Gewerblicher Verkauf von gebrauchter Hardware - ab wann muss Garantie drauf?

h00bi

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Gewerblicher Verkauf von gebrauchter Hardware - ab wann muss Gewährleistung drauf?

Hallo zusammen,

wie verhält sich das bei gebrauchter Hardware mit der Gewährleistung?

Beispiel: Eine Hardware-Redaktion (wie CB) verkauft Hardware, die sie für Tests verwendet hat bei Ebay, will aber logischerweise keine Gewährleistung geben.

Der Verkauf soll aber schon über die Firma laufen, nicht über eine zwischengeschaltete Privatperson.

Wo wird hier rechtlich die Grenze gezogen zwischen Händler und "nicht Händler"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Verkauf über die Firma an Endverbraucher = immer gewerblich = immer Gewährleistung.

Garantie lt. Überschrift ist immer freiwillig.
 
Sinnvoll wäre im beschriebenen Fall, die bis dahin vorgenommenen Handlungen bezüglich der Ware deutlich zu beschreiben. Aufgrund der Beschreibungen dürfte sich ein geringerer, aber immerhin angemessener Preis bilden.

Im Fall eines Defektes, der bereits bei Übergabe der Sache vorgelegen haben muss, wäre dann darzulegen, dass dieser Defekt aufgrund der vorgenannten Handlungen erwartbar war. Vergleichbar den Verschleißerscheinungen bei Pkw.

Denkbar ist daneben eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7 schrieb:
Garantie lt. Überschrift ist immer freiwillig
Ja, dämlich ausgedrückt. Ich kann nur leider den Thead-Titel nicht editieren...

ThomasK_7 schrieb:
Verkauf über die Firma an Endverbraucher = immer gewerblich = immer Gewährleistung.
Ernsthaft?
Wenn ein Nagelstudio ein altes Geschäftsnotebook verkauft muss es Gewährleistung geben?
Ich verstehe dass viele Händler das sonst ausnutzen würden, wenn es einfach ist, aber dass es immer so ist find ich ein bisschen krass.


Okay, gehen wir doch mal einen Schritt weiter...
Dann verkauft die Redaktion die Hardware eben über eine private Zwischenperson. Wenn diese Person jetzt aber in großen Mengen mit Hardware handelt wird das ja auch irgendwann mal als gewerblich eingestuft.
Hat das Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche?
Und wie siehts mit Rückgaberecht aus? Gewerblich und Fernabsatz kommt man ja nicht drum herum. Wie ist das bei übermäßigem Privatverkauf der dann ggf. als gewerblich eingestuft wird?
 
"Ernsthaft? Wenn ein Nagelstudio ein altes Geschäftsnotebook verkauft muss es Gewährleistung geben?"

Du hast Recht, ganz so pauschal gilt das nicht. Aber mir fällt spontan auch kein valides Beispiel dafür ein, wann ein Unternehmer mal nicht "als Unternehmer" im Sinne des Verbraucherrechts "handelt". Insofern hast du ein Beispiel genannt, das einen kritischen Punkt anzeigt, aber für den ursprünglich gefragten Fall nicht entscheidend ist. Der An- und Verkauf der Hardware in der von dir beschriebenen Weise steht unzweifelhaft in einem sachlichen Zusammenhang mit der sonstigen gewerblichen Tätigkeit.

Der Verkauf über eine private Zwischenperson wäre eine unzulässige Umgehung. Dass dies nicht immer als solche erkannt wird, ist eine andere Frage. Davon abgesehen: wenn eine Person gewerblich handelt, dann ist sie eben Unternehmer mit allen diesbezüglichen Konsequenzen. Es mag auf den ersten Blick unfassbar aussehen, dass eine "Privatperson" zum "Unternehmer" mutiert; aber näher betrachtet, sind Unternehmer doch auch "nur" Menschen (oder Kapital, aber das ist eine andere Geschichte^^).
 
@h00bi
Gewährleistung (Mängelhaftung) gilt nicht nur für "Händler", sondern grundsätzlich für alle. Egal ob Firma oder Privatperson. Bei gebrauchten Gütern kann sie auf 1 Jahr vekürzt werden.
 
h00bi schrieb:
Okay, gehen wir doch mal einen Schritt weiter...
Dann verkauft die Redaktion die Hardware eben über eine private Zwischenperson. Wenn diese Person jetzt aber in großen Mengen mit Hardware handelt wird das ja auch irgendwann mal als gewerblich eingestuft.
Hat das Auswirkungen auf die Gewährleistungsansprüche?
Und wie siehts mit Rückgaberecht aus? Gewerblich und Fernabsatz kommt man ja nicht drum herum. Wie ist das bei übermäßigem Privatverkauf der dann ggf. als gewerblich eingestuft wird?

Mal abgesehen davon, dass Privat-Verkäufe im grossen Umfang relativ schnell als gewerblich eingestuft werden: Wie kommt der Mitarbieiter denn in Besitz der Waren und wie kommt das Geld vom Mitarbeiter zurück zur Firma? Wenn du das unter der Hand machst, ist das wohl Seuerhinterziehung.

Ich würd von sowas die Finger lassen. Wenn eine Firma mit Waren Geld verdienen will, müssen sie halt auch die gesetzliche Gewährleistung dafür übernehemen.
 
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