Händler schickt falsche Ware

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Arwin Eh

Gast
Händler schickt falsche Ware, mit Bildern

Hi,

habe von Urano 2 Grakas gekauft, welche Preisfehler waren. 2 gtx660tis von POV. Dies steht auch in meiner Versandbestätigung und Bestellbestätigung...Nun sehe ich, dass das 2 gt 640 sind... das ist doch ziemlich dreist. Wenn die einfach stornieret hätten, wäre alles gut , aber so..? Vorallem ein Kaufvertrag ist zustande gekommen. Die beiden gtx660tis sind nicht mehr auf lager.

Frage: habe ich ein Anrecht auf diese beiden Karten ? gtx660tis?
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein von der Theorie her ja, da du die Bestätigungen hast. Praxis, eher schwer... Zivilrechtlich darfst du das ganze jedoch angehen, ob du es willst ist eine andere Frage.

Der Händler wird es halt mit einem Irrtum in der Versandstelle tarnen, ihm Vorsatz nachzuweisen die Herausforderung.
 
Schon mit der Auftragsbestätigung. Aber es kann halt auch mal etwas schief gehen, so wie in dem Falle hier. Ob das jetzt absichtlich passiert ist da der Anbieter einen falschen Preis eingestellt hatte und nicht liefern will oder ob es wirklich ein versehen war ist halt eine andere Sache. Du kannst reklamieren und auf dein Recht pochen. Ob du damit viel Glück haben wirst steht auf einem anderen Blatt. Ruf doch einfach mal dort an und Lote aus.
 
ch hab kein anrecht auf die karten und muss die faklschen zurückschicken

nach meinem Telefonat...
 
Die Darstellung von ORION ist nicht ganz richtig:
Ein gültiger Kaufvertrag entsteht keineswegs immer durch eine Auftragsbestätigung.
Sofern diese systemgeneriert ist, ist diese nichts wert.
Ein wirksamer KV entsteht erst, wenn eine Bestätigung rausgeht, nach der man eine entsprechende Überprüfung voraussetzen darf.
Dies ist in den seltensten Fällen die erste Auftragsbestätigung.

Im Fall des TE hat der Händler mittlerweile aber durch die Versandbestätigung und die Zusendung von Ware zum Ausdruck gebracht, dass er einen Vertrag ehren will.
Wird also nun schwer, noch mit einem Irrtum zu argumentieren.
Das heißt jedoch nicht, dass dies unmöglich scheint..
 
Viel Erfolg!
Höflich aber bestimmt unter Verweis auf die beiden Bestätigungen und den Versand auf Deinem Recht bestehen!
Im Zweifel Frist setzen (am besten per Einschreiben / notfalls Fax mit Erstseitenprotokoll) und nach angemessener Frist (10-14 Tage) vom Kauf zurücktreten.
Schon mit der Fristsetzung ankündigen, dass Du bei Nichtlieferung vom Vertrag zurücktreten wirst und dann die Karten woanders zum marktüblichen Preis kaufen wirst. Die Differenz kannst Du per Schadensersatz von denen einfordern..
 
hast du persönliche/berufliche Erfahrung mit dem Thema?
Ergänzung ()

(2) Angebote von Bestellern (Kunden) werden von URANO durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen oder gelten als angenommen, wenn URANO Lieferungen und/oder Leistungen auf Anforderung des Kunden, jedoch ohne vorherige schriftliche Bestätigung, bereits ausgeführt hat.

d.h das doch oder?
 
Kann man so verstehen, ja, insbesondere den zweiten Teil.
Es bleibt jedoch unklar, ob dass auch im Fall einer Falschlieferung gilt.
Die können natürlich immer noch behaupten, sich bei der Bestätigung und bei der Auslieferung vertan zu haben; das wird aber zunehmend unglaubwürdig.
Man möchte unterstellen, dass spätestens beim Verpacken doch überprüft wird, was bestätigt ist und welche Ware versendet werden soll, und somit spätestens in dem Moment eine bewusste Entscheidung für den Vertrag getroffen wird.
Durch wen das geschieht, ist an der Stelle ja egal; zumindest im Verhältnis zu Dir, da Dir eine Differenzierung ohnehin nicht möglich ist.
 
Hallo Arwin,

ich möchte hier sicher keine Rechtsberatung betreiben, dir aber dennoch ein wenig helfen.

