Gutachter will Geld trotz Fälligkeitsabrede

ChrizShaddiX

Commander
Registriert
Aug. 2005
Beiträge
2.295
Hallo Allerseits,
Ich fasse erst kurz zusammen.

Meine Freundin hatte im Sep. 2014 einen Auffahrunfall.
Der Typ vor ihr hat wegen eines Vogels eine Vollbremsung gemacht an einem starken Bergabstück.
Sie ist dadurch rein und ihre Stoßstange sowie Träger sind kaputt gegangen durch seine Anhängerkupplung.
Die Polizei hat IHR keine Schuld gegeben sondern alleinig ihm für das Grundlose starke abbremsen.
Wir sind dann direkt zur Vertragswerkstatt und wollten für unsere Anwältin einen Kostenvoranschlag.
Der Mitarbeiter bei Renault sagte, dass bei dem Schaden ein Gutachter nötig wäre und bot uns an ihren Gutachter anzurufen und zu beauftragen. Wir wollten keine Probleme bekommen und fragten ob wir ihn bezahlen müssen und der Typ sagte uns, dass wir damit nichts zu tun haben. Auf dem Polizeibericht sind wir nicht an erster Stelle und auch nicht Schuld und der Gutachter bekommt sein Geld von der gegnerischen Versicherung. Der Gutachter kam dann uns hat alles fertig gemacht.
Bei der Anwältin hat uns diese gefragt ob wir sicher sind, dass der Renault Mitarbeiter das gesagt hat. Es war für uns beide der erste Verkehrsunfall und wir hatten keine Ahnung wie sowas abläuft.

Nun nahm die Sache ihren Lauf und es ging viel Briefverkehr da die gegnerische Versicherung keine Schuld bei ihrem Kunden sah.
Da sich die Sache hingezogen hat, meldete sich auch der Gutachter weil er halt sein Geld wollte. Wir und getrennt davon auch die Anwältin hatten ihm gesagt, dass die Sache wahrscheinlich vor Gericht geht und ob er das abwarten würde. Er sagte ja.

Es wurde uns dann schließlich eine Quote von 30% ausgezahlt.

Die Anwältin verlangte 100% und es ging vor das Amtsgericht
Trotzdem erging in der Folgezeit eine Zahlungserinnerung von der Firma für die er arbeitet und danach sagte er erneut dass er aber das Verfahren abwartet.

Vor dem Amtsgericht wurde der Gegner zu 100% schuldig gesprochen und aufgefordert uns den gesamten Schaden mit allem drum und dran zu ersetzen.
Die Quote von 30% haben wir investiert um das Auto halbwegs flott zu machen sodass der Gutachter für den Nutzungsausfall den Wagen als repariert deklarieren kann. Das ist auch geschehen.

Am letzten Tag der Frist ging die gegnerische Versicherung dann in Berufung und nun warten wir ab ob diese abgewiesen wird oder nicht.

Jetzt kam eine 2 Mahnung der Firma des Gutachters mit der Aufforderung innerhalb von 5 Tagen das komplette Geld (513€) plus Zinsen!! In Höhe von 71 € zu bezahlen. Die Fälligkeit wird mit Oktober 2014 angegeben.
Schlicht uns einfach gesagt , wir haben das Geld nicht und vor allem nicht so schnell...wir sind beide noch in der Ausbildung bzw Student und wissen jetzt nicht wie wir mit dem umgehen sollen...

Leider sind die Absprachen alle mündlich jedoch vor uns beiden und vor der Anwältin hat der das auch gesagt dass er wartet...
Er hat doch damit die Fälligkeit der Zahlung verschoben und kann sich jetzt keine Zinsen seit Oktober 2014 Verlangen. Und vor dann nur 5 Tage Frist um so viel zu bezahlen? Wir haben ja selbst auch nur insgesamt eine 30% Quote ausgezahlt bekommen. 30% seiner Rechnung könnten wir Evers begleichen aber mehr haben wir nicht.

Wie verfahren wir jetzam besten?

Lieben Gruß

CS
 
Das ist alles sehr ärgerlich, aber warum fragst du Laien die keine Rechtsberatung geben dürfen und nicht die bereits involvierte Anwältin?
 
Auch wenn ich mich frage, was das für eine Anwältin ist, die sich so etwas nicht schriftlich geben lässt.
MMn seid ihr bzw deine Freundin momentan Auftraggeber des Gutachters und diesen müsst ihr auch bezahlen. So blöd das nun klingt.
 
"Die Polizei hat IHR keine Schuld gegeben sondern alleinig ihm für das Grundlose starke abbremsen." Mit Sicherheit nicht. Deine Freundin hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und hat definitiv eine Teilschuld. Weiter brauche ich deine Geschichte nicht lesen, da du schon in der 6. Zeile lügst bzw. die Geschichte für dich beschönigst. Nächstes mal so fahren, wie man es gelernt hat und den Abstand einhalten.
 
