Google-Paketlieferung: Inhalt wurde geklaut! Wie jetzt vorgehen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

hasenbein

Commander
Registriert
Feb. 2008
Beiträge
2.089
Hallo liebe Gemeinde,

gestern hatte ich von Google einen Ethernet-Adapter für Chromecast geliefert bekommen.
Das Paket hatte der Deutsche-Post-Zusteller, statt es entweder bei einem Nachbarn des Mietshauses abzugeben oder es wieder mitzunehmen und eine Benachrichtigung dazulassen, einfach auf die Briefkästen gestellt. Das sah ich mittags, als ich schnell zur Arbeit musste, und dachte: "Na gut, lass ich da erstmal und nehm es beim Nachhausekommen mit hoch."

Als ich dann wiederkam, hatte jemand das Paket geöffnet, den Inhalt geklaut und den Müll einfach im Flur liegen gelassen :utripper:

Vermutlich dachte der Täter, es sei ein Smartphone darin... Arschloch...

Vor allem ist es aber natürlich ein Unding, dass der Zusteller so unkorrekt gehandelt hat.

Die Deutsche Post sagte mir nun am Telefon, ich müsse das Paket zum einen bei der nächsten Postfiliale vorzeigen; zum anderen müsse der Absender (hier also Google) eine Reklamation einreichen.

Wie mache ich das nun?? Wer hat Erfahrungen mit so was?
Bei Google habe ich anzurufen versucht (Google-Vertriebsbüro, 040-808179000), aber da geht keiner ran, und die sagen auch, dass die keinen regulären Telefonsupport haben...

Und stimmt das überhaupt, dass Google eine Reklamation einreichen muss? Oder hat der Hotliner der Post keinen Plan??

LG,
Hasenbein
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst ist es so, dass die Post ja gar nicht Dein Vertragspartner ist und Du deshalb gegen die Gelben auch keine Ansprüche hast oder durchsetzen kannst. Dein Vertragspartner ist Google und an den musst Du Deine Ansprüche stellen.

Vorliegend wurde Dir der Adapter nicht geliefert, Du hast ein leeres Päckchen gefunden, das im Hausflur herumlag. (Unabhängig davon ist es natürlich schon recht blauäugig und fahrlässig, das Paket einfach dort weiter herumliegen zu lassen, nach dem Du es unversehrt dort hast stehen sehen; dennoch, einen Strick wird man Dir daraus nicht drehen können - ich würde diesen Vorfall dennoch erst gar nicht erwähnen.)

Reklamiere bei Google, dort wo Du die Ware bestellt hast, dass Du die Ware nicht erhalten hast; Google kann Dir das Gegenteil nicht nachweisen. Wenn die Reklamation das in deren Bestellsystem nicht geht, dann sende ein entsprechendes Fax an Google und hebe Dir den Versandnachweis auf; eine Faxnummer findest Du bestimmt im Impressum der Bestellseite.

Aber eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es im Bestellsystem von Google keine Einrichtung für Reklamationen geben soll !
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antwort.

OK, das mag sein, dass die Post nicht mein Vertragspartner ist.

Aber die Post (genauer deren Zusteller) hat es ja verkackt, indem nicht vorschriftsmäßig vorgegangen wurde.

Google hat damit ja erstmal nix zu tun, die haben ihre Ware ja ordnungsgemäß über einen renommierten Versender verschickt.
 
Ach Quatsch ! Google hat zu liefern und ggfls. die Auslieferung an Dich nachzuweisen; das können die nicht, da Du den Erhalt der Ware nicht bestätigt hast.

Also musst Du Dich an Google wenden und von denen die bislang nicht erfolgte ordnungsgemässe Lieferung der Ware verlangen. Die Post hat mit diesem Rechtsverhältniss gar nix zu tun und Dich hat das Handeln der Post auch nicht zu kümmern; die Post hat sich nur gegenüber Google zu verantworten, wie und wann sie Dir die Ware übergeben haben !
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber aufpassen, dass du bei der Post nicht irgendwann unterschrieben hast, dass sie das dürfen. Ich hab der Post z.B. die Erlaubnis gegeben Pakete vor meiner Haustür abzustellen (ist von der Straße nicht einsehbar und überdacht).
 
Boah diese Ratschläge!

Du hast etwas bestellt und es nicht bekommen.

Google als Auftraggeber muss nun dem Lieferdienst mitteilen, dass der Kunde das Paket nicht bekommen hat (was richtig ist, der Zusteller hat keine Unterschrift von dir bekommen). D.h. Google kassiert über die Versandversicherung den Gegenwert und sendet dir dann ein neues Paket zu.

Thema beendet.

mfg,
Max
 
Zuletzt bearbeitet:
@ max_1234° Thema beendet war ja schon klar, bevor Du Dich hier etwas vehement pleonastisch geäußert hast !
 
ist es nicht äusserst fahrlässig ein paket 8-9 stunden an einem ort ,wo hinz und kunz das mitnehmen können, liegen zu lassen.
ich bin der ansicht, dass dein leichtsinn nicht auf den lieferanten abgewälzt werden sollte und kann. ich bin sicher, irgenwo steht etwas von einer mitwirkungspflicht des empfängers, mit dafür sorge zu tragen, dass ein paket nicht in die falschen hände gerät.
da bist du doch ganz alleine und selber schuld.
 
Klar, natürlich hat der TE auch eine Schadenminderungspflicht und hätte das Päckchen keineswegs dort liegen lassen dürfen, wo jeder drauf Zugriff hatte - das war schon ziemlich grenzwertig so zu handeln.

Aber im vorliegenden Fall dürfte wohl schwerer wiegen, dass der Beauftragte des Händlers das Päckchen einfach so öffentlich abgelegt hat; da die Hauptschuld deshalb beim Lieferanten liegt, halte ich es moralisch betrachtet dochnoch angemessenn, wenn der TE sich auf den Standpunkt stellt, er habe das Päckchen nicht erhalten.

Im Grunde und dejure wäre er dabei allerings keineswegs im Recht, denn der TE hat das Päckchen in den Händen gehabt und damit ist die Gefahr des Verlustes auf ihn übergegangen und der Händler hatte seine Pflicht erfüllt, wenngleich auch auf ungewöhnliche Weise.

Rechtlich könnte der TE sich daher nicht durchsetzen; aber beweisen könnte der Händler ihm nicht, dass er die Lieferung erhalten hat.
Nun kann man sich entscheiden, ob man den Moralischen spielt und den Schaden selbst trägt, oder ob man den Standpunkt einnimmt, dass keine ordnungsgemässe Zustellung erfolgte !

Das ist wie der Streit um Kaisers Bart !
 
Die Frage ist beantwortet.

Ob Du mit Deinem - in letzter Konsequenz - eigenen Fehler wie beschrieben umgehen willst, sei dir überlassen. Zur Diskussion stellen wir ein solches Verhalten aber nicht!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben