GPU plötzlich tot?

Gaming089

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1. Nenne uns bitte deine aktuelle Hardware:
GPU: AMD Radeon RX 6600 XT
CPU: AMD Ryzen 5 3600
Mainboard: B450M-A PRO MAX
RAM: 2x 8 GB DDR4 1600 MHz
HDD 1000 GB
1 SSD 120 GB
1 SSD 500 GB

2. Beschreibe dein Problem. Je genauer und besser du dein Problem beschreibst, desto besser kann dir geholfen werden (zusätzliche Bilder könnten z. B. hilfreich sein):
Hallo, Ich habe folgendes Problem.
Ich habe ein Spiel gespielt und plötzlich wurden meine Bildschirme Schwarz und der PC hat in der Art ein kurzen Neustart gemacht oder ist direkt ausgegangen, kann ich nicht mehr sagen.

Nun wollte ich den PC wieder einschalten, die Lüfter vom PC gehen an, Maus und Tastatur leuchten doch die Bildschirme bleiben Schwarz (kein Signal). Auch gehen die Lüfter von der GPU kurz nach dem Start nicht an, als wäre die GPU tot.

Die GPU ist erst ein Jahr alt. Was kann ich jetzt technisch machen? Irgendwelche Tipps?

3. Welche Schritte hast du bereits unternommen/versucht, um das Problem zu lösen und was hat es gebracht?

-GPU aus und wieder eingebaut.
-BIOS resettet
 
falls möglich, die Grafikkarte in einem anderen PC einbauen und schauen ob ein bild kommt. Wenn nicht, Grafikkarte kaputt. Wenn du sie erst vor inem jahr gekauft hast, sollte noch Garantie drauf sein und du kannst sie beim Händler geltend machen.
 
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Es kann auch das unbekannte Netzteil sein.

Testweise kannst du auch Mal einen anderen PCIe Anschluss ausprobieren.
 
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Mit Null Methode anfangen. Erst mal alle unnötige entfernen.
 
Gaming089 schrieb:
als wäre die GPU tot.
kann schonmal vorkommen, auch nach einem Jahr.

Vorgehen, wie schon über mir beschrieben:
1. anderen PCie Steckplatz ausprobieren, vielleicht hat das Board (bzw. der PCie Steckplatz einen weg)
2. Wenn das nicht genannte Netzteil 2 Rails für die GPU Versorgung nutzt mal den anderen GPU Strompfad testen (Stecker am NT auf die Buchse des 2. Pfades)
2. Wenn du die Möglichkeit hast die GPU in einem anderen PC testen


Gaming089 schrieb:
Was kann ich jetzt technisch machen?
Wenn oben die Punkte nichts gebracht haben wohl nur einschicken und Garantie in Anspruch nehmen.
 
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floh667 schrieb:
sollte noch Garantie drauf sein und du kannst sie beim Händler geltend machen
Mustang1978 schrieb:
Wenn oben die Punkte nichts gebracht haben wohl nur einschicken und Garantie in Anspruch nehmen

Bitte nicht immer Garantie und Gewährleistung in einen Topf werfen - zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

In deinem Fall wendest du dich bitte mit deinen gesetzlich geregelten GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN an den Händler, bei dem du die Grafikkarte erworben hast.
 
DJMadMax schrieb:
Bitte nicht immer Garantie und Gewährleistung in einen Topf werfen - zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

In deinem Fall wendest du dich bitte mit deinen gesetzlich geregelten GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN an den Händler, bei dem du die Grafikkarte erworben hast.
So früh und schon muss man sich rechtfertigen.
Es ist mir bekannt, dass es zwei paar Schuhe sind ! Aber wenn sie direkt von AMD bezogen wurde gibt es zum Beispiel drei Jahre "eingeschränkte Garantie". Und da der TE nicht erwähnt hat, ob es sich um ein Custom Modell handelt (bzw. variiert es ja auch je nach Hersteller), oder Sie direkt bei AMD bezogen wurde, wissen wir nicht, ob er "Garantie" oder " Gewährleistung" in Anspruch nehmen muss.