@ Scythe1988 Halt dich doch einfach mal mit deinen Moralanfällen zurück, du verbreitest überall Halbwissen und bist dann auch noch die 1. moralische Instanz. Grausame Mischung.

Es gibt durchaus unterschiedliche Rechtsprechungen, weil auch jedes Bremsmanöver unterschiedlich stark und aus unterschiedlichem Grund ausgeführt wird. Deswegen beschäftigen sich Gerichte und sogar Versicherungen mit ihren erfahrenen Rechtsabteilungen immer wieder mit diesen Fällen.

Wenn der Threadersteller schreibt, dass das Amtsgericht nun 100% Schuld bei der Unfallgegnerin sieht, dann ist das halt so. Die gegnerische Versicherung scheint ja - nicht ohne Grund - anderer Meinung zu sein.

Es spielt für die Ausgangsfrage aber überhaupt keine Rolle. Woher der Gutachter sein Geld bekommt wird sich zeigen, wenn über den Fall rechtskräftig geurteilt wurde.
 
Die Polizei hat IHR keine Schuld gegeben sondern alleinig ihm für das Grundlose starke abbremsen.
das kann ich allerdings auch nicht glauben, eine Teilschuld gibts immer! Vor Jahren habe ich mal volle Schuld für einen Auffahrunfall bekommen weil der Fahrer vorne einfach so und ohne Grund eine Vollbremsung machte und ich leicht drauf rutschte! Selbst die vielen Zeugen die das bestätigten halfen da auch nicht!
Wer auffährt hat Schuld - schon immer so gewesen.......einzige Ausnahme die ich kenne, ist bei Kriminalität - also Auffahrunfall vorsätzlich provoziert, und selbst da gibts meist eine Teilschuld!

http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html
Ein Autofahrer, der eine Vollbremsung risikiert, weil kleine Tiere über die Straße laufen, die er nicht töten will, muss unter Umständen die Hälfte des Schadens tragen.
 
Ich bin doch echt nicht aus dem Kindergarten?!
Ich hab nicht gefragt ob ihr die Rechtslage einschätzen könnt und wie wer was entscheidet kann ich nicht wissen aber...dass die Polizei das so gesagt hat ist zu 100% wahr und die haben es vor Gericht auch so ausgesagt. Beide. Die haben dem Typen mehrfach gesagt dass ein Vogel am?Straßenrand (nichtmal auf der Straße) kein Grund zum bremsen ist.
Das ist so und Punkt. Ob die das dürfen oder ob es richtig war ist nicht in meiner Macht und war auch nicht gefragt von mir. Sondern allein die Sache mit dem Gutachter. Aber man merkt dass du Scythe1988 wirklich nicht weitergelesen hast...

Jemand auf die Ausgangsfrage eine Antwort?
Ich möchte hier auch nicht biestig sein aber es geht um viel Geld und dumme Sprüche bekomm ich auch am hbf da muss ich hier keine bekommen.
Gruß Chris
 
na du hast die Frage ja nicht nur hier gestellt und auch in dem anderen Forum hegen sich zumindest Zweifel an der Aussage, dass der Verursacher 100% Schuld hat (genauso wie eine kurze Googlerecherche ergibt, dass deine Freundin zumindest eine Teilschuld bekommen hat / wird).
Aber um auf deine Frage zu antworten, deine Freundin hat den Gutachter bestellt. Der Gutachter hat einer Stundung zugestimmt, diese Stundung kann jederzeit rückgängig gemacht werden, was bei mittlerweile 1,5 Jahren auch nicht ganz verwunderlich ist. Natürlich sind für die Zeit der Stundung Zinsen zu zahlen. Und ihr habt ja auch eine zweite Mahnung erhalten, was ist denn nach der ersten passiert? Meiner Meinung nach seid ihr mittlerweile in Zahlungsverzug und kommt aus der Nummer so nicht mehr raus. Eventuell hilft es, nochmal mit dem Gutachter zu sprechen.
 
und der Gutachter bekommt sein Geld von der gegnerischen Versicherung.
Sagt wer?

Wenns knallt immer erstmal Rücksprache mit der/den Versicherung/en halten!
Warum ihr nen Anwalt habt?!? Wofür soll der gut sein? Den brauchst du erst wenn das mit den Versicherungen nicht klappt. Mit dem Gutachter hat der auch nix am Hut.

Egal was die Polizei, Renault, Gutachter oder sonst wer sagt. Zahlen muss im Endeffekt die Versicherung oder ihr selbst. Und die Versicherung zahlt erst wenn der Fall abgeschlossen ist. Deshalb immer erstmal die eigene Versicherung fragen wo ein Gutachten herkommt. I.d.R. stellt eine Versicherung einen Gutachter und die andere akzeptiert ihn oder lässt ein Gegengutachten erstellen. Du als Privatmensch handelst höstens im Auftrag der Versicherung oder auf deine eigene Rechnung (das bedeutet nicht das deine Versicherung nicht gerne das für sie kostenlose Gutachten nutzt).

Ist dumm gelaufen. Aber ihr habt freestyle einen Gutachter beauftragt also zahlt ihr ihn auch. Im Nachgang könnt ihr dann ggf. die entstandenen Kosten von den Versicherungen (je nach Aufteilung der Schuld) zurückfordern. Das ändert aber (so wie es sich hier darstellt) nix drann, dass ihr ihn Beauftragt habt und das der nach so langer Zeit mal Kohle sehen will ist auch nachvollziehbar. Den Gutachter interessiert es übrigens auch keinen Meter wer vor Gericht welche Schuld bekommt. Von euch beauftragt seid ihr (vermutlich deine Freundin) der Vertragspartner und deshalb schreibt er euch ne Rechnung (und Mahnungen. Als nächstes kommt vermutlich der Titel!).

Konkreter Tipp: Sieht zu das du die Kohle zusammen bekommst, sonst wirds nur noch teurer!
So wies bei euch ausschaut hat der Gutachter rein garnix mit eurem Verfahren vor Gericht zu tun und auch nicht mit euren Versicherungen.

durch seine Anhängerkupplung.
Die generische Versicherung rechnet sich gute Chancen (und die hat sich vermutlich auch) bei ner Berufung auf Teilung der Schuld aus. Mich wundert es auch das ein Amtsgericht in der Konstellation dem Vorrausfahrenden volle Schuld zuspricht. Vermutlich bekommt ihr in der nächsten Instanz eine Teilschuld und damit Kosten. Evtl. könnt ihr die etwas senken wenn es eine Abnehmbare Kupplung war. Klingt doof, aber man ist verpflichtet eine Abnehmbare Kupplung tatsächlich zu entfernen wenn kein Hänger drann ist. Denn sie erhöht das Verletzungsrisiko und kann (!) den Schaden erhöhen denn sie sorgt für eine punktuelle Krafteinwirkung und hebt die Wirkung der Stoßstangen teilweise auf...
 
ChrizShaddiX schrieb:
Jetzt kam eine 2 Mahnung der Firma des Gutachters mit der Aufforderung innerhalb von 5 Tagen das komplette Geld (513€) plus Zinsen!! In Höhe von 71 € zu bezahlen. Die Fälligkeit wird mit Oktober 2014 angegeben.
Schlicht uns einfach gesagt , wir haben das Geld nicht und vor allem nicht so schnell...wir sind beide noch in der Ausbildung bzw Student und wissen jetzt nicht wie wir mit dem umgehen sollen...
Ihr habt den Gutachter beauftragt, normalerweise läuft das nämlich über die Versicherung (die idR auch ihre eigenen Hansel/Vertragspartner haben). Damit seid auch ihr auch in erster Instanz für die Bezahlung verantwortlich.
Jetzt kommt die 2te Mahnung und damit ist das Kind natürlich schon in den Brunnen gefallen. Mein Tipp, Geld asap auftreiben! Es wird sonst nur sehr schnell noch teurer für Euch.

P.s. mündliche Zusagen sind immer nett, aber ohne was schriftliches wirds schwer aus den Zinsen rauszukommen. Und 5 Tage sinds ja auch nur weil ihr die erste Mahnung verpennt habt.
 
Anrufen und Ratenzahlung vereinbaren.

Ihr habt einen Gutachter zusätzlich beauftragt. Wenn die Schuld beim Gegner liegt, dann muss auch der im Nachhinein den Gutachter bezahlen, aber Ihr müsst da erstmal in Vorleistung treten, ist eigentlich ein üblicher Sachverhalt. Meistens kriegt man da nur keine Rechnung bzw. keine Probleme weil die Abwicklung schnell erfolgt und der Gutachter dann bezahlt wurde.

In diesem Fall ist das aber anders und genau deswegen muss erstmal jetzt der Gutachter bezahlt werden. Ein Gutachter möchte nur sein Geld für die getane Arbeit. Am besten beim nächsten mal vorher informieren, welche Konsequenzen das haben kann, jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und quasi versoffen.
 
Die Polizei entscheidet sowieso nicht über Schuld. Es wird aufgenommen und gut ist.
Manchmal sagen die Beamten zwar, das man nicht schuld is, aber entschieden wird es trotzdem nicht.
Zumindest wenn es über die Schadenssache geht.

