Pitje Puck
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Dez. 2002
- Beiträge
- 24
Hallo,
bin etwas Ratlos in folgenden Fall und möchte hier um einen Ratschlag bzgl. der Vorgehensweise gegen den Händler bitten.
Anfang April 2008 erwarb ich bei einen Onlinehändler (in Troisdorf) einen Rechner in Form einzelner Komponenten. Nach gut einen Jahr zegte die gekaufte, verbaute Festplatte (Samsung) eindeutige Zeichen für einen Defekt. Diverse Testtools bestätigten dann auch den Verdacht.
Der Händler wurde informiert und ich schickte per Nachweisverfahren (DHL) die defekte Festplatte ein. Nach gut zwei Wochen, ohne Information seitens des Händler, erkundigte ich mich nach den Verlauf der RMA.
Ich bekam eine lapidare eMail in der mir nun der Defekt der Festplatte bestätigt wurde, diese aber nun an den Hersteller eingeschickt werden müsse, da jetzt nur noch die Kulanz des Herstellers gelten würde.
Nach weiteren zwei Wochen habe ich nochmals nachgefragt und bekam die Auskunft das der Hersteller noch nichts geschickt hätte und ich nochmals gut zwei Wochen warten solle.
Warum schickte ich die Festplatte (Samsung) nicht direkt an den Hersteller? Weil bei der Seriennummerüberprüfung zu Tage kam, dass die Festplatte eine OEM Version ist, die somit nur vom Händler im Garantiefall ausgetauscht werden kann. Auf meiner Rechnung ist die Festplatte (wie auch im Onlineshop) nicht als solche (OEM) kenntlich gemacht.
War gestern schon bei der hiesigen Verbraucherzentrale und die sagten im Gespräch das auch eine Anzeige wegen Unterschlagung in Betracht käme. Nur finde ich dies im Moment noch etwas überzogen. Gibt es da noch andere Möglichkeiten die Angelegenheit vernüftig zu lösen?
bin etwas Ratlos in folgenden Fall und möchte hier um einen Ratschlag bzgl. der Vorgehensweise gegen den Händler bitten.
Anfang April 2008 erwarb ich bei einen Onlinehändler (in Troisdorf) einen Rechner in Form einzelner Komponenten. Nach gut einen Jahr zegte die gekaufte, verbaute Festplatte (Samsung) eindeutige Zeichen für einen Defekt. Diverse Testtools bestätigten dann auch den Verdacht.
Der Händler wurde informiert und ich schickte per Nachweisverfahren (DHL) die defekte Festplatte ein. Nach gut zwei Wochen, ohne Information seitens des Händler, erkundigte ich mich nach den Verlauf der RMA.
Ich bekam eine lapidare eMail in der mir nun der Defekt der Festplatte bestätigt wurde, diese aber nun an den Hersteller eingeschickt werden müsse, da jetzt nur noch die Kulanz des Herstellers gelten würde.
Nach weiteren zwei Wochen habe ich nochmals nachgefragt und bekam die Auskunft das der Hersteller noch nichts geschickt hätte und ich nochmals gut zwei Wochen warten solle.
Warum schickte ich die Festplatte (Samsung) nicht direkt an den Hersteller? Weil bei der Seriennummerüberprüfung zu Tage kam, dass die Festplatte eine OEM Version ist, die somit nur vom Händler im Garantiefall ausgetauscht werden kann. Auf meiner Rechnung ist die Festplatte (wie auch im Onlineshop) nicht als solche (OEM) kenntlich gemacht.
War gestern schon bei der hiesigen Verbraucherzentrale und die sagten im Gespräch das auch eine Anzeige wegen Unterschlagung in Betracht käme. Nur finde ich dies im Moment noch etwas überzogen. Gibt es da noch andere Möglichkeiten die Angelegenheit vernüftig zu lösen?