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Greift das Fernabsatzgesetz bei Filialllieferung?
- Ersteller Scarred
- Erstellt am
lufkin
Admiral
- Registriert
- Jan. 2003
- Beiträge
- 9.439
Soweit ich weiß nicht (zumindest sicher nicht wenn du das Gerät auch erst im Laden bezahlst) , du hast ja die Möglichkeit (zumindest theoretisch) das teil dann im Laden zu prüfen.
-edit-
grad nochmal nachgelesen, ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Das ist ja nicht mehr der Fall wenn du das Gerät dann im Laden der Firma abholst.
-editNr2.-
ok, das ganze ist wohl doch nicht so einfach wie ich dachte.
Auch bei Abholung kann das ganze ein Fernabsatzvertrag sein. Es kommt drauf an wie der Vertrag geschlossen wurde. Wenn der Vertrag per Fernabsatz geschlossen wurde gilt trotz persönlicher Abholung das Fernabsatzgesetz (ja ich weiß, das gibt es so nicht mehr ist aber einfacher).
Dann ist die Frage wann kommt hier der Vertragsschluss zustande, mit der Bestellung oder mit der Übergabe und Bezahlung. Ich denk wenn du die Ware nur abholst aber schon online bezahlt hat greift der Fernabsatz, wenn du erst im Laden bezahlst nicht.
-edit-
grad nochmal nachgelesen, ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Das ist ja nicht mehr der Fall wenn du das Gerät dann im Laden der Firma abholst.
-editNr2.-
ok, das ganze ist wohl doch nicht so einfach wie ich dachte.
Auch bei Abholung kann das ganze ein Fernabsatzvertrag sein. Es kommt drauf an wie der Vertrag geschlossen wurde. Wenn der Vertrag per Fernabsatz geschlossen wurde gilt trotz persönlicher Abholung das Fernabsatzgesetz (ja ich weiß, das gibt es so nicht mehr ist aber einfacher).
Dann ist die Frage wann kommt hier der Vertragsschluss zustande, mit der Bestellung oder mit der Übergabe und Bezahlung. Ich denk wenn du die Ware nur abholst aber schon online bezahlt hat greift der Fernabsatz, wenn du erst im Laden bezahlst nicht.
Zuletzt bearbeitet:
eklipse
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 682
Tipp: Geh her, und frage bei dem Händler an, wie er sich das vorstellt.
Wenn dir seine Antwort nicht gefällt, laß dir die Ware nach Hause liefern.
Damit bist du auf der sicheren Seite. Und das sollte dir die paar Euronen wert sein.
Das Ganze haben wir auch hier schon (an früherer Stelle) im Forum diskutiert. Das ist afaik ein ziemliches Minengebiet. Und in meinen Augen gibt es jetzt keinen Grund, genau da durch zu wollen.
Also fragen, und wenn dir die Antwort nicht paßt, nach Hause liefern lassen.
0.02$
Wenn dir seine Antwort nicht gefällt, laß dir die Ware nach Hause liefern.
Damit bist du auf der sicheren Seite. Und das sollte dir die paar Euronen wert sein.
Das Ganze haben wir auch hier schon (an früherer Stelle) im Forum diskutiert. Das ist afaik ein ziemliches Minengebiet. Und in meinen Augen gibt es jetzt keinen Grund, genau da durch zu wollen.
Also fragen, und wenn dir die Antwort nicht paßt, nach Hause liefern lassen.
0.02$
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 2.406
Paar Euronen ? Sind immerhin 20€, ich kann doch nicht beim LCD um 10€ verhandeln und dann mal eben sagen ja aber 20€ Lieferung.
Bei Mydealz haben welche über das selbe Thema diskutiert, aber ich bezahle ja in der Filiale. Der Vertrag wurde aber doch trotzdem mithilfe von Fernkommunikationsmitteln geschlossen oder?
Bei Mydealz haben welche über das selbe Thema diskutiert, aber ich bezahle ja in der Filiale. Der Vertrag wurde aber doch trotzdem mithilfe von Fernkommunikationsmitteln geschlossen oder?