Den Rest kann man dann vor Gericht, mit Anwälten oder der Versicherung ausmachen.
 
Richtig. Die Polizei hat nicht zu entscheiden wer Schuld hat und wer nicht.

Das ist Aufgabe des Gerichtes.

Wenn die Schuldfrage noch nicht endgültig geklärt ist, ist der Gutachter erst einmal von euch zu bezahlen.

Je nach Urteil des Gerichtes werden die Kosten dann Anteilig verteilt.
Ergänzung ()

Ansonsten wird hier ziemlich viel Mist geschrieben, wann und woher der Gutachter herkommen soll, oder warum ein Anwalt genommen werden soll.

Ist man Haftpflicht geschädigter, so steht einem ab 500,- € Schaden ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu und ab 750,- € ein frei wählbarer Gutachter.

Einen Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, muss man nicht akzeptieren.

Hier in diesem Falle, wenn aber die Schuldfrage nicht geklärt ist, hätte ich ihn aber vermutlich akzeptiert.

Eigene Kasko besteht nicht?

Im Kaskofall muss man den Gutachter der eigenen Versicherung akzeptieren.
 
Wie gesagt es war der erste Unfall für uns beide und das ist durch die Aufregung entstanden. Wir haben nochmal Rücksprache mit dem Gutachter gehalten und er sagte wir sollen uns nicht verrückt machen, er wartet das Verfahren in jedem Fall ab. Die Mahnung wurde von seiner Firma automatisch geschickt und nicht von ihm.

Und @Vorposter:
Nach der ersten Mahnung erfolgte weiterhin die Zusage, dass er wartet, deshalb ist es ja überhaupt zur zweiten gekommen. Die erste war vom Februar 2015....also fast ein Jahr her und kam auch einfach so ohne dass er es veranlasst hat....Jetzt bin ich mal auf das Urteil gespannt...

Und nochmal:
Ich habe keinen Grund hier jemanden anzulügen wenn ich sage, dass meine Freundin KEINE Teilschuld bekommen hat! ich habe das Urteil vor mir vom Amtsgericht.
Ob die höhere Instanz das bestätigt weiß ich auch nicht aber bisher ist es nunmal so! Von daher hört doch BITTE auf mit "ich kann deine Aussage nicht glauben"....
Und ja ich habe es auch woanders gepostet um mehr Meinungen einzuholen, das ist doch wohl jetzt kein verdächtiges Verhalten.

Und das die Stundung jederzeit widerrufen werden kann ist so nicht wahr, genauso wird durch die Stundung der Verzug gehemmt. Von daher sind diese Zinsen sowieso ungerechtfertigt! Und daher dann auch (behaupte ich jetzt mal) auch die 1. Mahnung!

Aber ok, er sagte, dass er wartet und damit ist das Problem vorersten gelöst!
​Danke für eure Hilfe
 
ChrizShaddiX schrieb:
Wie gesagt es war der erste Unfall für uns beide und das ist durch die Aufregung entstanden.

Für sowas gibts Berater bei einer Versicherung.
Die sagen dir dann, was zu tun ist.

Bei einer Quotelung zahlst du einen Teil vom Gutachter selber.
 
bezahl den gutachter und wenn der dann abbezahlt ist und ihr immer noch nach der überprüfung zu 0% schuld seid, dann klagt halt das geld ein
 
Würde ich auch so machen.

Der Gutachter kann selber labern so viel er will.

Die schriftlichen Rechnungen seiner Firma gehen vor.
 
Sehe ich auch so. Wer bestellt, der bezahlt auch, und muss halt spaeter selbst dem Geld bei jemand anderem hinterherrennen.
Ich kann den Gutachter sehr gut verstehen. Wenn jeder seiner Kunden solch eine Zahlungsmoral haette, koennte er selbst auch bald Insolvenz anmelden.
 
Wer bestellt, der bezahlt auch,
Nachdems jetzt der zehnte wiederholt hat sollte es gut sein. Denke der TE weiß wie er es das nächste mal besser macht, hilft ihm aber jetzt nicht weiter.

Aber ok, er sagte, dass er wartet und damit ist das Problem vorersten gelöst!
Fakt ist: Es liegt schriftlich die zweite Mahnung einer validen Rechnung der Firma vor!
Ansonsten nur Absprachen eines Mitarbeiters an die sich auch in der Vergangenheit keiner gebunden fühlte. Also am besten ganz schnell zusehen das die Kohle zusammen kommt, sonst wirds nur noch teurer als es eh schon ist. Ansonsten solltet ihr euch auf die Revision konzentrieren und dass ihr später zumindest einen Teil der Kohle zurück bekommt. Denk an so Sachen wie das mit der abnehmbaren AHK. Das kann euch mit etwas Glück bares Geld sparen.
 
Zurück
Oben