GTX 980TI nach Versand Mosfet defekt

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Req

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Hallo zusammen,
ich habe mich nun extra in diesem (bestimmt tollen) Forum angemeldet, da ich ein relativ großes Problem habe:
Vor kurzem habe ich meine GTX 980TI von EVGA für 250€ verkauft. Die Karte lief bei mir natürlich einwandfrei. Habe sie dann ausgebaut und ordnungsgemäß in Zeitungen und Folie verpackt.
Der Käufer gibt nun an, dass wenn er einen der beiden pcie Anschlüsse anschließt, der PC gar nicht startet und angeblich eine Sicherung im NT Greift. Alles klassische wie NT tauschen hat er angeblich schon gemacht. Soweit ich recherchiert habe, ist das ein Defekter Mosfet. Kann sowas beim Versand passieren? Oder ist die Karte bei ihm völlig in Ordnung und er versucht zusätzlich das Geld zu bekommen?
Würde mich über antworten freuen!
 
Step1: Wenn du darauf hingewiesen hast das es ein Privatverkauf ist und die Gewährleistung ausgeschlossen hast, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Rücknahme etc.
Step2: Du kannst natürlich kulant sein und die Grafikkarte zurücknehmen und das Geld zurücküberweisen -> mit der Chance das du dann eben eine defekte Graka hast und kein Geld.

Die moralische Entscheidung liegt bei dir
 
Unmöglich ist natürlich gar nichts. Aber das Ein Mosfet beim Versand in einer Antistatik-Tüte gegrillt wird, halte ich für unwahrscheinlich.

Wurde die Karte vor dem Versand oder vor dem Einbau beim Kunden gereinigt? Mit Druckluft? Hat sich jemand tierisch darüber gefreut, wie schnell die Lüfter drehen?
Sowas kann Defekte verursachen. Ist unwahrscheinlich aber auch nicht unmöglich.

Auch nicht, dass er die Karte geschrottet hat und jetzt einfach nur versucht sein Geld wieder zu bekommen. Aber so lange du das Ding als Privatperson verkauft hast und dir selbst nichts vorzuwerfen hast, würde ich da nicht weiter drauf eingehen.
 
Req schrieb:
Kann sowas beim Versand passieren?

Natürlich. Da kann alles passieren, bis zum Totalverlust der Sendung - deswegen versendet man ja versichert.

Req schrieb:
ordnungsgemäß in Zeitungen und Folie verpackt

Was ist deiner Meinung nach daran Ordnungsgemäß?
Wenigstens eine "Hartschale", wie bspw. eine OVP sie bietet nebst einer Antistatiktüte wären notwendig.
Zeitung und Folie ist alles mögliche, aber leider keine Ordnungsgemäße Versandverpackung, auch wenn es wohl zu einem gewissen Prozentsatz damit keine Probleme gibt. Fakt ist: Damit könnte es schwer werden, denn wenn selbst mir das schon als nicht ordnungsgemäß vorkommt so wird der Paketdienstleister bei Schadenersatzfragen mit ziemlicher Sicherheit als eben nicht ausreichend hinstellen.

Letzteres ist natürlich auch denkbar, solange da aber keine eindeutigen Beweise für vorliegen wäre ich mit Betrugsverdächtigungen generell vorsichtig. Hätte er jetzt behauptet einen Stein bekommen zu haben (Was auch schon mal vorkommt) ist es etwas anderes - allein den Dialog zu suchen und sich (nach seinen Angaben) darum zu bemühen Fehler seinerseits auszuschließen (NT Tausch etc.) sprechen aber eher die Sprache, dass er schon eine heile GPU haben wollte und nicht zwingend das Geld wieder.
 
Wie hast du Sie denn verpackt ?

Das ausgerechnet ein Mosfet z.B. physisch beschädigt wurde kann ich mir in einem Karton kaum vorstellen. Selbst wenn die Karte im Karton hin und her purzeln würde... da hätt ich eine Beschädigung eher woanders erwartet.
 
