdatum (mit Kaufbeleg beim Händler) möglich.
Jetzt habe ich aber folgendes im Netz gefunden:
Gewährleistungsrecht nach BGH VIII ZR 16/05: Dieses sieht vor, dass die Gewährleistungszeit bei bei einer Ersatzlieferung in der Regel neu beginnt. Dazu auch:
"Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen."
Nähere Infos:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...ehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
Nun ist meine Frage wie ich rechtlich aufgestellt bin weil ich es nicht akzeptieren kann, dass meine 170 Euro Tastatur nach nicht einmal zwei Jahren den Geist aufgibt.
Zuletzt bearbeitet:
(Korrektur Rechtschreibfehler)