Die gelieferten falschen Grafikkarten kannst du natürlich ohne Angabe von Gründen zurückschicken und dein Geld verlangen. Damit wäre die Sache dann auch gegessen.

Möchtest du versuchen die 660tis zu erhalten:

Zunächst sollte klar sein, dass der Händler den Kaufvertrag wegen eines Irrtums anfechten (falsche Preisauszeichnung) kann und dagegen kann man im Grunde nichts machen. Sollte er dies jedoch nicht (oder nicht innerhalb der Frist) tun, stellt sich die Sachlage so dar:

Die Lieferung von 2 gt640 anstelle von 2 Point of View gtx 660ti stellt eine Falschlieferung dar.
Eine Falschlieferung gilt im Sinne von §434 Abs. 3 BGB als Sachmangel und eröffnet einem die Rechte des Sachmängelrechts.

Ich an deiner Stelle würde zunächst auf Lieferung der beiden 660ti Karten bestehen. Der Anspruch darauf ergibt sich aus §§ 434 Abs. 3, 437 Nr. 1, 439 BGB.
 
Also ich finde es moralisch etwas zweifelhaft. Du wusstest bei der Bestellung bereits, dass es sich um Preisfehler handelt. Wenn nun die gewünschte Ware tatsächlich ankommt, Glück gehabt. Dies ist nun jetzt nicht der Fall. Ich würde in diesem Fall sagen - Pech gehabt!

Wo Menschen arbeiten passieren Fehler, so ist das nunmal. Wie würdest du es denn finden, wenn du an der Stelle der VK wärst?!

Ich würde die Sachen zurückschicken, auf deren Kosten natürlich und die Sache damit als erledigt ansehen.

Wenn du nämlich Pech hast und das Ding mit Klagen etc. durchziehst, kann es auch gut möglich sein, dass du dort das letzte Mal bestellen konntest!
 
@ Opa

wie gesagt, hätten dir storniert gut ist. Aber sie haben ein Kaufvertrag mit mir geschlossen, punkt. Wozu gibt es sonst Gesetze? Und auch wenn das Menschen sind, bei der Bestellung und Versand haben die mir gesagt , es sei eine gtx660ti und schicken mir sowas..dann mit dem Vermek, Rückgabe ist ausgeschölossen..dass finde ich moralisch zweifelhaft!
 
Oh man, naja viel Spaß dabei. Ich würde dich aus meiner Debitoren Datenbank löschen. Wenn du meinst, dass sich der ganze Ärger/Aufwand lohnt?! Just Bring It!

Die Rücknahme können sie überhaupt nicht ausschließen, soviel dazu!
 
Der Irrtum kann ja schon beim Einstellen des Angebotes aufgetreten sein und es sind durchaus Abläufe denkbar, bei denen das nicht auffällt, bis sich der Kunde rührt.

Aus meiner Sicht wäre dem Kunden hier aber mglw. schon wegen der Grundsätze von Treu und Glauben das Bestehen auf Lieferung verwehrt, denn es erscheint rechtsmissbräuchlich einen Irrtum der Gegenseite bewusst auszunutzen.

Ansonsten bleibt dem Verkäufer zunächst ein Anfechtungsrecht, welches aber unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums ausgeübt werden muss. Auch muss im Streitfall der Anfechtende das Bestehen seines Anfechtungsrechtes belegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
OpaGehrke schrieb:
Die Rücknahme können sie überhaupt nicht ausschließen, soviel dazu!
Das ist es ja gerade, was die Sache so ägerlich macht und weswegen ich auch nachvollziehen kann, wenn der TE sein Ding durchzuziehen versucht.

Die hätten die Möglichkeit gehabt, die Sache als Irrtum hinzustellen, die Bestellung zu stornieren und ggf. bei Ärger mit dem Kunden aus Kulanz einen Gutschein [z.B. i.H.v. 10-15€ pro Karte] dazuzulegen.
So hätte es ein ehrliches und aufrichtiges Unternehmen gemacht.
Natürlich hätten sie dabei a) weiteren Aufwand, b) keinen Umsatz und ggf. c) 20-30€ "Kosten" für die Gutscheine gehabt.
Aber so hätte alles seine Ordnung.

