Gewerbe abmelden trotz offener Rechnungen

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the_plague

Gast
Hallo.

Ich habe im letzten Jahr eigengewerblich als Stagehand in der Veranstaltungstechnikbranche gearbeitet. Nun möchte ich aus verschiedenen Gründen mein Gewerbe wieder abmelden.
Allerdings sind noch 2 Rechnungen über 3000€ von einem Kunden offen.
Verliere ich mit der Gewerbeabmeldung den Rechtsanspruch auf dieses Geld?

Danke und Gruß,
Marcel
 
Ich denke nicht dass du deinen Anspruch auf Zahlung verlieren würdest. Mir fällt zumindest kein plausibler Grund ein. Wie das jedoch ggf. steuerlich aussieht etc. kann ich dir nicht sagen.
 
Eine Rechung ist eine Rechnung und auch der Anspruchsteller ändert sich ja absolut nicht. Du bist doch ein einfacher Einzelunternehmer oder?

Du musst ja auch noch die Umsatzzsteuer dafür abführen wenn nicht auch schon geschehen....

Die Verbindlichkeit bleit so oder so bestehen.
 
Ich würde anfangen das ganze Inkasso gedöhns anzukurbeln um am Ende einen Mahnbescheid bzw. Schuldtitel erwirken zu können.

Dann kannst du 30 jahre ohne Schwierigkeiten und unabhängig der persönlichen Lage die Rechnung eintreiben ;)
 
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