"klar, verständlich und in hervorgehobener Weise"[...] Handelt es sich um wiederkehrende Leistungen, muss der Kunde auch genau über die Mindestlaufzeit des Vertrages informiert werden.[...]
Das wichtigste sei jedoch, dass der Button mit dem eine Bestellung abgesandt wird, die Wörter "Zahlungspflichtig bestellen" oder eine entsprechende andere eindeutige Formulierung enthalten muss. [...] so hat der Gesetzgeber auch die Formulierungen 'kostenpflichtig bestellen', 'zahlungspflichtigen Vertrag schließen' und 'kaufen' als zulässig angesehen.