rakisho
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2017
- Beiträge
- 438
Servus Zusammen,
kurz und knapp:
Ich habe im Jahr 2010 meinen Grundwehrdienst absolviert, damals noch verpflichtend - habe dann einige Jahre meine Berufsausbildung gemacht und gearbeitet - jetzt Anfang des nächsten Monat wechsel ich in den öffentlichen Dienst.
Können diese 9 Monate Grundwehrdienst noch als Beschäftigungszeit angerechnet werden?
Meines Wissens nach geht das nicht, da solche Zeiten nur angerechnet werden können wenn man direkt nach dem Wehrdienst in den öffentlichen Dienst wechselt, bzw. der Zeitraum von einem Jahr(?) lange überschritten ist.
Ich hänge mich jetzt an den 9 Monaten nicht auf, aber es wäre trotzdem interessant zu wissen.
Vielleicht kann mir ja der eine oder andere weiterhelfen, vielen Dank und Grüße:
Rakisho
kurz und knapp:
Ich habe im Jahr 2010 meinen Grundwehrdienst absolviert, damals noch verpflichtend - habe dann einige Jahre meine Berufsausbildung gemacht und gearbeitet - jetzt Anfang des nächsten Monat wechsel ich in den öffentlichen Dienst.
Können diese 9 Monate Grundwehrdienst noch als Beschäftigungszeit angerechnet werden?
Meines Wissens nach geht das nicht, da solche Zeiten nur angerechnet werden können wenn man direkt nach dem Wehrdienst in den öffentlichen Dienst wechselt, bzw. der Zeitraum von einem Jahr(?) lange überschritten ist.
Ich hänge mich jetzt an den 9 Monaten nicht auf, aber es wäre trotzdem interessant zu wissen.
Vielleicht kann mir ja der eine oder andere weiterhelfen, vielen Dank und Grüße:
Rakisho