Gilt TKG 2021 auch für Tarife, die vor dem 1.12.2021 abgeschlossen wurden?

D.S.i.u.S.

Lieutenant
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Moin,
Laut Verbraucherzentrale gilt die Neuregelung(TKG 2021) auch für Tarife, die vor dem 1.12.2021 abgeschlossen wurden, also für Altverträge.

Ich habe heute sim.de Vertrag gekündigt. In E-Mail steht:
Die Kündigung Ihres Vertrages mit der Rufnummer 0160-xxxxxxx bestätigen wir Ihnen zum 15.09.2025.
In der Rechnung steht:
Dieser Vertrag begann am 16.09.2021 und endet am 15.09.2025. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Das letztmögliche Kündigungsdatum ist also am
15.08.2025. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
In AGB steht:
1. Laufzeit / Ordentliche Kündigung
1.1 Der Vertrag wird je nach Tarifmodell ohne Mindestvertrags-
laufzeit, für eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Mo-
nat oder 24 Monaten geschlossen, soweit nicht ausdrück-
lich anders vereinbart.
1.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlängert sich
die Vertragslaufzeit eines Vertrages mit einer anfänglichen
Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten automatisch um
jeweils zwölf (12) Monate
, wenn der Vertrag nicht rechtzei-
tig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der Vertragslauf-
zeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wurde.
1.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlängert sich
die Vertragslaufzeit eines Vertrages mit einer anfänglichen
Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Monat automatisch
auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig
zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wurde.
1.4 Alle Verträge sind zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
oder jederzeit danach mit einer Frist von einem Monat
kündbar. Verträge ohne eine Mindestvertragslaufzeit sind
jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbar
Gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) auch rückwirkend für alle vor der Gesetzesänderung abgeschlossenen Verträge oder nicht? Wie ist eure Meinung dazu?
Habe ich eine Chance, den Vertrag "vorzeitig" zu beenden?
 
Wurde der Vertrag zwischenzeitlich von dir verlängert. Tarifwechsel o.ä.?

Ansonsten halt freundlich darauf hinweisen.
 
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@kachiri
Es gab keinen Tarifwechsel seit 16.09.2021
 
Soweit ich das in den AGB sehe steht dort eine automatische Verlängerung von 12 Monaten drin. 21 bis 23 waren die 24 Monate. Dann automatisch von 23 auf 24 und jetzt von 24 auf 25.
Soweit ich das richtig sehe hättest du spätestens zum 15.08.2024 kündigen müssen, dann wärst du am 16.09.2024 raus. Jetzt hat es sich um ein Jahr verlängert.
 
Deine Mindestlaufzeit ist im Sep. 2023 abgelaufen und wenn du nichts am Tarif geändert hast, bist du seitdem in der 1-monatigen Kündigungsfrist drin.
Ich hatte mit meinem TK Anbieter das selbe Problem, sie haben so versucht noch einen extra Monat rauszuschinden. Du hast ordentlich zu Ende Oktober gekündigt, weise einfach darauf hin (§56 TKG). Die Neuregelung des TKG setzt in diesem Punkt die ursprüngliche Vertragsvereinbarung außer Kraft.
 
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@Millkaa In den (veralteten) AGB kann stehen was will. Rechtlich sind diese Verlängerungen nicht mehr zulässig.
 
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Ich denke, über Kündigungs-Button kann ich es nicht machen. Muss wohl einen Brief schreiben und auf §56 TKG hinweisen.

Ich habe versucht über Button mit Wunschtermin 15.11.2024, aber in Bestätigungs-E-Mail steht:
Die Kündigung Ihres Vertrages mit der Rufnummer 0160-xxxxxxx bestätigen wir Ihnen zum 15.09.2025.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreiben oder ggfs. mal telefonisch darauf hinweisen.
 
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D.S.i.u.S. schrieb:
Ich denke, über Kündigungs-Button kann ich es nicht machen. Muss wohl einen Brief schreiben und auf §56 TKG hinweisen.

Ich habe versucht über Button mit Wunschtermin 15.11.2024, aber in Bestätigungs-E-Mail steht:

Richtig, der Button muss sichtbar vorhanden sein. Bitte auch an die Bundesnetzagentur melden. Das gibt saftige Strafen.

