habe board gekauft und kompletter rechner kam - was jetzt ?

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h3@d1355_h0r53

Gast
hallo.
habe am montag bei ebay für nen kumpel n neues mainboard bestellt. für 49,99 euro sofortkauf mit 1 jahr garantie. habe auch gleich am montag online überwiesen. da der kumpel das board schnell haben wollte, hab ich ne mail an den verkäufer geschrieben (+5000 bewertungen) - diese mail wurde nicht beantwortet.
naja dann klopft vorher meine schwägerin an die tür und fragt ob ich was bestellt hab... und dann stand da so ein riesen karton der mir für das micro-atx board etwas zu groß vorkam. und tatsächlich is da drin ein fast kompletter rechner !
immerhin ist es genau das board, das ich wollte. zudem is da aber ein p4 2,8ghz drauf, 4x128mb 400er ram, ne 60 oder 80 gb ide festplatte und n netzteil und dvd laufwerk. und ein halbwegs schicker aber schlichter tower von maxdata. anbei war natürlich noch ne rechnung für das teil => 360.- euro

habe aber schon das board bezahlt und mehr wollte ich net. habe bekannte gefragt und der eine meinte es sei auf jeden fall mein eigentum, da schon bezahlt und wenn der das falsche schickt dann isses sein pech. der andre meinte ich solle es behalten und nach 2 wochen widerrufsrecht wärs meins, ansonsten die bedingung stellen erst n neues board schicken und dann könnt ihr euer zeug abholen lassen. mein kumpel spielt mit dem gedanken vielleicht die kohle draufzuzahlen, falls die sich melden und stress machen. je nachdem, auf jeden fall 310 euro irgendwie umgangen und nicht ausgegeben, was recht cool ist - aber wie sieht das ganze rechtlich aus ? die agb des verkäufers sind soweit nichts spezielles und entsprechen den gesetzlichen vorschriften.
 
Also ich würde mal die Schnauze halten! Ist zwar moralisch nicht ganz unbedenklich :rolleyes: , aber wenn sich der Verkäufer nicht bei dir meldet, dann hast du Glück gehabt!

Natürlich wäre es richtig, wenn du den Verkäufer über sein Irrtum aufklärst! Dann bist du mit deinem Gewissen im reinen^^ hehe
 
Du musst dich aber, für den Fall der Fälle, darauf einrichten das du es zurück schicken musst.
Du hast einen Kaufvertrag über das Board abgeschlossen, mehr nicht. Sollte er sich nicht melden..... :evillol:
 
Mal abwarten, ob sich hier Einer beschwert, daß er einen Rechner gekauft hat und nur ein Mainboard zugeschickt wurde. :lol:
 
@KREI: wenn du die bewertungen des verkäufers anschauen würdest dann haste wohl garnicht mal so unrecht.

bzw das mainboard hab ich ja auch bekommen :D
 
h3@d1355_h0r53 schrieb:
habe bekannte gefragt und der eine meinte es sei auf jeden fall mein eigentum, da schon bezahlt

Ja der Kaufvertrag gilt aber nur für das Mainboard!

Also wie gesagt wurde.. wenn er es zurückfordert musste es auch zurückschicken (auf seine kosten natürlich)
weis nur nicht wielange er sich für das zurückfordenr zeit lassen darf.


PS: wie heisst der, ich brauch auch nen neues Mainboard hihihi *G*
 
Das Problem ist, daß er eine Rechnung über 360 € dazu gelegt hat, könnte ein Trick sein! Möglicherweise könnte er versuchen die ne Mahnung zu schicken, auch wenn es dazu keine rechtliche Grundlage gibt.

Ich denke aber, es icht nicht dein, bzw das eigentum deines Kumpels!

Ich würde versuchen Kontakt aufzunehmen, am besten schriftlich, sprich per Mail oder Fax, und dann die Sache abstimmen.

Alternativ die Sache unfrei zurückschicken und das Board einfordern!
 
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