OpaGehrke schrieb:
Die Rücknahme können sie überhaupt nicht ausschließen, soviel dazu!
Das ist es ja gerade, was die Sache so ägerlich macht und weswegen ich auch nachvollziehen kann, wenn der TE sein Ding durchzuziehen versucht.
Die hätten die Möglichkeit gehabt, die Sache als Irrtum hinzustellen, die Bestellung zu stornieren und ggf. bei Ärger mit dem Kunden aus Kulanz einen Gutschein [z.B. i.H.v. 10-15€ pro Karte] dazuzulegen.
So hätte es ein ehrliches und aufrichtiges Unternehmen gemacht.
Natürlich hätten sie dabei a) weiteren Aufwand, b) keinen Umsatz und ggf. c) 20-30€ "Kosten" für die Gutscheine gehabt.
Aber so hätte alles seine Ordnung.
Stattdessen
- sehen die den Irrtum (muss man doch wohl zu 99,9% von ausgehen)
- versenden trotzdem falsche Karten
- dazu noch welche, die lt. geizhals nicht ~250-300€, sondern lediglich ~60-90€ kosten!
- kassieren trotzdem das volle Geld.
- erzählen dem Kunden auch noch (rechtswidrig!) eine Rücksendung sei ausgeschlossen
--> und versuchen so auch noch aus dem eigenen Fehler dick Kapital zu schlagen!
--> übrigens in einem Preisverhältnis (ca. 1/3, dass es schon direkt auf der Grenze zum Wucher liegt und wohl durchaus als solcher angesehen werden könnte, vgl. §138 II BGB)!
Dabei sollte man noch berücksichtigen:
1. Sofern die den Fehler erkannt haben und dennoch bewusst die falschen Karten versenden mit der Behauptung Rücksendung sei ausgeschlossen kann das durchaus als versuchter Betrug i.S.d. § 263 StGB angesehen werden.
2. Ggf. ist es dann unlauterer Wettbewerb und zieht i.d.R. auch eine schöne Geldstrafe nach sich.
und schließlich:
3. sofern das ganze sogar von vornherein darauf angelegt ist, der "Preisfehler" also Absicht war:
Ist es mit Sicherheit sowohl 1.) wie auch 2.)
Das ganze erscheint mir schon fast derart suspekt, dass ich sogar darüber nachdenken würde, mal bei der Verbraucherzentrale nachzufragen, ob das Unternehmen da "einschlägig" bekannt ist und dann evtl. Strafanzeige bzw. -antrag zu stellen.
..wobei das sicherlich der extremste Schritt wäre.
just my 2 cents...
/edit: @ post #15:
"unverzüglich" in dem Sinne bedeutet, je nach Umständen, 7- 14 Tage. Daher fraglich, ob das allein hier ausreichen würde..