Haftpflicht - Geld oder Gegenstand zurück?

Cheechako

Commander
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Feb. 2003
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Hallo,

eine Freundin hat neulich in der Vorlesung mit Ihrem Stuhl auf meinem Rucksack und dem darin befindlichen Handy gestanden.

Nur ist das Innendisplay hinter der 1. Scheibe gesprungen und läuft aus.
Das Handy funktioniert an sich noch, aber leider kann man nur noch ca. 30% vom Bild sehen, der Rest ist schwarz.

Wir werden das über ihre Haftpflicht regeln lassen.

Das Handy ist ein Samsung SGH E-700.

Wird die Haftpflicht mir Geld wiedergeben oder ein neues Handy kaufen?
Wie lange dauert das?
Und welchen Gegenwert veranschlagen die? Den Listenpreis von Samsung?

MfG. Cheechako
 
Haftpflicht zahlt in bar (resp. per Überweisung), wenn du den Nachweis führen kannst
was das Handy gekostet hat und wie alt es ist
 
Mein Handy ist auch leider nach 6 Monaten in einem Eimer mit Farbe gestorben. Die Haftpflichversicherung hatte das Handy dann mit einem Zeitwert vom Listenpreis-25% Wertverfall erstetzt.
 
Hallo,

die haben den aktuellen Preis -25% ausgezahlt?

Das geht ja nicht. Sie können höchstens den damaligen Preis nehmen -25%.



Es ist ein Handy durch Vertragsverlängerung....wie weise ich da den ganzen Scheiß nach.

MfG, Cheechako!
 
Geh zu einem Shop, lass Dir einen Kostenvoranschlag geben für die Reparatur. Dann kannst Du entweder reparieren lassen oder Dir anhand des Voranschlages das Geld auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer bekommst Du jedoch nur ausgezahlt, wenn das Handy auch repariert wird, was nachzuweisen ist anhand der Reparatur-Rechnung, Kosten die dadurch entstehen (Kostenvoranschlag) zahlt auch die Versicherung. Evtl Fahrtkosten zum Shop werden auch gezahlt, allerdings mit einer Aufwandspauschale, da Du selbst verpflichtet bist den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein neues Handy wirst Du wohl nur bekommen, wenn es Totalschaden ist, dann wird der Zeitwert abzüglich Restwert gezahlt. Den Rest musst Du Dir dann mal bei der Verursacherin des Schaden holen, wird aber aufwendig, denn wenn die Versicherung nicht mehr zahlt, wirst Du auch vor einem Gericht nicht mehr erstreiten können.

Es wird immer der aktuelle Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt und nicht der Preis den das Handy mal vor 3 Jahren gekostet hat. Sollte es dieses Modell nicht mehr geben, wird ein gleichwertiges Nachfolgemodell veranschlagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

das Handy hat einen Listenpreis von 299€.
Den werde ich wohl ausgezahlt bekommen -25%.
Eine Reparatur steht in keinem Verhältnis, da es bei einem Klapphandy mit Doppeldisplay aufweniger ist.

Aber ich kann mich ja überraschen lassen.

MfG, Cheechako
 
Die Haftpflichtversicherung ist eine Zeitwert Versicherung, somit wird der Wert genommen, welches das Handy momentan Wert ist. Die 25% Abzug sind wohl aus dem Grund das das Handy noch funktioniert und somit einen Wiederverkaufswert hat. Sinn der Haftpflicht ist es einen Schaden so zu regeln, das der Ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird, sowie er vor dem Schaden war.

Anders ist dies bei der Hausrat Versicherung, dies ist eine Neuwertversicherung. Du kriegst hier den Betrag erstattet, welchen der Gegenstand kosten würde um ihn NEU zu kaufen. Beispiel Fernseher-du hast einen 60er Fernseher, dieser geht dir kaputt (Blitzschlag) so kriegst du den Betrag erstattet, was ein neuer 60er Fernseher gleicher Güte momentan kostet.
 
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