Gilt Amazon Garantie bei Verkauf eines Artikels für neuen Käufer?

deniz619

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Hallo,

ich wollte mal fragen, ob jemand mit dem Thema Erfahrung hat oder etwas weiß. Amazon gibt ja normalerweise eine recht kulante Garantie von 2 Jahren solange es von Amazon selbst verkauft wird. Wenn ich nun etwas kaufe von Jemanden, der es auf Amazon erworben hat, wie läuft das mit der Garantie? Kann ich über mein Amazon-Konto die Garantie beanspruchen, wenn ich die Rechnung habe beispielsweise? Wie läuft es im Fall einer Rückgabe? Wird mir das Geld zurückgesendet, weil normalerweise wird ja Geld zurückerstattet auf das Konto mit dem bezahlt wurde?

Wenn jemand da mehr weiß, würde ich mich freuen:)

Gruß
 
Amazon gibt Gewährleistung, keine Garantie. Und die gilt in aller Regel auch für nachfolgende Käufer.
 
Wie Idon schon sagte geht er hier um Gewährleistung.
Und diese kannst du auf den neuen Eigentümer übertragen.
Herstellergarantie kannst du nicht übertragen (bzw. nur wenn der Hersteller das auch akzeptiert).
 
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Eine Garantie habe ich bei Amazon auch noch nicht bekommen.
Hier noch mal die wichtigsten Punkte, die wahrscheinlich jeder schon oft gelesen hat.

Gewährleistung Händler an Privat (Neuware): 2 Jahre
erste 6 Monate: Gewährleistungsumkehr -> der Händler muss bei einem defekten Artikel belegen, dass dieser beim Versenden / Gefahrenübergang heil war
Monat 7-24: der Käufer muss beweisen, dass der Artikel beim Versenden defekt war
Amazon: nimmt Artikel volle 24 Monate zurück und erstattet das Geld

h00bi schrieb:
Wie Idon schon sagte geht er hier um Gewährleistung.
Und diese kannst du auf den neuen Eigentümer übertragen. Herstellergarantie kannst du nicht übertragen (bzw. nur wenn der Hersteller das auch akzeptiert).
Bei einem Weiterverkauf gehen zunächst nicht alle Rechte und Pflichten an den nächsten Käufer über, weil das das Prinzip der Relativität der Schuldverhältnisse verletzten würde. Sonst hätte ich auch Ansprüche an Zwischenhändler.
Der alte Verkäufer muss eine Abtretung machen und die AGBs des Händlers müssen die Übertragung zulassen. Fehlt eins von beiden (was die Regel sein dürfte), kann gar nichts übertragen werden.
Und auch bei der Garantie hängt es davon ab, was in den Garantiebedingungen steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
downforze schrieb:
[...]und die AGBs des Händlers müssen die Übertragung zulassen. Fehlt eins von beiden (was die Regel sein dürfte), kann gar nichts übertragen werden.
Das stimmt so meines Wissens nach nicht, eine Übertragung der Gewährleistungsansprüche kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden, siehe bspw. hier. Da das OLG hier mit der Benachteiligung des ursprünglichen Käufers beim Weiterverkauf argumentiert dürfte es hier unwahrscheinlich sein dass in anderen Bundesländern abweichend geurteilt werden würde.
 
Wenn die ersten sechs Monate vorbei sind und der Händler sich quer stellt, dann wird es für den Ottonormalverbraucher i.d.R. sehr schwierig.

Und das ist doch die interessante Frage: Wird die berühmte problemlose "Amazonkulanz" auch gegenüber Zweitkäufern gewährt?
 
Viper_86 schrieb:
Das stimmt so meines Wissens nach nicht, eine Übertragung der Gewährleistungsansprüche kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden, siehe bspw. hier. Da das OLG hier mit der Benachteiligung des ursprünglichen Käufers beim Weiterverkauf argumentiert dürfte es hier unwahrscheinlich sein dass in anderen Bundesländern abweichend geurteilt werden würde.
Wusste ich nicht, dass diese AGB ungültig ist. Finde ich aber gut.
 
act_ schrieb:
d das ist doch die interessante Frage: Wird die berühmte problemlose "Amazonkulanz" auch gegenüber Zweitkäufern gewährt?
Vermutlich eher nicht.
Allerdings habe ich bei sowas i.d.R. auch kein Problem gegen Unkostenersatz die Abwicklung für den Zweitkäufer zu übernehmen.
 
downforze schrieb:
Amazon: nimmt Artikel volle 24 Monate zurück und erstattet das Geld

