Großes Problem: V9999GT !

M

MasterCrame

Gast
Rechner eingeschaltet... "PIEEEEEEEEEEEEP!" Dann schnell ausgeschaltet. Plötzlich roch es etwas verbrannt... ein Blick ins Gehäuse => Kleine Rauchwolke unterhalb der Grafikkarte.
Erste Reaktion:
erstaunte_005.gif

Danach:
traurige_006.gif


Denn ganz günstig war die Karte nun nicht...

Ein Bauteil der Karte schien durchgebrannt!?


Was soll ich machen? Garantiefall?

Im Anhang ein paar Bilder von der Katastrophe >>>

MfG MasterCrame


\edit

Also der weiss-gefärbte Bereich, auf den der rote Pfeil zeigt, war vorher ganz schwarz.


\edit [20.11.2004]

So, ich war eben beim Händler. Die werden die Karte zum Lieferanten zurücksenden, erst dieser schickt die Karte dann weiter zu ASUS.
Das ganze soll etwa 3 Wochen dauern.
Mal hoffen, dass ASUS kulant ist, ansonsten muss ich meine alte GeForce2 MX wieder ausgraben.
erstaunte_008.gif



\edit [21.12.2004]

ASUS hat immer noch keine Rückmeldung erteilt, ob die Karte bei denen bereits angekommen sei. :mad: Das ist nicht nur sehr merkwürdig, sondern zugleich ein jämmerlicher Service seitens ASUS.
Der Händler hat bereits 2 Mahnungen an ASUS geschickt - bisher ohne jeglichen Erfolg. :(


\edit [23.12.2004]

Scheinbar haben die Mahnungen des Händlers doch etwas gebracht. Heute, ein Tag vor Weihnachten, ist die Karte dann doch endlich angekommen. :)
Sie wurde von ASUS komplett ausgeauscht. Die Ursache war übrigens ein bekannter Defekt beim Spannungswandler!? Dieser Defekt wurde mit der neuen Revision 1.01 behoben.


\edit [24.04.2005]

Karte läuft immernoch wunderbar! :daumen:
 

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Zuletzt bearbeitet:
nur hoffe ich für dich, daß du das Ding nicht übertaktet hattest... das kann man nachweisen und dann ist´s Essig mit der Garantie.
 
Meine hat sich genauso verabschiedet. :mad: (lag irgendwie an der Masse des PC-Gehäuses und dem 12V-Stecker?)
Hab sie ohne Probs gegen eine Gainward GT getauscht. :D

ps: Man merkt die 256MB wirklich. Vor allem bei D³ und Games like FarCry und HL² bei einer Auflösung ab 1280x . . .!

viele Grüße
mastarasa
 
Angeblich soll es spezielle Messstationenen geben in dem der Hersteller den Takt ablesen kann. Ein paar sagen auch, dasss irgendein Bit auf "1" gesetzt wird, wenn man den Takt anhebt.
Aber selbst wenn es so ist, nur wenige Hersteller scheinen das zu kontrollierrern. VErsuchs einfach aus..
 
OK, danke für eure Tipps! ;)
Ich werde gleich mal zum Händler laufen und schaun', was machbar ist.

P.S.: Ja, die Karte war Zeitweise mal übertaktet, wenn auch nur sehr gering. :(

MfG MasterCrame
 
@ MasterCrame:

ich drück dir die Daumen dass du es schaffst, die KArte umzutauschen aber wenn die wirklich nachschauen, ob du mal die Karte übergetaktet hast, bringt dir auch
... wenn auch nur sehr gering.
leider nicht mehr viel!

Egal ob viel oder eher wenig übergetaktet, den Herstellern ist das dann leider egal! :(

Na ja, ich drück dir mal halt die daumen, dass die nicht nachschauen! :)
 
MechWOLLIer schrieb:
Angeblich soll es spezielle Messstationenen geben in dem der Hersteller den Takt ablesen kann. Ein paar sagen auch, dasss irgendein Bit auf "1" gesetzt wird, wenn man den Takt anhebt.
Aber selbst wenn es so ist, nur wenige Hersteller scheinen das zu kontrollierrern. VErsuchs einfach aus..

Solange es dafür nicht den Hauch eines Beweises gibt, würde ich sagen das sind Märchen um Daus abzuschrecken.
 
