Google Adsense Steuer

SSD1TB

Ensign
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Okt. 2010
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Ich habe vom Finanzamt einen Brief bekommen. Ich soll eine Umsatzsteuererklärung machen. Ich bin irgendwie vom Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung gewechselt.
Keine Ahnugn warum, die Einnahmen sind waren 2020 nur ca. 1100 Euro.
Im Google Konto habe ich gesehen dass ich als Organisation eingetragen bin. Es müsste wohl "Privatperson" heissen.
Kann das aber nicht ändern.
Man kann die Umsatzsteuer Identifikationsnummer eintragen. Hat eine solche jeder? Ich finde nicht in meinen Unterlagen.
Ich weiss jetzt nicht was das Finanzamt genau von mir will, war heute bei einer Steuerberaterin die heute ein paar Infos aus dem Google Konto bekommt.
Ist es ungesetzlich als Organisation eingetragen zu sein, was immer das heisst?
Was soll ich jetzt tun, ich weiss nicht was das Finanzamt genau will, habe ja alle Einnahmen gemeldet.
 
Man kann auch beim Finanzamt nachfragen, das wär zumindest mein erster Schritt bei Unklarheiten.
 
Du bezahlst deine Steuerberaterin für was genau?
 
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Nur weil sie eine Steuerberaterin ist, heisst das nicht dass sie sich unbedingt mit Zahlungen aus den USA auskennen muss. Da wissen welche von hier vielleicht mehr.
 
Die Tante soll gefälligst Ihren Job machen und beim Finanzamt oder sonst wo die nötigen Infos holen.
Warum jemanden bezahlen und dann noch sein Job noch machen!?
 
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SSD1TB schrieb:
Ich bin irgendwie vom Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung gewechselt.
Keine Ahnugn warum, die Einnahmen sind waren 2020 nur ca. 1100 Euro.
das solltest du eigentlich am besten wissen, "irgendwie" und "einfach so" wechselt man nicht, was dann auch bedeutet in den ersten zwei jahren quartsweise ust-voranmeldungen abgeben zu müssen. zu wann wurdest du gewechselt? ich würde mal beim finanzamt anrufen und nachfragen und ggf. insbesondere bei den einnahmen in der kleinunternehmer regelung bleiben. regelbesteuerung ist ein erheblicher mehraufwand und macht wirklich nur bei größeren umsätzen sinn.
 
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Ich habe schon beim Finanzamt angerufen, der Sachbearbeiter hat gemeint, er kann es vielleicht rückgängig machen. Habe dann einen Brief bekommen: Es beleibt bei der Regelbesteuerung, Wechsel zum Kleinunternehmer ist nicht mehr moeglich.
Wenn das so aufwendig ist, kündige ich das Gewerbe und fange entweder neu an, oder schmeiss den Adsense Code von meinen Seiten, verdiene eh fast nix mehr damit.
 
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Hi,


gilt Reverse-Charge bei Kleinunternehmern , wenn ein das untere bitte ignorieren..

schau dir mal das Thema Reverse Charge 13b an, Du erbringst für Google (Irland vermutlich) eine sonstige Leistung (Bereitstellung von Werbeflächen etc.).
§13b UStG

§3a Abs2 UStG


Google führt dafür in Irland die USt ab und Du musst eine Zusammenfassende Meldung erstellen ...
§18 b Satz1 Nr. 2 UStG

Die Frage ist, ob die Webseite als Gewerblich anzusehen ist oder nicht. (Einnahmen AdSense über Kosten WebSeite etc..)

Die USt ID kannst Du als Gewerbetreibender einfach beantragen.

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung zum Thema.

Gruß
 
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