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du in der Filiale zahlst, gilt es nicht, weil Du in der Filiale das Gerät besichtigen kannst, was beim Fernabsatz ja nicht geht. Gilt nur, wie bereits oben beschrieben, Du kannst allerdings im Laden fragen ob sie das Gerät zurücknehmen innerhalb einer gewissen Zeit, dann kann es aber sein, das sie Dir nur einen Gutschein geben, wer weiss...
eklipse
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 682
Deine Frage ist imo halt leider nicht so einfach zu beantworten.
Es spielen dabei so viele Faktoren eine Rolle, daß deine Frage hier nicht entgültig beantwortet werden kann. Da müßte man sehr genau ins geschäftliche Detail gehen (benötigt wesentlich mehr Informationen deinerseits).
Abgesehen davon sehe ich mit einer Rechtsberatung im Detail hier Probleme.
Ich halte es für das Beste, das Minenfeld, das sich bei diesem Thema auftut, zu umgehen.
Deshalb auch mein Tipp, den Händler zu fragen, ob du es dir an die Filiale liefern lassen kannst, und ob dabei auch das 14-tägige Rückgaberecht (gegen Geld) gilt. Geht er darauf ein, so ist alles in Ordnung. Will er nicht, so laß es dir nach Hause liefern.
Die 20 Euro sind zwar Geld, aber die Rechtssicherheit dafür wäre es mit wert. Im Streitfall bist du mehr los, als nur 20 Euro. Selbst wenn du irgendwann, vielleicht, irgendwie recht bekommen solltest.
Um auf deinen speziellen Vorgang hier nocheinmal einzugehen...
meine 0.02$ zu deinem Thema:
Wenn der Händler sein Handwerk versteht, und davon muß ich jetzt einmal ausgehen, so sehe ich nicht, daß du mit einem etwaigen Widerrufsrecht hier durchkommst.
Es also kein Vertrag ist, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist.
0.02$
Gruß
Es spielen dabei so viele Faktoren eine Rolle, daß deine Frage hier nicht entgültig beantwortet werden kann. Da müßte man sehr genau ins geschäftliche Detail gehen (benötigt wesentlich mehr Informationen deinerseits).
Abgesehen davon sehe ich mit einer Rechtsberatung im Detail hier Probleme.
Ich halte es für das Beste, das Minenfeld, das sich bei diesem Thema auftut, zu umgehen.
Deshalb auch mein Tipp, den Händler zu fragen, ob du es dir an die Filiale liefern lassen kannst, und ob dabei auch das 14-tägige Rückgaberecht (gegen Geld) gilt. Geht er darauf ein, so ist alles in Ordnung. Will er nicht, so laß es dir nach Hause liefern.
Die 20 Euro sind zwar Geld, aber die Rechtssicherheit dafür wäre es mit wert. Im Streitfall bist du mehr los, als nur 20 Euro. Selbst wenn du irgendwann, vielleicht, irgendwie recht bekommen solltest.
Um auf deinen speziellen Vorgang hier nocheinmal einzugehen...
meine 0.02$ zu deinem Thema:
Wenn der Händler sein Handwerk versteht, und davon muß ich jetzt einmal ausgehen, so sehe ich nicht, daß du mit einem etwaigen Widerrufsrecht hier durchkommst.
Es also kein Vertrag ist, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist.
0.02$
Gruß
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 2.406
Ah das hat sich jetzt eh erledigt
Bezahle 7,99€ mehr als wenn ich es abholen würde, das ist mir die Ersparnis der Schlepparbeit alle male wert.
Um etwas in die Filiale liefern zu lassen muss man über Cyberpor Store bestellen und dort ist er 10€ teurer
Bezahle 7,99€ mehr als wenn ich es abholen würde, das ist mir die Ersparnis der Schlepparbeit alle male wert.
Um etwas in die Filiale liefern zu lassen muss man über Cyberpor Store bestellen und dort ist er 10€ teurer
FidelZastro
Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 3.032
1. Es gibt kein Fernabsatzgesetz
2. § 312b Abs. 1 S. 1 BGB definiert Fernabsatzverträge - bei denen das Fernabsatzrecht ausschließlich greift - wie folgt:
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
2. § 312b Abs. 1 S. 1 BGB definiert Fernabsatzverträge - bei denen das Fernabsatzrecht ausschließlich greift - wie folgt:
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
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