Und der TE weiß wohl auch was ich ihm sagen wollte, nämlich nur dass er sie dann einschicken soll.
 
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Mustang1978 schrieb:
Es ist mir bekannt, dass es zwei paar Schuhe sind ! Aber wenn sie direkt von AMD bezogen wurde gibt es zum Beispiel drei Jahre "eingeschränkte Garantie". Und da der TE nicht erwähnt hat, ob es sich um ein Custom Modell handelt (bzw. variiert es ja auch je nach Hersteller), oder Sie direkt bei AMD bezogen wurde, wissen wir nicht, ob er "Garantie" oder " Gewährleistung" in Anspruch nehmen muss.
Na ja... Dafür spekulierst du aber viel und erwähnst halt explizit "Garantie". Ob hier aber ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch besteht, können wir gar nicht beurteilen.
Da wir aber über eine 6600 XT reden, können wir uns sicher sein, dass diese nicht über AMD bezogen wurde. Von der 6600 XT wurde nämlich nie ein Referenzdesign verkauft.

Insofern: Kann das Netzteil ausgeschlossen werden, an den Händler wenden. Wie er das letztlich abwickelt, kann einem als Kunden (bei der aktuellen Marktlage) wieder recht egal sein.
 
kachiri schrieb:
, können wir gar nicht beurteilen.
Richtig! Und genau deshalb war sowohl der der Kommentar von DJ als auch deiner überflüssig.

Fakt ist, er muss sich dann an den Hersteller oder Händler wenden und die werden ihm dann schon sagen, ob er Garantie oder Gewährleistung hat.

Aber um euren Seelenfrieden zu "gewährleisten" :D
werde ich demnächst darauf achten immer zu schreiben "bitte Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nehmen" damit ich auch nicht zuviel spekuliere. Oder ich studiere beim nächsten mal zuerst (wenn der Hersteller bekannt ist) die Garantie / Gewährleistungsbedingungen, damit ich bloß keine falsche Begrifflichkeit verwende.
 
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Keine Diskussion wegen sowas am Morgen :-). Ihr habt doch irgendwie beide Recht.
Und die Intention war von euch beiden die gleiche.

--> jetzt wieder zum Thema

Hattest du schon die Möglichkeit die GPU in einem anderen Rechner zu testen?
Bzw. ein anderes Netzteil anzuschließen?
 
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Mustang1978 schrieb:
So früh und schon muss man sich rechtfertigen.
Es ist mir bekannt, dass es zwei paar Schuhe sind ! Aber wenn sie direkt von AMD bezogen wurde gibt es zum Beispiel drei Jahre "eingeschränkte Garantie". Und da der TE nicht erwähnt hat, ob es sich um ein Custom Modell handelt (bzw. variiert es ja auch je nach Hersteller), oder Sie direkt bei AMD bezogen wurde, wissen wir nicht, ob er "Garantie" oder " Gewährleistung" in Anspruch nehmen muss.


Und der TE weiß wohl auch was ich ihm sagen wollte, nämlich nur dass er sie dann einschicken soll.
das ist völlig egal, woher er sie bezogen hat. garantie ist eine freiwillige leistungen und es gibt auch keinen rechtsanspruch drauf. wenn amd sagt, nö kein garantiefall, pech gehabt.
die gewährleistung greift immer, weil da eben auch ein rechtsanspruch darauf ist, auch wenn ich karten direkt bei amd kaufe;). somit immer auf die gewährleistung pochen, nicht garantie^^
 
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Ich würde erstmal Sicherstellen, das es auch die Grafikkarte ist. Moderne Karten haben auch ab und an mal einen "Zeromodus", d.h. es ist nicht Ungewöhnlich, das die Lüfter der Karte nicht drehen.