Gleich zurück zum händler und ne neue fordern! Dies würde ich machen! Du hast eine Dienstleistung in anspruch genommen, und dafür entgelt bezahlt. Du kanst, insofern du nichts an der Karte gemacht hast(davon gehe ich aus) deine Rechte voll ausspielen. Hier mal ein paar §en die dir helfen sollten!

§433BGB : (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verplichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sche zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu Zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§443BGB : (1) Übernimmt der Verkäufer oder in Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine Bestimmte Dauer eine Bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Grantie zu den in der Garantieerklärung und er einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Grantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Hlatbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.


So ich hoffe ich konnte dir, und vieleicht auch anderen Helfen.
MFG *MSI*
 
Zuletzt bearbeitet:
oh je
wollte auch mal mein beileid bekunden und dir glück wünschen, dass die karte heil&neu wieder zurück kommt. allerdgins musst du deine MX ja nun mindestens für 3 wochen auspacken :)
wie lange lief die karte denn ohne probleme im rechner?
 
Zuletzt bearbeitet:
th3o schrieb:
oh je
wollte auch mal mein beileid bekunden und dir glück wünschen, dass die karte heil&neu wieder zurück kommt. allerdgins musst du deine MX ja nun mindestens für 3 wochen auspacken :)
wie lange lief die karte denn ohne probleme im rechner?

8 Wochen...ist schon sehr merkwürdig, warum sie auf einmal den Geist aufgibt.
Die GeForce2 MX ist schon eingebaut... hoffentlich hält die, die 3 Wochen durch und brennt nicht auch noch ab... ;)

Falls ASUS mir die Karte so zurück schickt, wie ich sie beim Händler abgegeben habe, dann kann ich mir ja schonmal ein schönes Weihnachtsgeschenk machen :D ... hmm, dabei war die Karte ja gar nicht so alt :(...
 
*MSI* schrieb:
Gleich zurück zum händler und ne neue fordern! Dies würde ich machen! Du hast eine Dienstleistung in anspruch genommen, und dafür entgelt bezahlt. Du kanst, insofern du nichts an der Karte gemacht hast(davon gehe ich aus) deine Rechte voll ausspielen. Hier mal ein paar §en die dir helfen sollten!

§433BGB : (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verplichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sche zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu Zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§443BGB : (1) Übernimmt der Verkäufer oder in Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine Bestimmte Dauer eine Bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Grantie zu den in der Garantieerklärung und er einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Grantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Hlatbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.


So ich hoffe ich konnte dir, und vieleicht auch anderen Helfen.
MFG *MSI*

Befasse mich seit den letzten Wochen auch intensiver mit dem BGB. An dieser Stelle noch mal danke für das recherchieren der entsprechenden Paragraphen.
 
*MSI* schrieb:
Jo schon recht, bin auf ner Wirtschaftsschule, und da werden uns die Paragraphen nur so reingeprüglet! ;)

Bin für 3 Monate zur Weiterbildung auf einer Handelsschule... dort siehts nicht anders aus. ;)
 
Mal im Ernst:


Wer hat nie eine Karte übertaktet???? Macht doch jeder...

Die Programme dazu sind bei der V9999 GT dabei und der Karte original nur 350/700 zu geben ist doof! ;-)) 400/800 hätten sie ihr ruhig geben können...
 
@v9999

Der Schaden ist ja nicht wegen dem Übertakten oder dergleichen entstanden, sondern aufgrund eines herstellungsbedingten Fehlers, der seitens ASUS auch bekannt war.
Mit der neuen Rev.1.01 wurde dieser Fehler nun behoben.

MfG MasterCrame
 
Mir ist nach 2 Tagen auch eine V9999GT 128MB kaputt gegangen, ohne das ich sie übertaktet hatte. Es war übrigens schon eine Rev. 1.01
Wollte die dann umtauschen, aber der Händler hatte keine mehr auf Lager, und so hab ich jetzt die richtige Asus 6800GT mit 256MB (musste natürlich noch 100€ auf den tisch legen ;) )
Und Übertakten werde ich diese Karte auch nicht, die Leistung reicht mir aus, und das Risiko ist mir bei der Preisklasse einfach zu hoch! Aber meine alte FX5900 hatte ich an ihre grenzen getrieben ;)
 
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