Wenn du die Karte sicher verpackt hast und der Paketdienst damit nicht Fußall gespielt hat, passiert da normal nix beim Transport. Ich vermute der Agent will dich über den Tisch ziehen.
 
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Guten Morgen und willkommen im Forum!

Req schrieb:
Der Käufer gibt nun an, dass wenn er einen der beiden pcie Anschlüsse anschließt, der PC gar nicht startet und angeblich eine Sicherung im NT Greift.
Aber letztlich schließt er schon beide PCIe-Anschlüsse an, oder? Kann es sein, dass sein Netzteil jeden Anschluss separat absichert (also ein Multi-Rail NT hat) und er per Adapter letztlich nur eine Rail auf beide Anschlüsse verteilt und somit das Auslösen der Sicherung provoziert?
 
RaXus schrieb:
Step1: Wenn du darauf hingewiesen hast das es ein Privatverkauf ist und die Gewährleistung ausgeschlossen hast, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Rücknahme etc.

Doch, weil er eine komplett andere Beschaffenheit geliefert hat als vereinbart war.
Seine Willenserklärung (bzw. sein Wille) im KV ist also nicht erfüllt und darauf darf er schon pochen.
Alles andere wäre ja noch schöner.
Da der Gefahrübergang aber dennoch beim Paketdienstleister liegt, der das eben auch nicht prüfen kann und nicht unerheblich an der Transaktion beteiligt war darf man nun beweisen dass entweder ein Transportschaden schuld ist, oder eben einer der beiden Beteiligten ein falsches Spiel spielt. Das macht es zwar nicht leichter, aber generell einfach mal Schrott als heile verkaufen ist eben auch nicht.
 
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RaXus schrieb:
Step1: Wenn du darauf hingewiesen hast das es ein Privatverkauf ist und die Gewährleistung ausgeschlossen hast, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Rücknahme etc.
Wieso glauben das so viele? Ja, ich kann die gesetzliche Gewährleistung bei Privatkauf als Zusatzklausel ausschließen. Nein, es bedeutet nicht, dass jeglicher Anspruch auf Rücknahme verwirkt ist.
Wenn der Artikel nicht die beschriebene Beschaffenheit hat, ist der Kaufvertrag defacto nichtig. Und da reicht es schon, wenn eine Grafikkarte z.B. statt der beschriebenen roten Applikationen, violette Farbakzente hat...

Bei Privatkauf trägt der Käufer das Versandrisiko. Allerdings hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass die Ware ordentlich verpackt ist.

Klare Sache: Rückabwicklung anbieten. Erst Rückversand der Karte, dann Geld zurück.
 
Er hatte eine defekte Grafikkarte, hat die gleiche bei dir gekauft, und will jetzt seine defekte dir wieder zurück schicken. :)
 
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Req schrieb:
Oder ist die Karte bei ihm völlig in Ordnung und er versucht zusätzlich das Geld zu bekommen?
Ich habe bei meinem letzten Verkauf sowohl die Seriennummer fotographiert, als auch die (teure) Grafikkarte vor einem Zeugen versandfertig verpackt und diesen Prozess fotographiert. Dass ich die SN notiert habe, stand mit in der Auktion drin.

Ist ein gut gemeinter Ratschlag. Der Umgang auf Ebay hat sich (meiner subjektiven Meinung nach) deutlich zum Negativen verändert. Insbesondere bei Grafikkarten ist wilder Western derzeit.

Ob dein Handelspartner ein Ganove ist, kann keiner mit Gewissheit sagen.

Req schrieb:
angeblich eine Sicherung im NT Greift
NT ist nicht gleich NT. Selbst 30€-Produkte können mit 700w-Label hausieren gehen.
Dass das NT technisch gut genug ist, sollte gewährleistet sein.

Req schrieb:
Oder ist die Karte bei ihm völlig in Ordnung und er versucht zusätzlich das Geld zu bekommen?
Erst einmal bekämst du die Karte zurück, bevor Geld fließt.
 
