Gigabyte Aero 15xv8 defekt - Garantieanspruch ?

raphinho

Cadet 4th Year
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Hallo zusammen,

ich habe mir am 15.10.2018 über Alternate ein Gigabyte 15xv8 4k Notebook für die Bild-/und Videobearbeitung gekauft. Das Gerät hatte eine SSD verbaut, aber zusätzlich einen zweiten "leeren" Slot für eine weitere SSD. Die bereits verbaute SSD habe ich ausgebaut und daraufhin zwei Samsung Evo 970 SSDs eingebaut. Außerdem habe ich den vorhanden RAM durch einen leistungsfähigeren HyperX Ram ausgetauscht.

Das Notebook kann an der Unterseite geöffnet werden (mit ca. 10 Schrauben T6 gesichert). An keine dieser Schrauben war ein Siegel oder ähnliches - was ja auch keinen Sinn machen würde, wenn man eine zweite SSD nachrüsten darf.

Vor knapp zwei Stunden, als ich in Adobe Lightroom Bilder bearbeitet habe, kam es aufeinmal zu einem lauten Knacksen und das Gerät ging sofort aus. Ich bekomme das Gerät nun nicht mehr an.

Die Frage ist nun: Wie sieht es mit der Garantie aus ?
Den RAM sowie die SSD, welche im Gerät verbaut waren, habe ich selbstverständlich noch.
Ich gehe davon aus, dass ich die beiden aktuellen SSDs sowie den HyperX RAM ausbauen muss und die "Standard-Komponenten" wieder einbauen muss, bevor ich das Gerät an Alternate zurücksende ?

Habt ihr da Erfahrungen mit solch einer Situation ? Falls ja, wie ging das bei euch aus ?
Das Gerät war leider nicht ganz günstig und es wäre natürlich sehr ärgerlich, wenn ich keinen Anspruch mehr auf die Garantie hätte.

Lg raphinho
 
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Knacksen könnte vieles sein, geplatzter Kondensator, durchgebranntes SMD. Kurzschluss durch irgend ein Insekt, das reingekrabbelt ist, etc..

Ob da die Garantie greift, musst du deinen Unterlagen entnehmen, jeder Anbieter kann da sein eigenes Süppchen Kochen, Garantie ist nicht per Gesetz Vorgeschrieben wie zB die Gewährleistungspflicht.

Und ja, du musst/solltest das Gerät in den Originalzustand zurückversetzen, sonst machen einige Anbieter gerne Stress.
 
An Händler oder Hersteller wenden zwecks Gewährleistung / Garantie / Reklamation, würde mich aber zuerst an Alternate als dein Vertragspartner wenden und den vorgang schildern.

Das weitere Vorgehen sollte dir dann zwecks Reperatur usw. von Alternate oder Gigabyte genannt werden, je nach dem an wen du dich wendest.
 
Zuletzt bearbeitet:
kachiri schrieb:
https://www.gigabyte.com/Support/Laptop/Common-Warranty/de.html#:~:text=4.,ab dem Kaufdatum des Produkts

1.) Natürlich sollten die Originalteile eingebaut werden
2.) Ich sehe jetzt nicht, wo durch das Austauschen der modularen Komponenten die Garantie erlischt.

Alles klar, dann baue ich die Originalteile ein und hoffe, dass ich da irgendwie Glück habe mit der Garantie.

Tada100 schrieb:
An Händler oder Hersteller wenden zwecks Gewährleistung / Garantie, würde mich aber zuerst an Alternate als dein Vertragspartner wenden und den vorgang schildern.

Das weitere Vorgehen sollte dir dann zwecks Reperatur usw. von Alternate oder Gigabyte genannt werden, je nach dem an wen du dich wendest.

Ich werde mich dann erstmal mit Alternate in Verbindung setzen. Ich gehe davon aus, dass die das dann direkt mit dem Hersteller klären.
Soll ich denen überhaupt schildern, dass ich andere Komponenten eingebaut habe ?
 
