h00bi
Fleet Admiral
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Gewerblicher Verkauf von gebrauchter Hardware - ab wann muss Gewährleistung drauf?
Hallo zusammen,
wie verhält sich das bei gebrauchter Hardware mit der Gewährleistung?
Beispiel: Eine Hardware-Redaktion (wie CB) verkauft Hardware, die sie für Tests verwendet hat bei Ebay, will aber logischerweise keine Gewährleistung geben.
Der Verkauf soll aber schon über die Firma laufen, nicht über eine zwischengeschaltete Privatperson.
Wo wird hier rechtlich die Grenze gezogen zwischen Händler und "nicht Händler"?
Hallo zusammen,
wie verhält sich das bei gebrauchter Hardware mit der Gewährleistung?
Beispiel: Eine Hardware-Redaktion (wie CB) verkauft Hardware, die sie für Tests verwendet hat bei Ebay, will aber logischerweise keine Gewährleistung geben.
Der Verkauf soll aber schon über die Firma laufen, nicht über eine zwischengeschaltete Privatperson.
Wo wird hier rechtlich die Grenze gezogen zwischen Händler und "nicht Händler"?
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