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Zwirbelkatz schrieb:
Erst einmal bekämst du die Karte zurück, bevor Geld fließt.

Das ist denke ich das Wichtigste. Wenn es sich dann wirklich um deine Karte handelt (hoffentlich hast du Seriennummer, ev. auch auf irgend einem Screenshot) kannst du ja anbieten, dass ihr euch den Schaden teilt. Wenn der Käufer darauf nicht eingeht, bekommt er gar nichts. Das wäre also schon ein ordentliches Entgegenkommen von dir.
 
d0xs schrieb:
Er hatte eine defekte Grafikkarte, hat die gleiche bei dir gekauft, und will jetzt seine defekte dir wieder zurück schicken. :)

Heftig, an sowas habe ich auch noch garnicht gedacht.

Das mit der Seriennummer könnte man doch vermutlich immer noch herausfinden, sofern die Rechnung, original oder als Kopie, in den Emails oder wo immer noch vorhanden ist.
Oder man sagt einfach dass man die Nummer notiert hatte, es würde mich wundern wenn der vermeintliche Abzocker dann noch seine alte Karte einschicken würde.
 
Ich möchte dem Käufer auch keine Vorwürfe machen. Er hat mir Bilder der Verkabelung Geschickt, das sah alles richtig aus.
Kann jemand erklären, wie so ein Mosfet überhaupt kaputt gehen kann? Vielleicht stand die Karte bei auch schon kurz vor dem Tod und die Veränderung hat ihr den Rest gegeben? Für mich ist es halt traurig, dass ich eine voll Funktionsfähige Grafikkarte versendet habe und nun so ein Problem an der Backe habe.
 
Naja, ist halt elektronik.
Letzens eine Festplatte gehabt, wollte Fotos von einem PC auf ein Laptop übertragen über die Festplatte.
Festplatte am PC eingesteckt, Fotos übertragen, ausgeworfen, und am Laptop eingeesteckt zack, Festplatte direkt tot :D
 
Req schrieb:
Kann jemand erklären, wie so ein Mosfet überhaupt kaputt gehen kann?
Am ehesten gehen die auf Grund von zu hohen elektrischen Ladungen kaputt, deshalb ist eine Antistatikhülle wichtig beim Versenden. Zufällig können die natürlich auch immer kaputt gehen, so wie jedes Bauteil. Eine mechanische Beschädigung ist eher nicht aufgetreten, dann wären wohl sehr offensichtliche Spuren an der Karte zu sehen.
 
Letztendlich hast du 5 Möglichkeiten (vorausgesetzt die Karte wurde wirklich sicher verpackt und funktionierte noch als du sie beim Transportdienstleister abgegeben hast).

1. Der Käufer soll dir die Karte zurückschicken und du testest sie bei dir zuhause und überprüfst ob es wirklich die ist, die du verschickt hast. Funktioniert sie bei dir, teilst du dem Käufer das mit und forderst nochmal die Versandkosten für den erneuten Versand an den Käufer.

2. Wie oben, die Karte funktioniert bei dir ebenfalls nicht, dann kannst du sie entweder zurücknehmen und das Geld erstatten wenn du nett und kulant bist oder du teilst dem Käufer mit, dass er doch bitte nachweisen soll, dass die Karte bereits defekt war als du sie beim Transportdienstleister abgegeben hast. Kann er das nicht soll er dir die Versandkosten nochmal schicken und du schickst sie dem Käufer wieder zurück.

3. Wenn die Karte bei dir zurück ist und du stellst fest, dass es eine andere ist, als die, die du verkauft hast Anzeige wegen Betrugsversuch.

4. Du du bietest nicht an die Karte zu testen sondern forderst erstmal den Nachweis, dass sie bei Abgabe an den versanddienstleister bereits defekt war.

5. Du versuchst ihm zu helfen die Karte bei ihm ans laufen zu bringen.
 
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