Nein. Natürlich nicht. Man verschweigt so etwas und hofft, dass es keiner merkt. Sieht man den Schrauben ja auch gar nicht an. Kann nach hinten losgehen. Ich sehe hier auch nicht, wo das ein Fall für die Gewährleistung ist.
Das wird auch Alternate so sehen und das Gerät an Gigabyte schicken. Ist hier total unnötig, da Gigabyte die Garantieabwicklung über den Händler nicht zwingend voraussetzt.
 
Ich würde mich an Gigabyte wenden. Denn aktuell sind die Versandwege wenn das Gerät erst zum Händler muss und von da aus zu Gigabyte und das ganze wieder zurück, dann dauert das aktuell mehr als doppelt so lange... Corona sei dank....
Und noch ein Hinweis, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft...
 
Zuletzt bearbeitet:
raphinho schrieb:
Soll ich denen überhaupt schildern, dass ich andere Komponenten eingebaut habe ?

edit:
Es handelt sich evtl. auch um eine Reklamation der Ware.
Reklamation

Defekte Ware sollte am besten immer schriftlich reklamiert werden. Beschreiben Sie in einem Brief oder per E-Mail die aufgetretenen Mängel möglichst genau. Wird im Geschäft mündlich reklamiert, ist es hilfreich, eine Notiz über das Gespräch anzufertigen: Name des Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgründe und das Ergebnis des Gesprächs inklusive gesetzter Fristen sollten Sie dabei festhalten.

Fristen

Bei einer Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist sollten Sie mit dem Verkäufer immer eine Frist vereinbaren, innerhalb der die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt wird. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist hierbei in den meisten Fällen angemessen.


https://www.verbraucherzentrale.de/...e/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-11390

Dazu noch ein Textausschnitt von Impulse.de (umtausch und Reklamation);

Rechte des Kunden bei fehlerhafter Ware

Bei mangelhafter Ware hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen einer Ersatzlieferung und kostenfreier Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Im Falle einer Reparatur hat er in der Regel zwei Versuche; eine Ersatzlieferung muss gleich beim ersten Mal einwandfrei sein. Erst wenn Reparatur oder Ersatzlieferung scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen und eine Minderung des Kaufpreises oder die Auflösung des Vertrags verlangen.


Eine Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Produktes ist aber nicht möglich, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Hier haben Kunden – falls die Reparatur oder die Ersatzlieferung scheitern – nur die Möglichkeit, den Kaufpreis zu reduzieren.

Würde da erleich sein, immerhin ist das kein hexenwerk Ram / SSD zu tauschen.
Der laptop hat danach ja auch ordnungsmäß funktioniert, was ein erfolgreichen wechsel der Komponenten ohne beschädigung vermuten lässt.

Weiß jetzt aber nicht inweit das die Reklamation beeinflusst, aber man muss da schon erhlich sein.
Falls ich mich jetzt nicht irre ist sowas sogar Gesetzlich verankert. Nagel mich jetzt nicht auf ein § fest.
Aber das vortäuschen falscher Tatsachen in einem Garantie / Gewähleistungsfall /Reklamatiosnfall ist bestimmt nicht rechtens.

Habe gerade noch diesen Artikel gefunden. Da wird von einem Notebook gesprochen was nach mehren Wochen kaputt ging. Der andere Artikel ist dem FAQ post von Notebookcheck entnommen.

https://www.test.de/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/
https://www.notebookcheck.com/FAQ-Garantie-Gewaehrleistung-Rueckgaberecht.89911.0.html
 
Zuletzt bearbeitet:
das Öffnen des Laptops ist zulässig, da wir eine Aufrüstbarkeit offen bewerben. Das wäre ohne Öffnung eher schwierig zu bewerkstelligen. Wichtig ist tatsächlich, das für eine Garantieabwicklung die originalen Teile eingebaut sind, einfach um auszuschließen, dass der Fehler von den getauschten Produkten ausgeht.

PS: Wenn du mir eine PM schickst, kann ich das Support-Ticket auch direkt für dich erstellen. Dann kürzen wir den Weg über den Händler ab.
 
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