Hallo,
bin vor kurzem aus einer Wohnung mit Parkettboden ausgezogen. Es gibt eine Schadstelle (siehe Bild), über deren Ursprung weder ich noch meine Frau uns völlig im Klaren sind. Der Vermieter möchte den Schaden natürlich behoben haben und hat mir bereits einen Kostenvoranschlag geschickt (inkl. Entfernung des alten Bodenbelags rund 2800€ und unter folgendem Hinweis: "Durch die geringe Nutzschicht der Decklage (wurde bereits einmal abgeschliffen) ist der Boden irreparabel und nicht mehr schleifbar.")
Wir vermuten, dass der Schaden evtl. durch Gießwasser entstanden ist. Hatten in der Nähe der Stelle mehrere Wochen lang einen Weihnachtsbaum im Erdtopf stehen, vielleicht ist da Wasser ausgetreten. Das haben wir so der Haftpflichtversicherung (VHV Hannover) mitgeteilt. Die antwortete jetzt, dass Haftpflichtansprüche aus der Beschädigung von Wohnräumen generell mitversichert sind, aber Schäden durch
- Abnutzung
- Verschleiß
- übermäßige Beanspruchung
ausgenommen sind.
"Geregelt ist das in Paragraf 7.6 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2011) und in den Ziffern 8.1 (1) und 8.1 (2) der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT (BBR-PHV-KLASSIK-GARANT 2011)." Das Ganze findet sich hier: https://www.vhv.de/dam/jcr:7945a5ed...005.50_haftpflicht_privat_verbraucherinfo.pdf
Die VHV argumentiert hier also wohl, dass so ein Schaden auf übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sei.
Habe dazu gefunden: Eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache wird angenommen, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem erhöhten Schadensrisiko führt, wie etwa beim Halten zahlreicher Haustiere.
Wir hatten den Baum allerdings nur für ein paar Wochen da stehen (war ja ein Weihnachtsbaum), falls das einen Unterschied ausmachen könnte. Hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Haf...s-Mietsachschadens-zu-Recht--f90278.html?ab=b geht's wohl um eine ähnliche Frage (Fall 2).
Meint ihr, dass sich ein Einspruch bzw der Gang zum Anwalt lohnen könnte, oder liegt die Versicherung klar im Recht und ich muss dem Vermieter den neuen Boden bezahlen? Der Vermieter hat sich bislang geweigert, mir die Rechnung für den alten Boden zu geben, weiß deshalb nicht genau, wie alt der ist. Gehe aber von etwas unter 10 Jahren aus, einmal abgeschliffen wurde er vor unserem Einzug ja auf jeden Fall schon mal. Wie viel könnte von den 2800€ also etwa abgezogen werden? Ich denke auch, dass der Vermieter auf jeden Fall die Pflicht hat, mir die Rechnung für den alten Boden zu zeigen, sonst kann ja schlecht das Alter des Bodens nachgewiesen werden?
Das Mietverhältnis endet am 30. Juni, bin ich irgendwie verpflichtet, das Ganze noch in diesem Monat zu regeln? Die neue Wohnung liegt in 900km Entfernung und ich bin eigentlich nur zur Wohnungsübergabe nochmal dort. Der Vermieter macht da Druck, will aber gleichzeitig eben nicht die Rechnung für den alten Boden hergeben und hat das Ganze sowieso schon einmal verzögert, da er nach einem anderen Wasserschaden, der von einer anderen Mietpartei verursacht wurde (hatte da n bisschen von der Decke getropft) noch "zuwarten" wollte, wie sich das entwickelt.