Echt? Warum kann ich meinen defekten FireTV Stick nicht zurück geben? Vor 13 Monaten bei Amazon gekauft. Amazon teilte mir mit, das Reklamation und Rücknahme ab Kauf nur 12 Monate gilt. Der Telefon Support hat mir mitgeteilt, ich solle mich an den Verbraucherschutz wenden. :rolleyes:
 
@MidwayCV41
Ich hatte die gleiche Erfahrung bei einem Fire Tablet für meien Mutter gemacht. Nach 13 Monaten war der Einschaltknopf defekt. Hier hat man dies auch erst abgelehnt, auch auf die 12 Monate Garantie verwiesen und sich erst nach längerer Diskussion und aus "Kulanz" darauf eingelassen, das Tablet auszutauschen (Reparatur wäre für mich auch in Ordnung gewesen). Mich hat das Verhalten sehr überrascht, da kurz davor und auch später ein andere reklamierte Artikel, welche deutlich älter waren, problemlos umgetauscht oder erstattet wurde. Als ich das angemerkt hatte, kam nur als Antwort, dass es auf die eigenen Produkte im Unterschied zu den Fremdprodukten nur 12 Monate Garantie gäbe.

@Idon
Der Gewährleistungspunkt kam bei mir nicht zur Diskussion, da es dann doch anders ging. Es wäre aber interessant gewesen, wie die Reaktion darauf gewesen wäre und ob sie sich auf die Beweislastumkehr berufen hätten. Nach der Diskussion hätte ich es ihnen zugetraut.
 
Hängt vielleicht auch davon ab, ob man Primekunde ist. Das bin ich. Trotzdem kann Amazon sich nicht darauf berufen, dass die Gewährleistung nur 12 Monate betrage. Das geht nur bei gebrauchten Waren.
 
Ich bin seit über 10 Jahren Primekunde und gehöre eher zu den Musterkunden, die eine sehr geringe Rücksendungsquote haben. Trotzdem haben sie sich im Dezember letzten Jahres erst einmal quer gestellt.
 
Das läuft bei Amazon alles automatisiert ab. Der Computer trifft Entscheidungen, die Menschen boxen das dann nur noch durch und sind völlig verwirrt, wenn sie auf Widerstand treffen, der vom Prozess abweicht.
 
deniz619 schrieb:
Wie läuft es im Fall einer Rückgabe? Wird mir das Geld zurückgesendet, weil normalerweise wird ja Geld zurückerstattet auf das Konto mit dem bezahlt wurde?
Soweit ich das mitbekommen habe geht die Erstattung/Ersatzlieferung immer an den ursprünglichen Käufer.
Wenn du da nicht irgendeinen ganz merkwürdigen Verkäufer hast sollte das aber auch kein Problem sein.

MidwayCV41 schrieb:
Echt? Warum kann ich meinen defekten FireTV Stick nicht zurück geben? Vor 13 Monaten bei Amazon gekauft.
Weil der Stick eben nur 12 Monate Garantie hatte, nach dieser richtet sich dann auch die "Kulanzdauer" von Amazon.
Diese großzügigen Erstattungen von Amazon kommen nämlich sicher nicht aus deren Kasse, sondern werden am Ende mit den Herstellern verrechnet. Amazon wickelt wie jeder andere Händler die Garantie ab, geht mit der Erstattung nur einfach in Vorleistung.
 
Meine Erfahrung mit Amazon ist, dass sie eine Defekte Festplatte aus Kulanz auch 2 Wochen nach den 24 Monaten noch getauscht haben. Ansonsten hatte ich auch noch nie Probleme mit dem Service von Amazon. Alles Defekte wurde repariert, umgetauscht oder zurück genommen.
 
@Schredderr
Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht, solange es sich nicht um Amazoneigenmarken handelte und diese sich innerhalb der 12 Monate Amazongarantie befanden. @Pandora hat ja bereits eine plausible Erklärung geliefert. Scheint also weniger mit Kulanz von Amazon zu tun zu haben ;).
 
Möchte das Thema noch mal kurz aufgreifen, denn aus dem Thread bin ich nicht ganz schlau geworden.

Ich hab vor 18 Monaten eine Grafikkarte bei Amazon gekauft, die ich jetzt bei eBay weiterverkaufe. Was kann ich machen, damit der Käufer die restlichen 6 Monate Gewährleistung erhält ?
 
Diese abtreten?

Garantie und Gewährleistung (Sachmangelhaftung) sind außerdem keine Synonyme.
 
Bimmler schrieb:
Was kann ich machen, damit der Käufer die restlichen 6 Monate Gewährleistung erhält ?
Du musst dem potentiellen Käufer Deine Gewährleistungsrechte abtreten, am besten gleich im Kaufvertrag.
 
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