Der bestätigte Kündigungstermin zum nächsten Jahr ergibt keinerlei Sinn und ist auch nichtig. Es sei denn, du hast vor einem Jahr explizit den Vertrag verlängert. Wobei auch hier das Datum dann nicht stimmt, es müsste ja vor dem 15.09. gewesen sein.

Screenshot 2024-09-25 233026.png


Ergänzung ()

Millkaa schrieb:
Dann automatisch von 23 auf 24 und jetzt von 24 auf 25.

Genau das ist explizit nicht mehr zulässig, deshalb die einmonatige Kündigungsfrist.
 
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Ich habe gestern um 23 Uhr sim.de Kontaktformular benutzt.
Heute um 8:10 habe ich zwei fast identische E-Mails bekommen. Unterscheiden sich nur durch "zum 26.10.2024" und "zum 15.11.2024".
15.11.2024 passt mir besser, es entspricht dem Abrechnungszeitraum.
E-Mail von sim.de:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

schade, dass Sie Ihren sim.de Mobilfunkvertrag beenden möchten. Wir verlieren Sie ungern als Kunden, dennoch respektieren wir natürlich Ihre Entscheidung.

Ihr Vertrag mit der Rufnummer 0160-xxxxxxxx endet fristgerecht zum 15.11.2024. Die Abschaltung der sim.de Karte erfolgt im Laufe des letzten Vertragstages. Nach diesem Datum erhalten Sie eine letzte Rechnung von uns. Darin werden alle Kosten berücksichtigt, die bis zum Ende Ihres Vertrages angefallen sind.

Hinweis zum Schutz Ihrer Privatsphäre: Mit Abschaltung der Rufnummer erlischt gleichzeitig Ihr Nutzungsrecht an dieser. Bitte entfernen Sie daher die Rufnummer aus Nutzerkonten bspw. sozialer Netzwerke oder Messenger.

Gut zu wissen: Ihre persönliche Servicewelt wird erst 3 Monate nach Vertragsende für Sie gesperrt. So bleibt Ihnen genügend Zeit, Ihre Rechnungen rechtzeitig zu sichern.

Informationen zur Rufnummern-Mitnahme:

Wenn Sie Ihre Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchten, dann können Sie dies direkt über den neuen Anbieter beauftragen. Das ist bereits 120 Tage vor Ablauf Ihres sim.de Vertrages und auch noch bis zu 85 Tage danach möglich. Eine gesonderte Freigabe ist dafür nicht notwendig. Alternativ dazu können Sie Ihre Rufnummer bereits vor Ablauf Ihres Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Wichtig: Bevor Sie Ihre Rufnummer vorzeitig mitnehmen können, ist dafür zuerst Ihre Freigabe in Ihrer persönlichen Servicewelt unter dem Menüpunkt "Services > Rufnummer mitnehmen" notwendig.

Freundliche Grüße

Ihr sim.de Kundenservice

Drillisch Online GmbH
 
@kachiri @Akula
Super, das hatte ich so noch nicht genau nachvollzogen.
Es scheint ja so, dass dann diverse Provider es erst einmal dabei belassen und die Änderung akzeptieren, wenn man explizit auf das TKG verweist.
Soweit mir bekannt muss der Anbieter ja nicht darauf hinweisen wenn es anders wäre. Oder deren System wurde nicht ordentlich gepflegt.
 
Ja, gerade die günstigen Anbieter versuchen es bei Altverträgen auch heute noch... Dabei ist die Novelle des TKG schon einige Zeit her und es gab sicher auch schon zig Fälle, wo die Kunden das moniert haben. Würde ich in jedem Fall auch der BNetzA melden.
Im Einzelfall klar: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn ich im Kundencenter lese, dass sich mein Vertrag leider um 12 Monate verlängert hat und ich zu spät bin, wird es sicher einige geben, die dann tatsächlich nicht kündigen, weil sie es selbst nicht besser wissen. Nicht jeder fragt nach, weil um nachzufragen, brauch man ja auch so eine ungefähre Ahnung, dass sich ja was geändert hat.

Für mich ist es unverständlich. Kann ja nicht so schwer sein, in der Software einzustellen, dass nach der "Erstlaufzeit" nur noch um 1 und nicht mehr um 12 Monate verlängert wird. Das ist vermutlich wirklich nur das ändern einer Zahl im Code vielleicht sogar in einer Konfigurationsoberfläche...
 
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