Von der ganzen Sache abgesehen gabs auch Ärger wegen dem Auszugsdatum, es wurde der 15. Juni mündlich vereinbart, diese Vereinbarung ist dem Vermieter jetzt aber egal, er will für Juni die volle Miete haben. Da ist nichts zu machen außer das unter Lehrgeld zu verbuchen, nehm ich an?
bin vor kurzem aus einer Wohnung mit Parkettboden ausgezogen. Es gibt eine Schadstelle (siehe Bild), über deren Ursprung weder ich noch meine Frau uns völlig im Klaren sind. Der Vermieter möchte den Schaden natürlich behoben haben und hat mir bereits einen Kostenvoranschlag geschickt (inkl. Entfernung des alten Bodenbelags rund 2800€ und unter folgendem Hinweis: "Durch die geringe Nutzschicht der Decklage (wurde bereits einmal abgeschliffen) ist der Boden irreparabel und nicht mehr schleifbar.")
Wir vermuten, dass der Schaden evtl. durch Gießwasser entstanden ist. Hatten in der Nähe der Stelle mehrere Wochen lang einen Weihnachtsbaum im Erdtopf stehen, vielleicht ist da Wasser ausgetreten. Das haben wir so der Haftpflichtversicherung (VHV Hannover) mitgeteilt. Die antwortete jetzt, dass Haftpflichtansprüche aus der Beschädigung von Wohnräumen generell mitversichert sind, aber Schäden durch
- Abnutzung
- Verschleiß
- übermäßige Beanspruchung
ausgenommen sind.
"Geregelt ist das in Paragraf 7.6 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2011) und in den Ziffern 8.1 (1) und 8.1 (2) der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT (BBR-PHV-KLASSIK-GARANT 2011)." Das Ganze findet sich hier: https://www.vhv.de/dam/jcr:7945a5ed...005.50_haftpflicht_privat_verbraucherinfo.pdf
Die VHV argumentiert hier also wohl, dass so ein Schaden auf übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sei.
Habe dazu gefunden: Eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache wird angenommen, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem erhöhten Schadensrisiko führt, wie etwa beim Halten zahlreicher Haustiere.
Wir hatten den Baum allerdings nur für ein paar Wochen da stehen (war ja ein Weihnachtsbaum), falls das einen Unterschied ausmachen könnte. Hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Haf...s-Mietsachschadens-zu-Recht--f90278.html?ab=b geht's wohl um eine ähnliche Frage (Fall 2).
Meint ihr, dass sich ein Einspruch bzw der Gang zum Anwalt lohnen könnte, oder liegt die Versicherung klar im Recht und ich muss dem Vermieter den neuen Boden bezahlen? Der Vermieter hat sich bislang geweigert, mir die Rechnung für den alten Boden zu geben, weiß deshalb nicht genau, wie alt der ist. Gehe aber von etwas unter 10 Jahren aus, einmal abgeschliffen wurde er vor unserem Einzug ja auf jeden Fall schon mal. Wie viel könnte von den 2800€ also etwa abgezogen werden? Ich denke auch, dass der Vermieter auf jeden Fall die Pflicht hat, mir die Rechnung für den alten Boden zu zeigen, sonst kann ja schlecht das Alter des Bodens nachgewiesen werden?
Das Mietverhältnis endet am 30. Juni, bin ich irgendwie verpflichtet, das Ganze noch in diesem Monat zu regeln? Die neue Wohnung liegt in 900km Entfernung und ich bin eigentlich nur zur Wohnungsübergabe nochmal dort. Der Vermieter macht da Druck, will aber gleichzeitig eben nicht die Rechnung für den alten Boden hergeben und hat das Ganze sowieso schon einmal verzögert, da er nach einem anderen Wasserschaden, der von einer anderen Mietpartei verursacht wurde (hatte da n bisschen von der Decke getropft) noch "zuwarten" wollte, wie sich das entwickelt.
Von der ganzen Sache abgesehen gabs auch Ärger wegen dem Auszugsdatum, es wurde der 15. Juni mündlich vereinbart, diese Vereinbarung ist dem Vermieter jetzt aber egal, er will für Juni die volle Miete haben. Da ist nichts zu machen außer das unter Lehrgeld zu verbuchen, nehm ich an?
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