StadtAffe
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
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Hallo,
meine Freundin hat ein iPhone 6s bei einem großen Elektronik Fachmarkt gekauft. Kaufdatum war der 16.10.2015
Nach 5 Monaten war sie leider vom iPhone 6s Akkudefekt (nicht verschleiß, sondern ein Chip der auf der Platine sitzt hat ein defekt) betroffen. Das iPhone hat sich einfach bei 45% ausgeschaltet.
Der Händler selbst hat auf Apple verwiesen, da dafür ein Austauschprogramm besteht.
Bei Apple wurde das iPhone 6s gegen ein neues getauscht. Tauschdatum ist der 12. März 2016.
Nach 7 Monaten gab es bei dem getauschten Gerät das gleiche Problem. Am 16. Oktober 2016 wurde das iPhone zum zweiten mal getauscht.
Das dritte iPhone wollte nach knapp 3 Monaten auch nicht mehr (1 Jährige Garantie in der Zeit abgelaufen) und wies den selben defekt auf. Durch die 90 Tage Apple Garantie auf Austauschgeräte wurde auch hier das Telefon am 14. Januar 2017 getauscht.
Da es natürlich nicht reicht, musste beim vierten iPhone ebenfalls durch den selben Fehler (+ Bluetooth und GPS Fehler) das Schmuckstück gegen ein neues getauscht werden. Der Tag des Tausches war der 22. März 2016
Jetzt kommen wir zum fünften und aktuellem Gerät. Mitte Juni (Innerhalb der 90 Tage Garantie) waren wir beim Apple Store auf gut glück, da keine Termine frei waren. Uns wurde von einem Mitarbeiter im Store geraten das Telefon erstmal zurückzusetzen (im DFÜ), da das sowieso gemacht werden muss, bevor irgendwas getauscht wird. Leider wurde dafür kein Fall erstellt. Der Reset hat auch kurzzeitig geholfen und nun besteht das Problem seit 2 Wochen wieder Akut. Leider waren wieder keine Termine Frei und sind letzten Samstag vor Ort auch auf gut Glück dagewesen. Wieder kein Termin Frei. Dafür heute.
Jetzt ist der Tausch 126 Tage her, also 36 Tage über die Garantie des Austauschgerätes. Problem hier ist, dass wir gerne früher den Apple Store aufgesucht hätten, nur waren über Wochen keine Termine Frei. Auf gut glück ging es auch nie was.
Apple wird sich aller großen Wahrscheinlichkeit nach weniger Kulant zeigen und das iPhone nicht zum 5.! mal tauschen. Da die 90 Tage Garantie abgelaufen ist und das Gerät nicht bei Apple direkt gekauft worden ist.
Nun die eigentliche Frage:
Wie sieht es über die Abwicklung beim Händler über die gesetzliche Gewährleistung aus?
Nach sechs Monaten besteht ja die Beweislast umkehr.
Das original erste iPhone von damals ist ja bereits nach 5 Monaten defekt gewesen und wurde komplett durchgetauscht.
Ich kann an sich ja nachweisen, dass das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate einen defekt hatte. Da dies ja auch ein Serienfehler bei dem Gerät ist und dafür ein Austauschprogramm besteht (welche die Seriennummer vom aktuellen iPhone 6s leider nicht abdeckt, da es ein Tauschgerät ist und diese dort nicht gelistet werden), könnte man dort auch weiter argumentieren, dass selbst das vierte austauschen keinen Erfolg gebracht hat.
So wie ich es aber verstanden habe, bringt die Gewährleistung absolut nichts, da es eben nicht mehr das erste original gekaufte iPhone ist, sondern jetzt eins über die Garantie abgewickeltes Tauschgerät. Somit besteht kein Anrecht mehr auf die Gewährleistung.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin derzeit etwas ratlos bei dem Sachverhalt.
liebe grüße
Grüße
meine Freundin hat ein iPhone 6s bei einem großen Elektronik Fachmarkt gekauft. Kaufdatum war der 16.10.2015
Nach 5 Monaten war sie leider vom iPhone 6s Akkudefekt (nicht verschleiß, sondern ein Chip der auf der Platine sitzt hat ein defekt) betroffen. Das iPhone hat sich einfach bei 45% ausgeschaltet.
Der Händler selbst hat auf Apple verwiesen, da dafür ein Austauschprogramm besteht.
Bei Apple wurde das iPhone 6s gegen ein neues getauscht. Tauschdatum ist der 12. März 2016.
Nach 7 Monaten gab es bei dem getauschten Gerät das gleiche Problem. Am 16. Oktober 2016 wurde das iPhone zum zweiten mal getauscht.
Das dritte iPhone wollte nach knapp 3 Monaten auch nicht mehr (1 Jährige Garantie in der Zeit abgelaufen) und wies den selben defekt auf. Durch die 90 Tage Apple Garantie auf Austauschgeräte wurde auch hier das Telefon am 14. Januar 2017 getauscht.
Da es natürlich nicht reicht, musste beim vierten iPhone ebenfalls durch den selben Fehler (+ Bluetooth und GPS Fehler) das Schmuckstück gegen ein neues getauscht werden. Der Tag des Tausches war der 22. März 2016
Jetzt kommen wir zum fünften und aktuellem Gerät. Mitte Juni (Innerhalb der 90 Tage Garantie) waren wir beim Apple Store auf gut glück, da keine Termine frei waren. Uns wurde von einem Mitarbeiter im Store geraten das Telefon erstmal zurückzusetzen (im DFÜ), da das sowieso gemacht werden muss, bevor irgendwas getauscht wird. Leider wurde dafür kein Fall erstellt. Der Reset hat auch kurzzeitig geholfen und nun besteht das Problem seit 2 Wochen wieder Akut. Leider waren wieder keine Termine Frei und sind letzten Samstag vor Ort auch auf gut Glück dagewesen. Wieder kein Termin Frei. Dafür heute.
Jetzt ist der Tausch 126 Tage her, also 36 Tage über die Garantie des Austauschgerätes. Problem hier ist, dass wir gerne früher den Apple Store aufgesucht hätten, nur waren über Wochen keine Termine Frei. Auf gut glück ging es auch nie was.
Apple wird sich aller großen Wahrscheinlichkeit nach weniger Kulant zeigen und das iPhone nicht zum 5.! mal tauschen. Da die 90 Tage Garantie abgelaufen ist und das Gerät nicht bei Apple direkt gekauft worden ist.
Nun die eigentliche Frage:
Wie sieht es über die Abwicklung beim Händler über die gesetzliche Gewährleistung aus?
Nach sechs Monaten besteht ja die Beweislast umkehr.
Das original erste iPhone von damals ist ja bereits nach 5 Monaten defekt gewesen und wurde komplett durchgetauscht.
Ich kann an sich ja nachweisen, dass das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate einen defekt hatte. Da dies ja auch ein Serienfehler bei dem Gerät ist und dafür ein Austauschprogramm besteht (welche die Seriennummer vom aktuellen iPhone 6s leider nicht abdeckt, da es ein Tauschgerät ist und diese dort nicht gelistet werden), könnte man dort auch weiter argumentieren, dass selbst das vierte austauschen keinen Erfolg gebracht hat.
So wie ich es aber verstanden habe, bringt die Gewährleistung absolut nichts, da es eben nicht mehr das erste original gekaufte iPhone ist, sondern jetzt eins über die Garantie abgewickeltes Tauschgerät. Somit besteht kein Anrecht mehr auf die Gewährleistung.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin derzeit etwas ratlos bei dem Sachverhalt.
liebe grüße
Grüße