Wenn der Rechner einfach so ausgeht, ist es Erfahrunggemäß meist der Ram oder die CPU. In dem Fall kann es also mehrere Gründe haben und ja, auch das Netzteil.
 
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Mustang1978 schrieb:
Und da der TE nicht erwähnt hat, ob es sich um ein Custom Modell handelt (bzw. variiert es ja auch je nach Hersteller), oder Sie direkt bei AMD bezogen wurde, wissen wir nicht, ob er "Garantie" oder " Gewährleistung" in Anspruch nehmen muss.

Na, dann rechtfertige ich mal direkt zurück :)

1. Da du selbst sagst, dass du nicht weißt, wo und wie der TE die Karte bezogen hat, solltest du auch nicht einfach davon ausgehen, dass er die AMD-Garantie über AMD direkt in Anspruch nehmen kann.
2. Selbst wenn er die Karte bei AMD bezogen hat, so kann er problemlos auf seine zweijährige, in Deutschland gesetzlich festgeschriebene Gewährleistung beim Händler zurückgreifen.
3. Erst wenn die zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers erlischt, wird die Garantie interessant. Bei Garantieleistungen ist es z.B. oft so, dass die Ware auf eigene Kosten eingeschickt werden muss.

Von daher erneut: Bitte GEWÄHRLEISTUNG in Anspruch nehmen.
 
DJMadMax schrieb:
2. Selbst wenn er die Karte bei AMD bezogen hat, so kann er problemlos auf seine zweijährige, in Deutschland gesetzlich festgeschriebene Gewährleistung beim Händler zurückgreifen.
3. Erst wenn die zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers erlischt, wird die Garantie interessant. Bei Garantieleistungen ist es z.B. oft so, dass die Ware auf eigene Kosten eingeschickt werden muss.

Erstmal gilt die Gewährleistung nur bei Mängel die von Anfang an, also bei Erhalt bestehen. Dies gilt sowohl bei Offensichtlichen wie auch bei versteckten Mängeln. Nach ca. 1 Jahr kann man nur auf versteckte Mängel pochen. Bisher galt aber, das es nach 6 Monaten, wurde erst vor Kurzem auf 1 Jahr verlängert, eine Beweislastumkehr gab/gibt. Beweis dann mal, das der versteckte Mangel nach dieser Zeit zum Defekt geführt hat.

Bei offensichtlichen Mängeln ist es noch Schlimmer, denn du bist vepflichtet diese sofort zu melden.
 
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@Schaby
Was du da schreibst, ist nichts unbekanntes, aber:
Schaby schrieb:
Beweis dann mal, das der versteckte Mangel nach dieser Zeit zum Defekt geführt hat.
Jemals bei einem gängigen Hardware-Händler den Fall gehabt, dass du einen Defekt auf Gewährleistung abgelehnt bekommen hast? Ich nicht - und ich habe das selbst in ca. 5 Jahren in dieser Tätigkeit beim großen A nur seltenst abgelehnt. Das kannst du an einer Hand abzählen, dass so etwas mal passiert.

Schaby schrieb:
Bei offensichtlichen Mängeln ist es noch Schlimmer, denn du bist vepflichtet diese sofort zu melden.
Du bist zu GAR NICHTS "verpflichtet".
 
DJMadMax schrieb:
Du bist zu GAR NICHTS "verpflichtet".
Doch, doch, du bist verpflichtet, die Ware bei erhalt auf Mängel zu prüfen.
 
@Schaby Nach abgeschlossener Bezahlung und Erhalt der Ware gehört diese mir und ich kann mit der Dampfwalze drüberfahren - ohne sie vorher auf Mängel geprüft zu haben.

Tut nun aber nichts mehr zur Sache.

Der TE soll den Defekt der Grafikkarte eingrenzen (oder das Problem gelöst bekommen) und danach entsprechend verfahren :)
 
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