Stattdessen
- sehen die den Irrtum (muss man doch wohl zu 99,9% von ausgehen)
- versenden trotzdem falsche Karten
- dazu noch welche, die lt. geizhals nicht ~250-300€, sondern lediglich ~60-90€ kosten!
- kassieren trotzdem das volle Geld.
- erzählen dem Kunden auch noch (rechtswidrig!) eine Rücksendung sei ausgeschlossen

--> und versuchen so auch noch aus dem eigenen Fehler dick Kapital zu schlagen!
--> übrigens in einem Preisverhältnis (ca. 1/3, dass es schon direkt auf der Grenze zum Wucher liegt und wohl durchaus als solcher angesehen werden könnte, vgl. §138 II BGB)!

Dabei sollte man noch berücksichtigen:
1. Sofern die den Fehler erkannt haben und dennoch bewusst die falschen Karten versenden mit der Behauptung Rücksendung sei ausgeschlossen kann das durchaus als versuchter Betrug i.S.d. § 263 StGB angesehen werden.
2. Ggf. ist es dann unlauterer Wettbewerb und zieht i.d.R. auch eine schöne Geldstrafe nach sich.
und schließlich:
3. sofern das ganze sogar von vornherein darauf angelegt ist, der "Preisfehler" also Absicht war:
Ist es mit Sicherheit sowohl 1.) wie auch 2.)

Das ganze erscheint mir schon fast derart suspekt, dass ich sogar darüber nachdenken würde, mal bei der Verbraucherzentrale nachzufragen, ob das Unternehmen da "einschlägig" bekannt ist und dann evtl. Strafanzeige bzw. -antrag zu stellen.

..wobei das sicherlich der extremste Schritt wäre.

just my 2 cents...

/edit: @ post #15:
"unverzüglich" in dem Sinne bedeutet, je nach Umständen, 7- 14 Tage. Daher fraglich, ob das allein hier ausreichen würde..
 
Zuletzt bearbeitet:
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um bisschen bilder ins spiel zu bringen..
 
Oha. Also tatsächlich die Preiskategorie einer 640er.
Da hatte ich Dich oben offensichtlich falsch verstanden.
Ich weiß gar nicht, warum, aber ich war irgendwie von einem zumindest dreistelligen Preis ausgegangen.
Das relativiert einiges.
Auf der Grundlage ist zumindest ein strafbares Verhalten fraglich.
Ein messbarer finanzieller Schaden kann wohl ausgeschlossen werden, wenn der Preis für eine 640er in etwa marktüblich ist.
Ob ein Schaden darin liegen kann, dass auf ein Rückgaberecht für eine markpreisgerechte Sache verzichtet wird, kann ich nicht sicher sagen. Jedenfalls wird man da aber den Vorsatz nicht nachweisen können.
Ein unlauteres Wettbewerbsverhalten ist dann auch nicht so einfach anzunehmen bzw. nachzuweisen.

Nichts desto trotz:
Es bleibt ein sehr fader Beigeschmack.
Auf die Risiken Deiner beabsichtigten Rechtsverfolgung haben andere schon hingewiesen.
Ob es das alles Wert ist, musst Du bewerten.
Möchte nur eine Empfehlung aussprechen:
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, überleg Dir vorher, ob Du die für so eine Sache gebrauchen willst.
Zuweilen reagieren die bei solchen "moralisch fragwürdigen" Mandaten nicht besonders begeistern und stufen Dich bei nächster Gelegenheit hoch oder kündigen Dir...
... also besser zweimal überlegen!
 
Hatte auch mal so einen ähnlichen Fall, allerdings war der Preisunterschied nicht so hoch. Ich hatte zwei HD6770 zum Preis der HD6670 bei Mindfactory bestellt.
Habe dann eine Versandbestätigung erhalten und dann aber zwei HD6670 erhalten.

Dann habe ich zu MF geschrieben, dass die mir zwei HD6770 schicken sollen, da ja ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Die meinten dann, es wäre nur eine Zahl vertauscht gewesen 6 und 7, was aber nicht der Fall war. Die gesamte Artikelbeschreibung samt Grafikchip etc. war eine HD6770.

Da die mir aber nicht entgegenkommen wollten, habe ich dann vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht.

Und nun das beste:
Nachdem ich die Karten zurückgeschickt hatte, wurde mein Mindfactory Konto gesperrt. Auf Nachfrage, warum nun mein Konto gesperrt wurde, wollte man mir keine Antwort geben.
Im MF Forum wurde meine Nachfrage einfach gelöscht oder geschlossen.

Dabei war ich nicht unfreundlich gewesen.
 
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